Stornierung / Kündigung Musterklauseln

Stornierung / Kündigung. 8.1. Der Mieter hat das Recht, einen Mietauftrag nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen schriftlich zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stornierung / Kündigung. Nach Vertragsschluss kann der Aussteller nur schriftlich und gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von mindestens 25 % des Rech- nungsbetrages und der Nebenkosten stornieren/kündigen. Erfolgt die Stornierung/Kündigung bis vier Wochen vor der Veranstaltung, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrages und der Nebenkosten. Erfolgt die Stornierung/Kündigung bis zwei Wochen vor der Veranstaltung, bleibt der Gesamtbetrag der Rechnung und der Nebenkosten in voller Höhe fällig. Auf die teilweise Stornierung findet die Regelung sinngemäß Anwendung.
Stornierung / Kündigung. Der Einkäufer kann eine Bestellung jederzeit aus beliebigem Grund durch Unterrichtung des Lieferanten zur Gänze oder teilweise fristlos stornieren. Der Lieferant hat unverzüglich zu veranlassen, dass seine Lieferanten und Subunternehmer alle Arbeiten an dem stornierten Teil der Bestellung einstellen. Der Lieferant ist berechtigt, eine umfassende stornierungsbedingte Forderung unter Beifügung von ausreichend Belegen gegenüber dem Einkäufer binnen 30 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der vom Einkäufer vorgenommenen Kündigung der Bestellung geltend zu machen. Der Lieferant hat alle Belege zu übermitteln, wie vom Einkäufer verlangt.
Stornierung / Kündigung. Dem Kunden ist bekannt, dass die von uns gelieferten Erzeugnisse Sonderanfertigungen sind. Umtausch und Auftragsstornierung, dies gilt auch bei Ersatzteilen, sind daher nicht möglich. Hiervon kann die Geschäftsleitung bis zum Beginn der Anfertigung Ausnahmen zulassen. In diesem Fall ist eine sofort fällige Gebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes zu entrichten, es sei denn, der Kunde weist uns geringere anteilige oder wir höhere anteilige Kosten nach. Gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
Stornierung / Kündigung. 00.0.Xx Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch den Kunden oder die eatat System AG gelten die nachfolgenden Bestimmungen. 12.2.Die eatat System AG ist berechtigt, im Falle einer Kündigung gegen den Kunden einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 12.3 dieser AGB bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der eatat System AG ein geringerer Schaden entstanden ist oder die Kündigung durch einen seitens der eatat System AG zu vertretenen wichtigen Grund veranlasst wurde.
Stornierung / Kündigung. 9.1 Nach Vertragsschluss kann der Aussteller nach schriftli- cher Mitteilung per E-Mail an Veranstalterin und gegen Zah- lung einer Gebühr stornieren/kündigen. Die Stornogebühr beträgt bei Stornierungen bis zum 1. Xxxx 2023 25% des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 1. Xxxx 2023, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 14. April 2023, ist der Gesamtbetrag der Rechnung in voller Höhe fällig.
Stornierung / Kündigung. 9.1 Nach Vertragsschluss kann der Aussteller nach schriftlicher Mitteilung per E-Mail an Veranstalterin und gegen Zahlung einer Gebühr stornieren/kündigen. Die Stornogebühr be- trägt bei Stornierungen bis zum 12. Oktober 2023 25% des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 12. Oktober 2023, beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des Rechnungsbetrages. Erfolgt die Stornierung/Kündigung nach dem 19. Oktober 2023, ist der Gesamtbetrag der Rechnung in voller Höhe fällig
Stornierung / Kündigung. Stornierungen / Kündigungen von Verträgen müssen generell schriftlich bei Interplan eingehen. Nach Vertragsschluss kann die Firma bis 24 Wochen vor Kongress- oder Veranstaltungsbeginn gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr von 25% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme den Vertrag stornieren / kündigen. Nach Ablauf dieser Frist sind 100% der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme fällig. In jedem Fall ist von der Firma eine pauschale Bearbeitungsgebühr von EUR 150,-- zu entrichten. Für Verträge, die zu einem Zeitpunkt geschlossen wurden, die bereits in der Stornierungs- /Kündigungsfrist liegen, ist diese Regelung unverändert gültig. Stornierungsbedingungen die in kongressspezifischen Unterlagen festgelegt sind, haben abweichend davon Vorrang.
Stornierung / Kündigung. Dem Kunden ist bekannt, dass die von uns hergestellten Erzeug- nisse Maß- oder Sonderanfertigungen sind. Kündigungen, Stornierungen und Sistierungen eines wirksam er- teilten Auftrags sind nur bis zur Fertigstellung eines Erzeugnisses zulässig (§ 649 BGB). Im Fall einer Kündigung, Sistierung oder Stornierung sind wir be- rechtigt, die bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung, Sistierung oder Stornierung entstandenen Kosten so- wie einen anteiligen, den Kosten entsprechenden Gewinn zu ver- langen.
Stornierung / Kündigung. 11.1 Die kostenlose Stornierung eines gebuchten Live-Webinars bzw. Streaming-Webinars ist nicht möglich. Live-Webinare: Bei einer Stornierung werden keine Teilnahmegebühren erstattet, sofern der Teilnehmer nicht nachweisen kann, dass DAISY ein geringerer Schaden entstanden ist. Im Falle einer Nicht-Teilnahme werden keine Teilnahmegebühren erstattet. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer aus wichtigem Grund verhindert sein, kann er kostenlos eine andere Person benennen (Umbuchung), sofern er XXXXX davon in Kenntnis setzt oder er kann das Online-Seminar als Aufzeichnung zeitlich befristet nutzen. Die Nutzung der Aufzeichnung ist gleichbedeutend mit einer Teilnahme. XXXXX hat das Recht, Online- Seminare abzusagen. XXXXX behält sich zudem vor, die Durchführung eines Online- Seminars von einer vorab kommunizierten Mindestanzahl von Teilnehmern abhängig zu machen. Wird diese unterschritten, erhält der Teilnehmer eine Gutschrift in Höhe der gezahlten Gebühr in Form eines bei künftigen Online-Seminar-Angeboten anrechenbaren Gutscheins. Weitere Ansprüche gegen XXXXX sind ausgeschlossen. Sollte einer der angekündigten Referenten aus wichtigem Grund nicht oder nicht vollständig auftreten können, so wird DAISY für angemessenen Ersatz sorgen. Sofern ein gleichwertiger Ersatzreferent auftritt, sind Rücktritt und Schadensersatz ausgeschlossen. Stornierungen und/oder Umbuchungen haben schriftlich zu erfolgen.