SSL-Zertifikat Musterklauseln

SSL-Zertifikat. Der Kunde ermächtigt A1 die Registrierung bei einer autorisierten Zertifizierungsstelle in seinem Namen durchzuführen. Die Erstellung und die Nutzung von SSL Zertifikaten unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Mit der Bestellung werden die Bedingungen der Zertifizierungsstelle akzeptiert. Die Erstregistrierung eines SSL Zertifikates erfolgt für ein Jahr ab dem Tag der erfolgreichen Registrierung. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Installation des SSL Zertifikat am Webspace erfolgt durch A1. Die entsprechenden Anpassungen der Inhalte obliegen dem Kunden. • Single Zertifikat: Hier wird das Zertifikat für einen einzelnen Domainnamen ausgestellt (z.B. "xxxxxxxxxxxxx.xx" oder "xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx"). Wobei hier immer mit und ohne www von den Zertifizierungsstellen angenommen wird. D.h. wird ein Zertifikat für "xxxxxxxxxxxxx.xx" ausgestellt, ist als alternativer Domainname auch "xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx" eingetragen und umgekehrt. • Wildcard Zertifikat: Das Zertifikat wird z.B. für "*.xxxxxxxxxxxxx.xx" ausgestellt und deckt alle entsprechenden Sub-Domainnamen ab (z.B. xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx). Auch hier wird "xxxxxxxxxxxxx.xx" abgedeckt - nicht aber z.B. "xxx.xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx". • MDC (Multi Domain Certificate): Multi Domain Zertifikate decken mehrere Domains ab (z.B. xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, xxxxxxxxxxxxx.xx u. xxx.xxxxxxxxx.xxx). Bei MDC sind im Grundpaket 3 Single Domains enthalten. Hier wird zwischen mit www und ohne www unterschieden. Es kann eine Liste an maximal 100 Domainnamen angegeben werden. • SSL Zertifikat Domain: Es wird überprüft, ob der Besteller Zugriff auf die Domain hat (ohne Sicherstellung der Identität), für die das SSL-Zertifikat bestellt wird. • SSL Zertifikat Organisation: Zusätzlich zur Domain Validierung wird die Identität des Bestellers (natürliche Person oder juristische Person (Firmen, Organisationen, Vereinen etc.) des SSL-Zertifikates anhand geeigneter Dokumente überprüft. • SSL Zertifikat EV (Extended Validation): Entspricht der Organisationsvalidierung, allerdings mit strengerer Dokumentenprüfung. Im Zuge der Registrierung sowie der Verlängerung des Zertifikates erhält der Kunde, sofern die Domain nicht in der Verwaltung von A1 ist, eine Bestätigungs-E-Mail an eine der folgenden E-...
SSL-Zertifikat. Die Secure Sockets Layer (SSL)- Technologie dient durch eine Verschlüsselung bei der Übertragung von Daten im Rahmen von Online-Transaktionen der Sicherheit, der Integrität und der Authentizität. TelemaxX räumt dem Kunden in einem separaten Angebot ein einfaches Nutzungsrecht für eine angegebene Gültigkeitsdauer an den Zertifikaten ein.
SSL-Zertifikat. Das SSL- Zertifikat beschreibt die Einrichtung eines vertrauenswürdigen Ausweises für Webserver und Browser anhand dessen die Kommunikation zwischen beiden verschlüsselt wird.
SSL-Zertifikat. Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend, wenn TELTA dem Kunden ein SSL- Zertifikat vermittelt.
SSL-Zertifikat. Beantragung, Installation und jährli- che Erneuerung eines Webserverzer- tifikats, welches eine gesicherte SSL- Verbindung ermöglicht. Dies ist für den sMOTIVE mobileDesk zwingend notwendig. Sollte der Kunde sich ent- scheiden, dies selbst durchzuführen oder ein „self-signed Zertifikat“ zu verwenden, obliegt die Sicherheit und Funktionalität in seiner Verant- wortung. sMOTIVE liefert ein Zertifikat mit folgenden Leistungsmerkmalen: • Verschlüsselung mit bis zu 2048- Bit. • Sicherung von vertraulichen Da- ten zur Online-Übertragung. • Bestätigung der Identität und Ver- trauenswürdigkeit von Websites durch eine international aner- kannte Zertifizierungsstelle. SSL-Zertifikatsmanagement • Beantragung oder Verlängerung eines SSL-Zertifikats inklusive In- stallation auf vom ausgewählten Vertreiber betriebenen Systemen. • Selbstständige manuelle Verlän- gerung des Zertifikats nach Lauf- zeitende. Diese Option steht nur Kunden zur Verfügung, die eine Systembe- treuung durch sMOTIVE beauf- tragt haben. Die für das Webzerti- fikat erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind sMOTIVE vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Unterstützt wird aus- schließlich der Apache Webser- ver. 6.13.1 Weitere Dienstleistungstage, vor Ort beim Kunden, zur technischen Unterstützung oder Beratung. Falls diese über die pauschalen Leistun- gen bestellt werden, können die Tage nach Absprache innerhalb ei- nes Jahres abgerufen werden. Nicht abgerufene Tage verfallen inner- halb eines Kalenderjahres.
SSL-Zertifikat. Aus Sicherheitsgründen wird auf dem Webserver ein kostenloses Domain-Validated SSL-Zertifikat installiert, mit dem die Kommu- nikation der Daten, die von einem Client zum Server transportiert werden, verschlüsselt wird. Über das https-Protokoll (Port 443) wer- den die Kommunikationspartner authentifiziert, die Ende-zu-Ende Datenübertragung verschlüsselt und die Integrität der transpor- tierten Daten sichergestellt und somit eine sichere Verbindung vom Webserver zu einem Browser aufgebaut. Pro Zertifikat können ma- ximal 45 Server-Aliase eingerichtet werden. NetCologne hat auf die Zertifikatsaustellung keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass das eingerichtete Zertifikat auf Dauer Bestand hat. Die Verwendung eines individuellen SSL- Zertifikats wird nicht angeboten.
SSL-Zertifikat. 15.1 Die Secure Sockets Layer (SSL)- Technologie gewährleistet durch eine hochgradige Verschlüsselung bei der Übertragung von Daten im Rahmen von Online-Transaktionen Sicherheit, Integrität und Authentizität. Mit Hilfe der SSL-Zertifikate können Besucher der Webseite erkennen, dass es sich um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt. 15.2 Der Kunde sichert zu, dass die der TelemaxX mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die TelemaxX jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der TelemaxX binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des administrativen und des technischen Ansprechpartners. 15.3 Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller einzuhalten. 15.4 Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Eine Haftung von TelemaxX für Datenverlust besteht nur, soweit diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von TelemaxX oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht... Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Sitzung zur Qualitätssicherung ggf. aufgezeichnet wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, gleich zu Beginn der Sitzung dem zu widersprechen 15.5 Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus vorgenannten Punkten berechtigen TelemaxX zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. 15.6 Die Angaben des Kunden zur Bestellung sind verbindlich. Unrichtige Angaben des Kunden gehen allein zu seinen Lasten. Zertifikate, welche den Angaben des Kunden entsprechen, sind daher in jedem Fall ordnungsgemäß. Der Kunde hat vor Vertragsschluss zu überprüfen, ob die Spezifikation des Zertifikats seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Er versichert, dass ihm die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen des Zertifikates bekannt sind 15.7 Die Zertifikate sind rechtlich geschützt. TelemaxX räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht für die angegebene Gültigkeitsdauer an den Zertifikaten ein. TelemaxX hat sich hierzu die entsprechenden Rechte von den Rechteinhabern eingeholt. 15.8 Die Zertifikate können per Download oder E-Mail bezogen werden. Benutzeran...
SSL-Zertifikat. 3.1.1 Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend, wenn der Anbieter dem Kunden ein SSL-Zertifikat vermittelt. Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Hardware 1 Leistung des Anbieters

Related to SSL-Zertifikat

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 300 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.

  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Wasserfahrzeuge Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

  • RLM / Zählerstandsgangmessung Zur Ermittlung der Leistungswerte bzw. Energiemengen je ¼-h-Messperiode bei Messlokationen mit viertelstündiger registrierender Leistungsmessung oder Zählerstandsgangmessung verwendet der Netzbetreiber die ausgelesenen und aufbereiteten Zeitreihen. 1. 1Der Messstellenbetrieb nach § 1 Absatz 1 dieses Vertrages ist Aufgabe des Netzbetreibers, solange und soweit nicht ein Dritter nach § 5 MsbG den Messstellenbetrieb durchführt. 2Der Netzbetreiber ist – soweit er Messstellenbetreiber nach Satz 1 ist – mit Blick auf die Durchführung des Messstellenbetriebs Messgeräteverwender im Sinne des Eichrechts und verantwortlich für die Einhaltung aller sich aus dem Eichrecht ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen. 3Er bestätigt hiermit insoweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG). 2. 1Es ist Aufgabe des Netzbetreibers, jeder Marktlokation und Messlokation in seinem Netz eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuordnen und diese zu verwalten. 2Die einmal zugeordneten Identifikationsnummern sind unveränderlich. 3Soweit der Netzbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt oder eine Festlegung der Bundesnetzagentur dies für darüber hinausgehende Fälle bestimmt, hat er auch die abrechnungsrelevanten Messwerte zu verarbeiten, aufzubereiten und an die berechtigten Stellen weiterzuleiten. 3. Die Messwerte bilden die Grundlage für die Bilanzierung sowie für die Abrechnung der Netznutzung. 4. 1Ersatzwerte werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebildet. 2Sie sind als solche zu kennzeichnen.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Feiertage 1 Im Falle eines Einsatzes der Lernenden in Drittunternehmen gestützt auf Ziff. 5.3 Anhang gelten in Bezug auf Feiertage die Bestimmungen des jeweiligen Drittunternehmens. 2 Massgebend ist der jeweilige Arbeitsort gemäss Ziff. 5.4 Anhang 1.