Speicherdauer. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, deren – befristete – Weiterbearbeitung ist erforderlich zur: - Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die sich etwa aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben können. Die darin vorgegebenen Fristen betragen bis zu zehn Jahren. - Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen gesetzlicher Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
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Speicherdauer. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, wurden nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, denn deren – befristete – Weiterbearbeitung Weiterberarbeitung ist erforderlich zur: - Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die sich etwa aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben können. Die darin vorgegebenen Fristen betragen bis zu zehn Jahren. - Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen gesetzlicher Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.
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Speicherdauer. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, wurden nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, denn deren – befristete – Weiterbearbeitung Weiterverarbeitung ist erforderlich zur: - zur Erfüllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, die sich etwa aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) ergeben können. Die darin vorgegebenen Fristen betragen bis zu zehn JahrenJahre. - Für die Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen gesetzlicher Verjährungsvorschriften. Nach den Verjährungsvorschriften §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahren betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 drei Jahre beträgt.
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