SSL-Zertifikat Musterklauseln

SSL-Zertifikat. Der Kunde ermächtigt A1 die Registrierung bei einer autorisierten Zertifizierungsstelle in seinem Namen durchzuführen. Die Erstellung und die Nutzung von SSL Zertifikaten unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Zertifizierungsstelle. Mit der Bestellung werden die Bedingungen der Zertifizierungsstelle akzeptiert. Die Erstregistrierung eines SSL Zertifikates erfolgt für ein Jahr ab dem Tag der erfolgreichen Registrierung. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch um denselben Zeitraum, wenn nicht unter Einhaltung einer Frist von einem Monat der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Installation des SSL Zertifikat am Webspace erfolgt durch A1. Die entsprechenden Anpassungen der Inhalte obliegen dem Kunden. • Single Zertifikat: Hier wird das Zertifikat für einen einzelnen Domainnamen ausgestellt (z.B. "xxxxxxxxxxxxx.xx" oder "xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx"). Wobei hier immer mit und ohne www von den Zertifizierungsstellen angenommen wird. D.h. wird ein Zertifikat für "xxxxxxxxxxxxx.xx" ausgestellt, ist als alternativer Domainname auch "xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx" eingetragen und umgekehrt. • Wildcard Zertifikat: Das Zertifikat wird z.B. für "*.xxxxxxxxxxxxx.xx" ausgestellt und deckt alle entsprechenden Sub-Domainnamen ab (z.B. xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, xxxxxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx). Auch hier wird "xxxxxxxxxxxxx.xx" abgedeckt - nicht aber z.B. "xxx.xxxx.xxxxxxxxxxxxx.xx". • MDC (Multi Domain Certificate): Multi Domain Zertifikate decken mehrere Domains ab (z.B. xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx, xxxxxxxxxxxxx.xx u. xxx.xxxxxxxxx.xxx). Bei MDC sind im Grundpaket 3 Single Domains enthalten. Hier wird zwischen mit www und ohne www unterschieden. Es kann eine Liste an maximal 100 Domainnamen angegeben werden. • SSL Zertifikat Domain: Es wird überprüft, ob der Besteller Zugriff auf die Domain hat (ohne Sicherstellung der Identität), für die das SSL-Zertifikat bestellt wird. • SSL Zertifikat Organisation: Zusätzlich zur Domain Validierung wird die Identität des Bestellers (natürliche Person oder juristische Person (Firmen, Organisationen, Vereinen etc.) des SSL-Zertifikates anhand geeigneter Dokumente überprüft. • SSL Zertifikat EV (Extended Validation): Entspricht der Organisationsvalidierung, allerdings mit strengerer Dokumentenprüfung. Im Zuge der Registrierung sowie der Verlängerung des Zertifikates erhält der Kunde, sofern die Domain nicht in der Verwaltung von A1 ist, eine Bestätigungs-E-Mail an eine der folgenden E-...
SSL-Zertifikat. Beantragung, Installation und jährli- che Erneuerung eines Webserverzer- tifikats, welches eine gesicherte SSL- Verbindung ermöglicht. Dies ist für den sMOTIVE mobileDesk zwingend notwendig. Sollte der Kunde sich ent- scheiden, dies selbst durchzuführen oder ein „self-signed Zertifikat“ zu verwenden, obliegt die Sicherheit und Funktionalität in seiner Verant- wortung. sMOTIVE liefert ein Zertifikat mit folgenden Leistungsmerkmalen: • Verschlüsselung mit bis zu 2048- Bit. • Sicherung von vertraulichen Da- ten zur Online-Übertragung. • Bestätigung der Identität und Ver- trauenswürdigkeit von Websites durch eine international aner- kannte Zertifizierungsstelle. SSL-Zertifikatsmanagement • Beantragung oder Verlängerung eines SSL-Zertifikats inklusive In- stallation auf vom ausgewählten Vertreiber betriebenen Systemen. • Selbstständige manuelle Verlän- gerung des Zertifikats nach Lauf- zeitende. Diese Option steht nur Kunden zur Verfügung, die eine Systembe- treuung durch sMOTIVE beauf- tragt haben. Die für das Webzerti- fikat erforderlichen Dokumente und Unterlagen sind sMOTIVE vom Kunden zur Verfügung zu stellen. Unterstützt wird aus- schließlich der Apache Webser- ver. 6.13.1 Weitere Dienstleistungstage, vor Ort beim Kunden, zur technischen Unterstützung oder Beratung. Falls diese über die pauschalen Leistun- gen bestellt werden, können die Tage nach Absprache innerhalb ei- nes Jahres abgerufen werden. Nicht abgerufene Tage verfallen inner- halb eines Kalenderjahres.
SSL-Zertifikat. 3.1.1 Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend, wenn der Anbieter dem Kunden ein SSL-Zertifikat vermittelt. Besondere Bestimmungen für den Verkauf von Hardware 1 Leistung des Anbieters
SSL-Zertifikat. Aus Sicherheitsgründen wird auf dem Webserver ein kostenloses Domain-Validated SSL-Zertifikat installiert, mit dem die Kommu- nikation der Daten, die von einem Client zum Server transportiert werden, verschlüsselt wird. Über das https-Protokoll (Port 443) wer- den die Kommunikationspartner authentifiziert, die Ende-zu-Ende Datenübertragung verschlüsselt und die Integrität der transpor- tierten Daten sichergestellt und somit eine sichere Verbindung vom Webserver zu einem Browser aufgebaut. Pro Zertifikat können ma- ximal 45 Server-Aliase eingerichtet werden. NetCologne hat auf die Zertifikatsaustellung keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass das eingerichtete Zertifikat auf Dauer Bestand hat. Die Verwendung eines individuellen SSL- Zertifikats wird nicht angeboten.
SSL-Zertifikat. Das SSL- Zertifikat beschreibt die Einrichtung eines vertrauenswürdigen Ausweises für Webserver und Browser anhand dessen die Kommunikation zwischen beiden verschlüsselt wird.
SSL-Zertifikat. Die Secure Sockets Layer (SSL)- Technologie dient durch eine Verschlüsselung bei der Übertragung von Daten im Rahmen von Online-Transaktionen der Sicherheit, der Integrität und der Authentizität. TelemaxX räumt dem Kunden in einem separaten Angebot ein einfaches Nutzungsrecht für eine angegebene Gültigkeitsdauer an den Zertifikaten ein.
SSL-Zertifikat. 15.1 Die Secure Sockets Layer (SSL)- Technologie gewährleistet durch eine hochgradige Verschlüsselung bei der Übertragung von Daten im Rahmen von Online-Transaktionen Sicherheit, Integrität und Authentizität. Mit Hilfe der SSL-Zertifikate können Besucher der Webseite erkennen, dass es sich um ein vertrauenswürdiges Angebot handelt. 15.2 Der Kunde sichert zu, dass die der TelemaxX mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die TelemaxX jeweils unverzüglich über Änderungen der Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der TelemaxX binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name und postalische Anschrift des Kunden, Name, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefaxnummer des administrativen und des technischen Ansprechpartners. 15.3 Der Kunde ist verpflichtet, die lizenz- und urheberrechtlichen Bedingungen der Hersteller einzuhalten. 15.4 Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Eine Haftung von TelemaxX für Datenverlust besteht nur, soweit diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von TelemaxX oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht... Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass die Sitzung zur Qualitätssicherung ggf. aufgezeichnet wird. Sollten Sie dies nicht wünschen, haben Sie die Möglichkeit, gleich zu Beginn der Sitzung dem zu widersprechen 15.5 Verstöße des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus vorgenannten Punkten berechtigen TelemaxX zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. 15.6 Die Angaben des Kunden zur Bestellung sind verbindlich. Unrichtige Angaben des Kunden gehen allein zu seinen Lasten. Zertifikate, welche den Angaben des Kunden entsprechen, sind daher in jedem Fall ordnungsgemäß. Der Kunde hat vor Vertragsschluss zu überprüfen, ob die Spezifikation des Zertifikats seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Er versichert, dass ihm die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen des Zertifikates bekannt sind 15.7 Die Zertifikate sind rechtlich geschützt. TelemaxX räumt dem Kunden ein einfaches Nutzungsrecht für die angegebene Gültigkeitsdauer an den Zertifikaten ein. TelemaxX hat sich hierzu die entsprechenden Rechte von den Rechteinhabern eingeholt. 15.8 Die Zertifikate können per Download oder E-Mail bezogen werden. Benutzeran...
SSL-Zertifikat. Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend, wenn TELTA dem Kunden ein SSL- Zertifikat vermittelt.

Related to SSL-Zertifikat

  • Sehhilfen sind, abweichend von § 4 Nr. 2 d) Satz 6 Teil II AVB/KK 2013, unabhängig von der Anzahl erstattungsfähig zu 100 %, maximal 900 EUR innerhalb von jeweils drei Kalenderjahren ab Versicherungsbeginn.

  • RISIKOFAKTOREN Die nachstehenden Ausführungen sind allgemeiner Art und beschreiben unterschiedliche Risikofaktoren, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können. Nachstehend sind einige Risikofaktoren aufgeführt, die mit einer Anlage in die Anteile eines Fonds verbunden sein können und auf die die Anleger ausdrücklich aufmerksam gemacht werden. Angaben zu zusätzlichen spezifischen Risiken, die mit den Anteilen eines Fonds verbunden sind, sind dem jeweiligen Nachtrag zu entnehmen. Diese Aufstellung ist jedoch nicht erschöpfend und es könnte noch weitere Erwägungen geben, die bezüglich einer Anlage zu berücksichtigen sind. Anleger sollten sich an ihre eigenen Berater wenden, bevor sie eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds in Betracht ziehen. Welche Faktoren für die Anteile eines bestimmten Fonds relevant sind, wird von mehreren Kriterien abhängig sein, die miteinander in Zusammenhang stehen, darunter u. a. die Art der Anteile, (gegebenenfalls) des Basiswertes, (gegebenenfalls) der Fondsanlagen und (gegebenenfalls) der zur Koppelung der Fondsanlagen an den Basiswert eingesetzten Techniken. Eine Anlage in die Anteile eines bestimmten Fonds sollte erst nach gründlicher Abwägung all dieser Faktoren erfolgen.

  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  • Elektronische Kommunikation Durch die Nutzung dieser Website oder die Kommunikation mit uns auf elektronischem Wege erklärst du dich damit einverstanden und erkennst an, dass wir auf unserer Website elektronisch mit dir kommunizieren oder dir eine E-Mail senden können, und stimmst zu, dass alle Vereinbarungen, Mitteilungen, Offenlegungen und sonstigen Mitteilungen, die wir dir elektronisch zusenden, alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Beinhaltet zudem, aber nicht auf die Anforderung beschränkt, dass solche Mitteilungen schriftlich erfolgen sollten.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Wasserfahrzeuge Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die der Versicherungsnehmer, eine mitversi- cherte Person oder eine von ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasserfahrzeugs in Anspruch genommen werden. Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen an einem Wasserfahrzeug ist kein Ge- brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb gesetzt wird.

  • Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 3.2.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel (siehe Ziffer 3.2.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhanden gekommen sind; 3.2.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder dort verborgen gehalten hatte; 3.2.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziffer 3.3.1.1 oder Ziffer 3.3.1.2 anwendet, um sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten; 3.2.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziffer 3.3 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 3.2.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüssel eindringt, den er - innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes - durch Diebstahl an sich gebracht hatte, vorausgesetzt, dass weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte.

  • Feiertage 1 Im Falle eines Einsatzes der Lernenden in Drittunternehmen gestützt auf Ziff. 5.3 Anhang gelten in Bezug auf Feiertage die Bestimmungen des jeweiligen Drittunternehmens. 2 Massgebend ist der jeweilige Arbeitsort gemäss Ziff. 5.4 Anhang 1.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Werkzeuge 14.1 Unbeschadet anderweitiger Vereinbarungen erhalten wir in dem Umfang, in dem wir uns an den nachgewiesenen Kosten für Werkzeuge zur Herstellung des Liefergegenstandes beteiligen, Voll- bzw. Miteigentum. 14.2 Die Werkzeuge gehen mit Zahlung in unser (Mit-)Eigentum oder – je nach Vereinbarung - in dasjenige unserer Abnehmer über. Sie verbleiben leihweise beim Lieferanten. Der Lieferant ist nur mit unserer Genehmigung befugt, tatsächlich oder rechtlich über die Werkzeuge zu verfügen, ihren Standort zu verlagern oder sie dauerhaft funktionsunfähig zu machen. Die Werkzeuge sind durch den Lieferanten als unser (Mit-)Eigentum zu kennzeichnen. 14.3 Der Lieferant trägt die Kosten für die Unterhaltung, Reparatur und den Ersatz der Werkzeuge. Ersatzwerkzeuge stehen entsprechend unserem Anteil am Ursprungswerkzeug in unserem Eigentum. Bei Miteigentum an einem Werkzeug steht uns ein Vorkaufsrecht an dem Miteigentumsanteil des Lieferanten zu. 14.4 Der Lieferant hat Werkzeuge, die in unserem (Mit) Eigentum stehen, ausschließlich zur Fertigung der Liefergegenstände einzusetzen. Nach Beendigung hat der Lieferant auf Verlangen die Werkzeuge sofort an uns herauszugeben, bei Werkzeugen im Miteigentum haben wir nach Erhalt des Werkzeuges den Zeitwert des Miteigentumsanteils des Lieferanten an diesen zu erstatten. 14.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Lieferanten in keinem Falle zu. Ziffer 3 Abs. 6 gilt entsprechend. Die Herausgabeverpflichtung trifft den Lieferanten auch im Falle eines Insolvenzantrags gegen ihn oder bei einer längerfristigen Unterbrechung der Belieferung. Der Lieferant hat das Werkzeug im vereinbarten Umfang, und falls keine Vereinbarung getroffen ist, im üblichen Umfang zu versichern.