Stornierung. 8.1 SAP behält sich das Recht vor, jede Schulungsveranstaltung mit angemessener Vorlaufzeit aus berechtigtem Grund zu stornieren, und SAP informiert den Auftraggeber über eine solche Stornierung und bietet dem Auftraggeber nach eigenem Ermessen eine alternative Schulungsveranstaltung, eine vollständige Rückerstattung der für die Schulungsveranstaltung entrichteten Gebühren oder für Kurse einen alternativen Kurstermin an.
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