Stillschweigende Verlängerung Musterklauseln

Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner zum jeweiligen Ablauftermin eine Kündigung zugegangen ist. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag während der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit zum Ablauftermin in Textform kündigen, ohne dass es einer Fristeinhaltung bedarf. Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in Textform kündigen.
Stillschweigende Verlängerung. Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver- tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab- lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi- gung zugegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich im ersten Versicherungsjahr nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. Ab dem zweiten Versicherungsjahr gilt für den Versicherungsneh- mer eine tägliche Kündigungsfrist zum Versicherungsablauf. Für den Versicherer gilt unabhängig vom Versicherungsjahr, eine Kündigungsfrist von drei Monaten vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien rechtzeitig vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. B2-1.2.1 Der Vertrag kann von Ihnen zum ersten eines jeden Monats gekündigt werden. Dies gilt auch im ersten Versicherungsjahr. Ihre Kündigung wird nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor dem Kündigungstermin in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zugegangen ist. B2-1.2.2 Der Vertrag kann von uns jeweils zum Ende des Versicherungsjahres, frühestens jedoch zum vereinbarten Ablauf mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Unsere Kündigung wird nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin zugegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Der Vertrag endet, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, zum Zeitpunkt des Wegfalls des versicherten Interesses, wenn der Wegfall dem Versicherer innerhalb von einem Monat nach Eintritt desselben angezeigt wurde. Erfolgt eine Anzeige später als einen Monat, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer davon Kenntnis erhält, dass das versicherte Interesse weggefallen ist. In diesem Fall steht ihm der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt des Wegfalls bzw. der Kenntniserlangung beantragt worden wäre. Eine Beteiligungsveräußerung gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. (1) Lehnt der Versicherer den Rechtsschutz ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet ist, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig kündigen. (2) Xxxxxx der Versicherer seine Leistungspflicht für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretene Rechtsschutzfälle, sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer nach Anerkennung der Leistungspflicht für den zweiten oder jeden weiteren Rechtsschutzfall berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen. (3) Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der Leistungspflicht gemäß Absatz 2 in Schriftform zugegangen sein.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän- xxxx sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ab- lauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zu- gegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht einer der Vertragspar- teien spätestens ein Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.
Stillschweigende Verlängerung. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.