Sperrzeit Musterklauseln

Sperrzeit. Bitte beachten Sie, dass die Lautstärke ab 01.00h gedrosselt bzw. angepasst werden muss. Die Sperrstunde ist 02:00 Uhr. Zu dieser Zeit sind Veranstaltungen in der RITZ Gastronomie GbR einzustellen.
Sperrzeit. Im Falle der ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung durch den bevh kann ein neuer Aufnahmeantrag nicht vor Ablauf eines Kalenderjahres gestellt werden.
Sperrzeit. Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kaum zu vermeiden. Wird eine Sperrzeit verhängt, erhält der Mitarbeiter in den ers- ten drei Monaten kein Geld von der Bundesagentur für Arbeit. Die Bezugsdauer von 12 Monaten (nach 24 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung) bzw. 15 Monaten (nach 30 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung) ab Alter 50 oder 18 Monaten (nach 36 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung) ab Alter 55 oder 24 Monaten (nach 48 Monaten versicherungspflichtiger Beschäftigung) ab Alter 58 wird um ein Viertel gekürzt. Im ersten Monaten der Sperrzeit ist man zudem nicht über die Bundesagentur krankenversichert. Auch bei der zweiten Alternative besteht das Risiko einer Sperrzeit. Nur wenn man nachweisen kann, dass es sich z.B. um eine Massenkündigung handelt und ggf. so- gar ein Sozialplan existiert, hat man gute Karten. Handelt es sich um eine Einzel- maßnahme, wird es schwierig werden, die Sperrzeit zu vermeiden. Ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf ein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers zu- rückzuführen, wird regelmäßig eine Sperrzeit verhängt. Der sicherste Weg, eine Sperrzeit zu vermeiden, ist der Abschluss eines Prozess- vergleiches im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vor den Arbeitsgerichten.
Sperrzeit. Die Sperrzeiten sind über das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung festgelegt und einzuhalten. Die Hallenbenutzung richtet sich nach der geltenden Benutzungsordnung.
Sperrzeit. Die Räumlichkeiten werden dem Mieter bis spätestens 01.00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungsabends überlassen. Eine Überschreitung des damit gesetzten Veranstaltungsendes kann unter keinen Umständen hingenommen werden. Besucher und Musiker mit Instrumenten und Geräten haben das Gebäude über den Haupteingang in der Sackgasse zu verlassen. Der Haupteingang wird zwingend um 1.30 Uhr geschlossen, sofern bei Veranstaltungen die allgemeine Sperrzeit gilt.
Sperrzeit. Sofern der Arbeitnehmer nach dem Ende seines Arbeitsverhältnisses nicht im unmittelbaren Anschluss eine Folgebeschäftigung hat, sondern arbeitslos ist, erhält er regelmäßig zunächst kein Arbeitslosengeld, da die Arbeitsagentur eine die sog. Sperrzeit verhängt, weil der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch den Aufhebungsvertrag schuldhaft herbeigeführt hat (§ 159 SGB III). Die Sperrzeit beträgt mind. 12 Wochen. Für die Dauer der Sperrzeit erhält der Arbeitnehmer kein Arbeitslosengeld. Eine Sperrzeit wird nicht verhängt, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund hatte, den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es dem Arbeitnehmer wegen psychischer Probleme oder wegen Mobbings unzumutbar ist, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen; oder wenn der Aufhebungsvertrag geschlossen wird, um eine betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden.
Sperrzeit. Bei diesem Aufhebungsvertrag handelt es sich um ein Muster für eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung. D. h., bei dieser Konstellation ist ein vergleichbarer Arbeitsplatz im Betrieb auf Dauer entfallen und der Mitarbeiter wäre auch aufgrund der sozialen Auswahl zu kündigen gewesen. In diesem Fall soll nach der Durchführungsvorschrift der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit bei Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht in Betracht kommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt vor, wenn → bis 0,5 Monatsentgelte pro Beschäftigungsjahr gezahlt wird und → der Arbeitgeber betriebsbedingt unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt gekündigt hätte und → die Kündigungsfrist eingehalten worden wäre und → der Arbeitnehmer nicht unkündbar war. Weitere Prüfungen der Rechtmäßigkeit der hypothetischen Kündigung sind in diesem Fall nicht erforderlich. Diese Grundsätze gelten nicht außerhalb der Bandbreite bis 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr. Bei solchen Abfindungen ist die Rechtmäßigkeit einer hypothetischen Kündigung wie bisher zu prüfen.

Related to Sperrzeit

  • Wartezeit Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz) innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.

  • Wechselkurs Die Bestimmung des Wechselkurses bei Fremdwährungsgeschäften ergibt sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Bei Zahlungsdiensten gilt ergänzend der Zahlungsdiensterahmenvertrag.

  • Wartezeiten Es bestehen keine Wartezeiten.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Haftzeit a) Mietausfall oder Mietwert werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Räume wieder benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalles. b) Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert.

  • Arbeitszeit 6 Regelmäßige Arbeitszeit § 7 Sonderformen der Arbeit § 8 Ausgleich für Sonderformen der Arbeit § 9 Bereitschaftszeiten § 10 Arbeitszeitkonto § 11 Teilzeitbeschäftigung

  • Baukostenzuschüsse 2.1. Der Kunde zahlt einen weiteren Baukostenzuschuss (BKZ), wenn der Kunde seine Leistungsanforderung (maximale Wärmeleistung/Anschlusswert) wesentlich erhöht. Wesentlichkeit ist dann anzunehmen, wenn eine Leistungssteigerung von 25 % erzielt wird. 2.2. Als angemessener BKZ zu den auf den Kunden entfallenden Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen gilt ein Anteil von 70 % dieser Kosten.

  • Mietzeit 2.1 Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Mietbeginn bereitstellen. Auf Ersatz von Folgeschäden haften wir nur, wenn die Bereitstellung durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Mitarbeiter unterbleibt und auch nur begrenzt auf das Fünffache des pro Verschuldungstag angefallenen Mietzinses. 2.2 Sollte sich die Mietzeit verkürzen oder verlängern, ist der Vermieter spätestens zwei Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse es zulassen, wird der Vermieter einer Verlängerung zustimmen. Bei Mietzeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich vereinbarte Mietzeit zu berechnen, sofern keine Ersatzvermietung möglich ist. 2.3 Mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch den Mieter oder seinen Beauftragten geht sämtliche Gefahr aus dem Betrieb des Mietgegensandes auf den Mieter über. Mit Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand des Vertragsgegenstandes an. 2.4 Der Vermieter haftet für den Ausfall des Mietgegenstandes nach Gefahrenübergang auf den Mieter nur dann, wenn ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 2.5 Sollte der Mietgegenstand witterungsbedingt oder wegen sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters. 2.6 Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am letzten Tag der vereinbarten Xxxxxxxx dem Vermieter zurückzugeben. Das Mietzeitende wird auf dem Rückgabeprotokoll unter Angabe des Tages und der Uhrzeit vermerkt. Der Gefahrenübergang auf den Mieter endet erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. 2.7 Die Rückgabe des Mietgegenstandes hat am Ort der Bereitstellung des Mietgegenstandes zu erfolgen, es sei denn, die vertragsschließenden Parteien vereinbaren schriftlich einen anderen Rückgabeort.

  • Zweck Diese Vereinbarung bezweckt: a) den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel; b) die Transparenz des Vergabeverfahrens; c) die Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter; d) die Förderung des wirksamen, fairen Wettbewerbs unter den Anbietern, insbesondere durch Massnahmen gegen unzulässige Wettbewerbsabreden und Korruption.

  • Vorabpauschalen Die Vorabpauschale ist der Betrag, um den die Ausschüttungen des Fonds innerhalb eines Kalenderjahrs den Basisertrag für dieses Kalenderjahr unterschreiten. Der Basisertrag wird durch Multiplikation des Rücknahmepreises des Anteils zu Beginn eines Kalenderjahrs mit 70 % des Basiszinses, der aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abgeleitet wird, ermittelt. Der Basisertrag ist auf den Mehrbetrag begrenzt, der sich zwischen dem ersten und dem letzten im Kalenderjahr festgesetzten Rücknahmepreis zuzüglich der Ausschüttungen innerhalb des Kalenderjahrs ergibt. Im Jahr des Erwerbs der Anteile vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorangeht. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen. Vorabpauschalen sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflich- tig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbe- steuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuer- pflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körper- schaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Kranken- versicherungsunternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditinstitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Vorabpauschalen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbe- steuer. Die Vorabpauschalen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.