Common use of Spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen Clause in Contracts

Spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen. Der mit dem SSLA vereinbarte IT-Grundschutzkonforme Betrieb behandelt die Grundwerte der Informa- tionssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität). Der unter Kapitel 2 aufgeführte Leistungsum- fang ist grundsätzlich geeignet, die Sicherheitsanforderungen sowie ihren Umsetzungsstand in geeig- neter Form nachzuweisen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Erfüllung datenschutzrechtlichen Anforderungen zu leisten. Der alleinige Abschluss des SSLAs ist jedoch nicht ausreichend, um alle da- tenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Verantwortlichen (des Auftraggebers) zu erfüllen. Abde- ckungslücken können sich insbesondere aus spezifischen datenschutzrechtlichen Dokumentations- und Meldepflichten sowie der Gewährleistung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Da- ten, wie z. B. der Datenminimierung und der Zweckbindung, ergeben. Die Umsetzungsverantwortung dafür liegt beim Verantwortlichen und geht im Zuge der Auftragsverar- beitung nicht auf den Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) über. Besondere Sicherheits- oder Doku- mentationsanforderungen, die sich aus solchen spezifisch datenschutzrechtlichen Anforderungen erge- ben, sind - soweit nicht an anderer Stelle im EVB-IT-Vertrag berücksichtigt - gesondert zu beauftragen.

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Samples: Preisblatt Aufwände, Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen, Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen

Spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen. Der mit dem SSLA vereinbarte IT-Grundschutzkonforme Betrieb behandelt die Grundwerte der Informa- tionssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität). Der unter Kapitel 2 aufgeführte Leistungsum- fang Leistungsumfang ist grundsätzlich geeignet, die Sicherheitsanforderungen getroffenen Sicherheits- maßnahmen sowie ihren Umsetzungsstand in geeig- neter geeigneter Form nachzuweisen und damit einen wesentlichen wesent- lichen Beitrag zur Erfüllung datenschutzrechtlichen Anforderungen zu leisten. Der alleinige Abschluss des SSLAs ist jedoch nicht ausreichend, um alle da- tenschutzrechtlichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Verantwortlichen Verant- wortlichen (des Auftraggebers) zu erfüllen. Abde- ckungslücken Abdeckungslücken können sich insbesondere aus spezifischen datenschutzrechtlichen Dokumentations- Dokumentati- ons- und Meldepflichten sowie der Gewährleistung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Da- tenpersonenbezo- gener Daten, wie z. B. der Datenminimierung und der Zweckbindung, ergeben. Die Umsetzungsverantwortung dafür Verantwortung für diese Maßnahmen liegt beim Verantwortlichen und geht im Zuge der Auftragsverar- beitung Auf- tragsverarbeitung nicht auf den Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) über. Besondere Sicherheits- oder Doku- mentationsanforderungenMaßnahmen- o- der Dokumentationsanforderungen, die sich aus solchen spezifisch datenschutzrechtlichen Anforderungen erge- benAnforderun- gen ergeben, sind - soweit nicht an anderer Stelle im EVB-IT-Vertrag berücksichtigt - gesondert zu beauftragenbe- auftragen.

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Samples: Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen, Vertrag Über Die Beschaffung Von It Dienstleistungen

Spezifische datenschutzrechtliche Anforderungen. Der mit dem SSLA vereinbarte IT-Grundschutzkonforme Betrieb behandelt die Grundwerte der Informa- Informa­ tionssicherheit (Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität). Der unter Kapitel 2 aufgeführte Leistungsum- fang Leistungsumfang ist grundsätzlich geeignet, die Sicherheitsanforderungen getroffenen Sicherheits­ maßnahmen sowie ihren Umsetzungsstand in geeig- neter geeigneter Form nachzuweisen und damit einen wesentlichen wesent­ lichen Beitrag zur Erfüllung datenschutzrechtlichen Anforderungen zu leisten. Der alleinige Abschluss des SSLAs ist jedoch nicht ausreichend, um alle da- tenschutzrechtlichen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen des Verantwortlichen Verant­ wortlichen (des Auftraggebers) zu erfüllen. Abde- ckungslücken Abdeckungslücken können sich insbesondere aus spezifischen datenschutzrechtlichen Dokumentations- Dokumentati­ ons- und Meldepflichten sowie der Gewährleistung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Da- tenpersonenbezo­ gener Daten, wie z. B. der Datenminimierung und der Zweckbindung, ergeben. Die Umsetzungsverantwortung dafür Verantwortung für diese Maßnahmen liegt beim Verantwortlichen und geht im Zuge der Auftragsverar- beitung Auf­ tragsverarbeitung nicht auf den Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer) über. Besondere Sicherheits- oder Doku- mentationsanforderungenMaßnahmen- o­ der Dokumentationsanforderungen, die sich aus solchen spezifisch datenschutzrechtlichen Anforderungen erge- benAnforderun­ gen ergeben, sind - soweit nicht an anderer Stelle im EVB-IT-Vertrag berücksichtigt - gesondert zu beauftragen.be­ auftragen,

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Samples: www.inneres.bremen.de