Prüfung der Umsetzung Musterklauseln

Prüfung der Umsetzung. Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber die Prüfung von Angemessenheit, Wirksamkeit und Umsetzungsstand des Sicherheitskonzeptes nach IT-Grundschutz-Vorgehensweise. Dies beinhaltet die Beantwortung von Fragen zur übergebenen Dokumentation durch den ITSK sowie die Überprüfung des Regelwerkes und der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen vor Ort beim Auftragnehmer. Die Koordination einer Überprüfung erfolgt auf Seiten des Auftragnehmers durch den benannten ITSK. Die Durchführung von Prüfungen ist vom Auftraggeber mit angemessenem Vorlauf anzukündigen, um den entsprechenden Personal- bzw. Ressourcenbedarf einplanen und einen reibungslosen Ablauf der Kontrolle gewährleisten zu können. Sofern die Prüfung der Umsetzung durch den Auftraggeber einen jährlichen Aufwand von 16 Stunden beim Auftragnehmer überschreitet, ist diese Leistung gesondert zu beauftragen. Prüfungen wie Audits, Zertifizierungen o.ä., die durch Dritte durchgeführt werden und die über eine da- tenschutzrechtliche Kontrolle der Auftragsdatenverarbeitung hinausgehen, sind nicht Leistungsgegen- stand dieser Vereinbarung und gesondert zu beauftragen.
Prüfung der Umsetzung. Zu Beginn des Jahres 2003 ergingen von der Europäischen Kommission einige begründete Stellungnahmen wegen nicht oder nicht vollständiger Um- setzung von Richtlinien im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Ar- beitsplatz. Die begründeten Stellungnahmen der im Geltungsbereich des Ar- beitnehmerInnenschutzgesetzes - ASchG umzusetzenden Richtlinien betra- fen die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG, die Richtlinie 97/42/EG zur ersten Än- derung sowie die Richtlinie 1999/38/EG zur zweiten Änderung der Karzino- generichtlinie 90/394/EG, die Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG so- wie die Richtlinie 1999/92/EG über explosionsfähige Atmosphären (ATEX- Richtlinie). Mitarbeiter/innen des Zentral-Arbeitsinspektorates bzw. der Arbeitsinspektion haben an Beratungen des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) und des Beratenden Ausschusses für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz teilgenommen. Um die Zusammenarbeit zwischen Arbeitsaufsichtsbehörden der Mitglied- staaten untereinander und mit der Kommission zu verbessern und eine effektive und einheitliche Durchsetzung gemeinschaftlicher Rechtsvorschrif- ten in den Mitgliedstaaten zu fördern, tritt seit 1982 auf Veranlassung der Europäischen Kommission ein Ausschuss Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter (SLIC) regelmäßig zusammen. Der Ausschuss beschäftigte sich im Jahr 2003 vor allem mit folgenden Themenschwerpunkten: Der Evaluierungsbericht des Audit-Teams wurde im April 2004 vorgelegt. In den Schlussfolgerungen werden insbesondere die hohe Kompetenz der Ar- beitsinspektorinnen und -inspektoren, die gute Zusammenarbeit mit anderen Behörden und den Sozialpartnern sowie engagierte Projekte der Arbeitsin- spektion positiv hervorgehoben. Kritikpunkte sind vor allem fehlende strate- gische Jahrespläne für die Arbeitsinspektion sowie mangelnde Informationen über Tätigkeiten der Einrichtungen der Länder zur Kontrolle des Landes- und Gemeindebedienstetenschutzes im periodischen Jahresbericht der Arbeits- inspektionen Österreichs an den SLIC. An den thematischen Tagen beschäftigte sich der Ausschuss im Jahr 2003 mit den Bereichen ▪ Selbständige - Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie ▪ Schwarzarbeit und prekäre Arbeitsverhältnisse und ihre Auswirkun- gen auf Sicherheit und Gesundheitsschutz. Der Beratende Ausschuss wurde 1974 mit Beschluss des Rates mit der bis Ende des Berichtsjahres gültigen Bezeichnung „Beratender Ausschuss für Sicherheit, Arbeitshygiene und Gesundheitsschutz a...

Related to Prüfung der Umsetzung

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.