Common use of Spezielle Teilnahmevoraussetzungen Clause in Contracts

Spezielle Teilnahmevoraussetzungen. Patientinnen und Patienten mit manifester koronarer Herzkrankheit (KHK) können in das strukturierte Behandlungsprogramm eingeschrieben werden, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zusätzlich zu den in Ziffer 3.1 genannten Voraussetzungen erfüllt ist: 1. Bei einem akuten Koronarsyndrom, auch in der Vorgeschichte; 2. wenn sich aus Symptomatik, klinischer Untersuchung, Anamnese, Begleiterkrankungen und Belastungs-EKG, das innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt worden ist, eine hohe Wahrscheinlichkeit (mindestens 90 Prozent) für das Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit belegen lässt. Nur bei Patientinnen und Patienten, die nach Feststellung der Ärztin oder des Arztes aus gesundheitlichen Gründen für ein Belastungs-EKG nicht in Frage kommen oder bei denen ein auswertbares Ergebnis des Belastungs-EKGs nicht erreichbar ist (insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit Linksschenkelblock, Herzschrittmacher oder bei Patientinnen und Patienten, die physikalisch nicht belastbar sind), können andere nicht-invasive Untersuchungen zur Diagnosesicherung (echokardiografische oder szintigrafische Verfahren) angewendet werden; 3. direkter Nachweis mittels Koronarangiografie (gemäß Indikationsstellungen nach Ziffer 1.5.3.1).

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp), Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms (Dmp) Nach § 137f SGB V

Spezielle Teilnahmevoraussetzungen. Patientinnen und Patienten mit manifester koronarer Herzkrankheit Herz- krankheit (KHK) können in das strukturierte Behandlungsprogramm Behandlungspro- gramm eingeschrieben werden, wenn mindestens eines der folgenden fol- genden Kriterien zusätzlich zu den in Ziffer 3.1 genannten Voraussetzungen Vor- aussetzungen erfüllt ist: 1. Bei einem akuten Koronarsyndrom, auch in der VorgeschichteVor- geschichte; 2. wenn sich aus Symptomatik, klinischer Untersuchung, AnamneseAn- amnese, Begleiterkrankungen und Belastungs-EKG, das innerhalb in- nerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt worden ist, eine hohe Wahrscheinlichkeit (mindestens 90 Prozent) für das Vorliegen einer koronaren Herzkrankheit belegen lässt. Nur bei Patientinnen und Patienten, die nach Feststellung der Ärztin oder des Arztes aus gesundheitlichen Gründen für ein Belastungs-EKG nicht in Frage kommen oder bei denen ein auswertbares Ergebnis des Belastungs-EKGs nicht erreichbar er- reichbar ist (insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit Linksschenkelblock, Herzschrittmacher oder bei Patientinnen Pa- tientinnen und Patienten, die physikalisch nicht belastbar sind), können andere nicht-invasive Untersuchungen zur Diagnosesicherung (echokardiografische oder szintigrafische szintigrafi- sche Verfahren) angewendet werden; 3. direkter Nachweis mittels Koronarangiografie (gemäß Indikationsstellungen Indi- kationsstellungen nach Ziffer 1.5.3.1).

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Samples: Behandlungsprogrammvertrag