Common use of Stornobedingungen Clause in Contracts

Stornobedingungen. Stornierung bis 12 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 25% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 9 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 40 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 6 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 60 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 75 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ab 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 100 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise Die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruht. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Werden im Vertrag über die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung angemietet, so haftet der Veranstalter für alle Schäden, die er, seine Gäste oder sonstige von ihm beauftragte Personen an der denkmalgeschützten Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfalls, für die durch den Veranstalter beauftragte Dritte und angelieferte Ausstattungsgegenstände.

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Samples: www.events-24.de

Stornobedingungen. Stornierung bis 12 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 25% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 9 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 40 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 6 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 60 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 75 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ab 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 100 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise Die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Piccolo Event Company GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruht. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Werden im Vertrag über die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Piccolo Event Company GmbH Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung angemietet, so haftet der Veranstalter für alle Schäden, die er, seine Gäste oder sonstige von ihm beauftragte Personen an der denkmalgeschützten Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfalls, für die durch den Veranstalter beauftragte Dritte und angelieferte Ausstattungsgegenstände.

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Samples: www.events-24.de

Stornobedingungen. Die Stornierung von Bewerbungen ist bis 12 Monate vier Wochen vor Beginn der Dienstleistungendes Studienprogramms bzw. Lehrgangs möglich, Veranstaltungenohne dass ein Teilnahmeentgelt zu bezahlen oder ein sonstiger Schaden zu ersetzen ist. Im Falle von Stornierungen nach diesem Zeitpunkt ist ein pauscha- lierter, Events und Incentives 25% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegender, Schadensersatz in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmeentgelts zu entrichten. Erfolgt die Stornierung bis 9 Monate jedoch innerhalb einer Woche vor Beginn des Studienprogramms bzw. Lehrgangs, beträgt dieser pauschalier- te, ebenfalls dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende, Schadensersatz 100 Pro- zent des Teilnahmeentgelts. In allen Fällen sind die Teilnehmer und Teilnehmerinnen jedoch berechtigt, gemeinsam mit der DienstleistungenStornierung vorbehaltlich der Reihungsbefugnis der Fach- hochschule Kufstein Tirol International Business School GmbH gemäß Punkt 1. Ersatzteil- nehmer und Ersatzteilnehmerinnen zu nominieren bei gleichzeitigem Wegfall der Verpflich- tung zu allfälligem Schadensersatz. Stornierungen von Anmeldungen entfalten nur eine Wir- kung, Veranstaltungenwenn sie schriftlich eingeschrieben erfolgen; für die Fristwahrung ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Die Fachhochschule Kufstein Tirol International Business School GmbH hat das Recht, Events und Incentives 40 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ein Studienprogramm bzw. einen Lehrgang jederzeit abzusagen. Er- folgt eine solche Absage bis 6 Monate zu drei Tage vor Beginn der Dienstleistungendes Studienprogramms bzw. Lehrgangs, Veranstaltungen, Events und Incentives 60 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • so erwachsen den Studierenden keinerlei Schaden- bzw. sonstige Ersatzansprüche. Im Falle einer Stornierung bis 3 Monate innerhalb von drei Tagen vor Beginn des Studienprogramms bzw. Lehr- gangs haftet die Fachhochschule Kufstein Tirol International Business School GmbH unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche für von Studierenden nachweislich verauslagte Anreise- und Unterkunftskosten, wobei ein solcher Schadenersatz jedoch für Fälle der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 75 % leichten Fahr- lässigkeit ausgeschlossen ist. Bereits geleistete Teilnahmeentgelte werden in solchen Fällen von der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ab 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 100 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise Die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruht. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Werden im Vertrag über die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung angemietet, so haftet der Veranstalter für alle Schäden, die er, seine Gäste oder sonstige von ihm beauftragte Personen an der denkmalgeschützten Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfalls, für die durch den Veranstalter beauftragte Dritte und angelieferte AusstattungsgegenständeFachhochschule Kufstein Tirol International Business School GmbH abzugsfrei erstat- tet.

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Samples: www.fh-kufstein.ac.at

Stornobedingungen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. Reiserücktrittversicherung (Stornoversicherung), die idealerweise die derzeitige Corona-Pandemie berücksichtigt (s.a. Ziffer 25). Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist das Eingangsdatum der Stornierungserklärung in Textform beim Vermieter. Eine Nichtabnahme/-abholung gilt als Rücktritt. Eine schriftliche Stornierung mindestens 61 Tage vor Mietbeginn entspricht einer einvernehmlichen Aufhebung des Mietvertrags ohne weitere Kosten. Kündigt der Vermieter bis 12 Monate zum Ablauf der vorgenannten Frist, so kann der Mieter keine ihm durch die Kündigung des Mietvertrags entstehenden Kosten bzw. Schäden geltend machen. Bei einer Stornierungserklärung des Mieters berechnen wir in jedem Fall folgende Stornokosten: · bis 60 Tage vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 25Mietbeginn 20 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung Miete · bis 9 Monate 30 Tage vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 40 Mietbeginn 50 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 6 Monate Miete · ab dem 29. Tag vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 60 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 75 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ab 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives Mietbeginn 100 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise Die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx haftet nach Miete · Eine Nichtabnahme/-abholung des Wohnmobils gilt als Rücktritt —> 100 % der Miete Sollte dem Vermieter aufgrund einer verspäteten Rückgabe des Wohnmobils ein Schaden entstehen (z.B. Schadenersatzansprüche des nachfolgenden Mieters), so behält sich der Vermieter vor, diese Schadensersatzansprüche gegen den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche Mieter geltend machtzu machen. Unabhängig hiervon ist jedenfalls eine Nutzungsentschädigung für den Gebrauch über die vereinbarte Mietdauer hinaus zu bezahlen, die sich nach dem vereinbarten Mietzins richtet. Es besteht kein Einverständnis des Vermieters, das Mietverhältnis bei fortgesetztem Gebrauch automatisch in ein Mietverhältnis auf Vorsatz unbestimmte Zeit umzuwandeln. Wenn zum Zeitpunkt des Mietbeginns behördliche Ausgangs-, Kontakt- oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter Reisebeschränkungen innerhalb Österreichs bzw. des Bundeslandes bestehen, in dem der Mieter seinen Hauptwohnsitz (gemäß Meldebescheinigung) hat und deshalb nicht anreisen kann oder Erfüllungshilfen beruhteine Wohnmobilanmietung auf Grund behördlicher Maßnahmen nicht möglich ist, kann der Mieter kostenfrei umbuchen. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, Diese Umbuchung ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Werden im Vertrag über die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung angemietet, so haftet grundsätzlich nur in der Veranstalter für alle Schäden, die er, seine Gäste oder sonstige von ihm beauftragte Personen an der denkmalgeschützten Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfalls, für die durch den Veranstalter beauftragte Dritte gleichen Kategorie und angelieferte Ausstattungsgegenständemit gleicher Mietdauer möglich.

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Samples: wohnmobil-mieten.tirol

Stornobedingungen. Bei einer Stornierung der Buchung - bis 12 Monate 90 Tage vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives Veranstaltung hat der Nutzer 25% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung Raummiete zu bezahlen. - bis 9 Monate 60 Tage vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 40 Veranstaltung hat der Nutzer 50% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung Raummiete zu bezahlen. - bis 6 Monate 30 Tage vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 60 Veranstaltung hat der Nutzer 100% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung Raummiete zu bezahlen. - bis 3 Monate Tage vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 75 Veranstaltung hat der Nutzer 100% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ab 3 Monate Raummiete und 50% des gebuchten Catering-Umsatzes zu bezahlen. - innerhalb von 72 Stunden vor Beginn Veranstaltung hat der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 100 Nutzer 100% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise Die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx haftet nach den gesetzlichen BestimmungenRaummiete und 100% des gebuchten Cateringumsatzes zu bezahlen. Stornokosten für das Catering sind jedoch nur dann an Schloss Friedberg zu entrichten, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, wenn die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhtBuchung des Caterings durch Schloss Friedberg erfolgte. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist Andernfalls gelten die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenztBedingungen des mit dem Caterer gesondert abgeschlossenen Vertrages. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenZusätzlich sind dem Schloss Friedberg alle bereits entstandenen Kosten und Auslagen zu ersetzen. Werden Abweichungen von diesen Stornobedingungen sind nur schriftlich im Vertrag über möglich. Dem Mieter steht das Recht zu, Schloss Friedberg nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Schloss Friedberg behält sich vor, unter Nachweis eines höheren Schadens oder höherer Aufwendungen als die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Räumlichkeiten vorhergesehene Pauschale anstelle der Pauschalen den tatsächlichen Schaden bzw. Aufwand geltend zu machen. 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin ist eine Vorauszahlung in der Höhe von 80 % des voraussichtlichen Umsatzes zuzüglich Mehrwertsteuer vom Nutzer zu entrichten. Sollte die Akontozahlung nicht fristgerecht auf dem vom Schloss Friedberg bekannt gegeben Bankkonto verbucht worden sein, behält sich das Schloss Friedberg das Recht vor, die Raumbuchung zu stornieren. Diesfalls kommen für die geplante Veranstaltung angemietet, so haftet der Veranstalter für alle Schäden, Abrechnung die er, seine Gäste oder sonstige von ihm beauftragte Personen an der denkmalgeschützten Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfalls, für die durch den Veranstalter beauftragte Dritte und angelieferte AusstattungsgegenständeStornoregelungen sinngemäß zur Anwendung.

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Samples: www.schloss-friedberg.com

Stornobedingungen. Der Rücktritt vom Mietvertrag kann nur in schriftlicher Form erfolgen. Folgende Stornogebühren werdenerhoben: ab 24 Wochen vor Mietbeginn 25 % ab 12 Wochen vor Mietbeginn 50 % ab 2 Wochen vor Mietbeginn 75% am Tag 100% des jeweils vereinbarten Tagessatzes für Übernachtung und Verpflegung inkl. der gebuchten pädagogischen Angebote. Sollte bei Ankunft der Gruppe die Zahl der Teilnehmenden um mehr als 10% von der im Buchungsvertrag vereinbarten Gruppengröße nach unten abweichen, wird für jede über diese 10 % hinausgehende Person 75% desvereinbartenTagessatzes berechnet. Falls die Wahrnehmung der Buchung aufgrund behördlicher Anordnungen untersagt ist, ist bis zum Tag der Anreise eine kostenlose Stornierung bis 12 Monate vor Beginn möglich. Beispiele dazu sind: Behördliches Verbot von Klassenfahrten, eine behördlich angeordnete Quarantäne der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 25% der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 9 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 40 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 6 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 60 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 75 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ab 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 100 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise Die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machtGruppe, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruhtEinstufung des Herkunft-Landkreises als Risikogebiet mit behördlichen Reisebeschränkungen. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, Der Vermieter ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt über die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenztbehördliche Anordnung zu informieren. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz Die Anordnung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenbei der Stornierung zu dokumentieren. Werden Darüber hinaus gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht bei einem behördlichen Beherbergungsverbot im Vertrag über Zielgebiet (Kreis Siegen-Wittgenstein; Stadt Bad Berleburg); sowie einem behördlich angeordneten Beherbergungsverbot im Abenteuerdorf Wittgenstein. Über dieses Rücktrittsrecht hinausgehende Regressansprüche bestehen in diesem Fall nicht. Mietbedingungen zum Mietvertrag (Stand: Xxxx 2021) Seite 2 von 2 Die Grundreinigungder Gebäudeim Vollverpflegungsbereich erfolgt durchunser Personal. Die Gruppenreinigung erfolgt durch die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Räumlichkeiten für jeweilige Gästegruppe und beinhaltet, dass die geplante Veranstaltung angemietet, so haftet der Veranstalter für alle SchädenZimmer vor Abfahrt gesaugt, die erMülleimer entleert und Flure, seine Gäste oder sonstige Treppen, Toiletten und Gruppenräume gefegt sind. Wird von ihm beauftragte Personen an der denkmalgeschützten Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfallsGruppe keine Gruppenreinigung vorgenommen, für werden die durch den Veranstalter beauftragte Dritte und angelieferte Ausstattungsgegenständeuns zusätzlich hierfür entstehenden Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

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Samples: www.abenteuerdorf.info

Stornobedingungen. Stornierungsgebühren bei Nichtanreise (No SHOW) bzw. Rücktritt / Änderung belaufen sich in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Stornierung vor Nutzungsbeginn nach dem Gesamtmietpreis in Euro wie folgt: Bei bis 12 Monate zu eine Woche vor Beginn vereinbartem Anreisetag – 0% des Reservierungsbetrag Bei einer Woche vor vereinbartem Anreisetag und kürzer – 100% des Reservierungsbetrag Die STRV empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine allenfalls geleistete Anzahlung verbleibt bei STRV bis zum Abrechnungstag gemäß den AGB Bedingungen. Änderungen der Dienstleistungenursprünglich vereinbarten Nutzungsdauer und des Preises sind nur in Einvernehmlicher schriftlicher Form zwischen dem Nutzer und der STRV gültig. Für solche Änderungen gelten dieselben Fristen wie bei Stornierung, VeranstaltungenÄnderungen sind nur bis eine Woche vor Nutzungsbeginn kostenfrei durchführbar. Die Ferienwohnungen (Apartments) werden auch über Online Reservierungsplattform als Vermittler wie z.B. Xxxxxxx.xxx, Events Xxxxx.xxx, Expedia, Airbnb uvm. angeboten. Falls über den Vermittler angemietet wird, so gelten die dortigen Stornierungsbestimmungen und Incentives 25% AGB. Wenn der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 9 Monate Nutzer kündigt, indem er nach Antritt des Nutzungsverhältnisses vorzeitig, also vor Beginn dem vertraglichen Ende, abreist - aus Gründen, die von STRV nicht zu vertreten sind, so steht der DienstleistungenSTRV das gesamte Nutzungsentgelt zu. Der Tag der vorzeitigen Abreise entspricht dann dem Tag der Kündigung. Die vorzeitige Abreise ersetzt nicht die Erfordernis einer schriftlichen Kündigung durch den Nutzer. Im Streitfall hat der Nutzer nachzuweisen, Veranstaltungendass er vor Ablauf der Nutzungsdauer ausgezogen ist und dadurch die Nutzungsvereinbarung auf diese Weise gekündigt hat. Die STRV wird sich bei Kündigung der Nutzungsvereinbarung und im Rahmen des üblichen Geschäftsganges unverzüglich um die Neuvermietung der Ferienwohnung bemühen. Der Nutzer hat das Recht eine zumutbare Ersatzperson zu stellen, Events und Incentives 40 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 6 Monate vor Beginn seine vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Es bleibt dem Nutzer unbenommen, der DienstleistungenSTRV nachzuweisen, Veranstaltungen, Events und Incentives 60 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung bis 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives 75 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise • Stornierung ab 3 Monate vor Beginn der Dienstleistungen, Veranstaltungen, Events und Incentives dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Check-in (Anreise) ist die Bezahlung von 100 % der vereinbarten Vertragssumme ohne aufwandsabhängige Preise des Gesamt Reservierungsbetrag erforderlich. Bei nicht sofortiger Einzahlung kann die STRV die Wohnung anderswertig vergeben. Nur bei kurzfristigen Buchungen kann auch eine andere Einvernehmliche Vereinbarung in Schriftform (Brief, Email) getroffen werden. Die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungshilfen beruht. Soweit ihr keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, Nutzungsdauer ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Werden im Vertrag über die K. TROPHY Events Xxxxx Xxxxxx Räumlichkeiten für die geplante Veranstaltung angemietet, so haftet der Veranstalter für alle Schädenfestgelegt. Die Anreise (Check-In) erfolgt ab 14 Uhr, die er, seine Gäste oder sonstige Abreise bis spätestens 10 Uhr (Check-Out) . Abweichungen hiervon sind nur nach Absprache und schriftlich zusicherung von ihm beauftragte Personen an der denkmalgeschützten Mietfläche schuldhaft verursacht. Dies gilt ebenfalls, für die durch den Veranstalter beauftragte Dritte und angelieferte AusstattungsgegenständeSTRV möglich.

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Samples: irp.cdn-website.com