Common use of Spezielle Teilnahmevoraussetzungen Clause in Contracts

Spezielle Teilnahmevoraussetzungen. 1Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf Monate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer II 1.2.1 und das Vorliegen mindestens eines der unter Ziffer II 1.2.2 genannten Kriterien erforderlich. 2Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf Monate sein. 3Eine/Ein aktuell unter Regelmedikation stehende/r Patientin/Patient mit Asthma bronchiale kann eingeschrieben werden, wenn die Diagnose vor Therapiebeginn wie unter Ziffer II 1.2.2 gestellt wurde und eine asthmatypische Anamnese aus dem Zeitraum der letzten zwölf Monate vor Einschreibung vorliegt. 4Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (Asthma bronchiale) und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms ist nicht möglich. 5Nach zwölfmonatiger Symptomfreiheit ohne asthmaspezifische Therapie soll die Ärztin oder der Arzt prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer II 1.3 genannten Therapieziele weiterhin von einer Einschreibung in das Programm profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann.

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Samples: Vertrag Nach § 73a SGB V‌, Vertrag Nach § 73a SGB V, Vertrag Nach § 73a SGB V

Spezielle Teilnahmevoraussetzungen. 1Für Für eine Diagnosestellung im Hinblick auf die Einschreibung ist das Vorliegen einer aktuellen oder längstens zwölf Monate zurückliegenden asthmatypischen Anamnese gemäß Ziffer II Nummer 1.2.1 und das Vorliegen mindestens eines der unter Ziffer II in Nummer 1.2.2 genannten Kriterien erforderlich. 2Für Für die Einschreibung berücksichtigte Befunde dürfen nicht älter als zwölf Monate sein. 3Eine/Ein Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale, die aktuell unter Regelmedikation stehende/r Patientin/Patient mit Asthma bronchiale kann stehen, können eingeschrieben werden, wenn die Diagnose vor Therapiebeginn wie unter Ziffer II in Nummer 1.2.2 gestellt wurde und eine asthmatypische Anamnese aus dem Zeitraum der letzten zwölf Monate vor Einschreibung vorliegt. 4Eine Eine gleichzeitige Einschreibung in Teil I (ein DMP Asthma bronchiale) bronchiale und Teil II (COPD) des strukturierten Behandlungsprogramms ein DMP COPD ist nicht möglich. 5Nach Nach zwölfmonatiger Symptomfreiheit ohne asthmaspezifische Therapie soll die Ärztin oder der Arzt prüfen, ob die Patientin oder der Patient im Hinblick auf die unter Ziffer II in Nummer 1.3 genannten Therapieziele weiterhin von einer Einschreibung in das Programm profitieren und aktiv an der Umsetzung mitwirken kann. Für Versicherte, die auf Basis der bis zum 31. Xxxx 2018 geltenden Einschreibediagnostik vor Ablauf der Anpassungsfrist nach § 137g Absatz 2 SGB V eingeschrieben wurden, ist keine erneute Durchführung der Einschreibediagnostik erforderlich. Die Teilnahme wird fortgesetzt.

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Samples: www.kvbawue.de, www.kvhh.net, www.kvhh.net