Reisevertrag. 1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reiseteilnehmer der Compass Kreuzfahrten GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen. Insoweit erklärt der Anmelder ausdrück- lich, für die vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher, in der Anmeldung auf- geführten Reiseteilnehmer einzustehen.
1.3 Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elek- tronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen, nachdem der Reiseteilnehmer von der Compass Kreuzfahrten GmbH i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ord- nungsgemäß informiert wurde.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch die Angebotsannahme (Reisebestätigung/ Rechnung) der Compass Kreuzfahrten GmbH zustande. Die Bestätigung be- darf keiner bestimmten Form. In der Regel wird die Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln, bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/Rechnung von der Anmeldung des Reiseteilnehmer ab, so ist die Reisebestätigung/Rechnung der Compass Kreuzfahrten GmbH als neues Angebot anzusehen, an das die Compass Kreuzfahrten GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Bei kurzfristi- gen Buchungen - weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn - beträgt die Bin- dungsfrist 2 Tage. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange- botes zustande, sofern die Compass Kreuzfahrten GmbH auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen ihre vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Reiseteilnehmers erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber der Compass Kreuzfahrten GmbH.
1.6 Liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Allgemei- nen Geschäftsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.5 Bestandteil des Reisevertrages.
Reisevertrag. 2.1 Jede Buchung ist von der Verfügbarkeit der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung abhängig. Der Reisevertrag ist für Reisenden und Unternehmen bindend, wenn die Buchungsbestätigung an den Kunden übersandt wurde. Der Vertrag kommt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden zustande.
2.2 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Inter-net) direkt beim Unternehmen, bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder über Handelsvertreter erfolgen, die vom Unternehmen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Kunden dar.
2.3 Falls keine fristgerechte Anzahlung erfolgt oder der offene Restbetrag vom Reisenden nicht bis 14 Tage vor Abreise überwiesen wurde (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Unternehmen) hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren gemäß Punkt 13 dieser AGB zu verlangen, unabhängig davon ob die vom Reisenden ge- buchte Pauschalreise wieder verkauft werden kann.
2.4 Handelsvertreter und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind vom Unternehmen nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Unternehmen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibung, die nicht vom Unternehmen herausgegeben wurden, sind für das Unternehmen und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Unternehmens gemacht wurden.
Reisevertrag. 4.1. Ein Vertrag zwischen Reiseveranstalter bzw. bei verbundenen Reiseleistungen oder einzelnen Reiseleistungen zwischen Leistungsträger und Reisendem kommt zustande wenn ein Buchungsauftrag vom Reiseanmelder (evtl. zusätzlich über ein Reisebüro) an Mondial erfolgt.
4.2. Die Buchung des Reiseanmelders kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich bei Mondial erfolgen. Elektronische und fernmündliche Buchungen bestätigt Mondial unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrages dar. Für Mondial wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn die Buchung und der Preis (eventuell über ein vermittelndes Reisebüro) mittels Rechnung/ Reisebestätigung bestätigt wurde.
4.3. Der Reisende erhält eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email).
4.4. Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse rechtzeitig vor Beginn der Reise, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsausweise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Verfügung gestellt.
Reisevertrag. 1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die xxx xxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx xxX, Xxxxxx Xxxxxx 0; 0000 Xxxxxx, (Hotline 0043/5254 / 3550) durchgeführten Beförderungen vom Flughafen Innsbruck ins Ötztal (Haiming, Sautens, Oetz, Umhausen, Längenfeld, Sölden, Obergurgl).
1.2 Die Transferanmeldung ist nach Bestellung und Bezahlung per Kreditkarte verbindlich. Nebenabreden, die dem Inhalt des Transferauftrages nicht entsprechen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH.
1.3 Die Ötztaler Verkehrsgesellschaft mbH ist ein traditionelles Bus- und Mietwagenunternehmen das seit Jahrzehnten für unsere Gäste im Ötztal tätig ist.
1.4 Es gelten weiters die Konditionen des Reisebürogewerbes.
Reisevertrag. 5.1 Der Reisende erhält bei Abschluss eines Reisevertrages oder unverzüglich danach eine Ausfertigung des Vertragsdokuments oder eine Bestätigung des Vertrags auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Papier, Email). zur Verfügung gestellt.
5.2 Dem Reisenden werden an der zuletzt von ihm bekanntgegebenen Zustell-/Kontaktadresse rechtzeitig vor Beginn der Reise, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Buchungsbelege, Gutscheine, Beförderungsaus- weise und Eintrittskarten, Informationen zu den geplanten voraussichtlichen Abreisezeiten und gegebenenfalls zu planmäßigen Zwischenstationen, Anschlussverbindungen und Ankunftszeiten zur Verfügung gestellt. Sollten die soeben genannten Dokumente/Unterlagen Unrichtigkeiten/Abweichungen/Unvollständigkeiten im Sinne von 3.5. aufweisen, hat der Reisende den Reisevermittler oder Reiseveranstalter zu kontaktieren.
Reisevertrag. 2.1.1. Die auf den Websites von purelements dargestellten Leistungen sind keine Angebote im Rechtssinne, sondern eine Aufforderung an den Kunden, bei Interesse Kontakt mit purelements herzustellen. Anfragen des Kunden über das elektronische Kontaktformu- lar auf der Internetseite sind für ihn unverbindlich.
2.1.2. Der Reisevertrag kann formlos abgeschlossen werden, aus Beweisgründen wird dem Kunden jedoch die Einhaltung der Text- oder Schriftform empfohlen (Angebot per Brief, Fax oder E-Mail). Mit der schriftlichen Bestätigung (in Form von Brief, Fax oder E-Mail) einer Anmeldung durch uns ist die Buchung für beide Seiten verbindlich. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als 7 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden, führt eine unverzügliche Bestätigung durch purelements bzw. die Zulassung zur Reise zum Ver- tragsschluss.
2.1.3. Zusammen mit der Buchungs- bzw. Reisebestätigung erhält der Kunde einen Siche- rungsschein übersandt bzw. ausgehändigt. Vereinbarte Sonderleistungen sind in die Rei- seanmeldung und Reisebestätigung aufzunehmen.
Reisevertrag. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie dem Reiseveranstalter (hier: der Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel – Eigenbetrieb der Stadt Esens) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über elektronische Medien vorgenommen werden. Sie erhalten nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn die Buchungsperson durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt. Wir weisen darauf hin, dass, bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 5 jederzeit möglich.
Reisevertrag. Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unserem Prospekt sowie die Reisebestätigung. Alle sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.
Reisevertrag. 1.1. Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages nach Maßgabe der bekannten Reisebeschreibung verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Reisende kann auch für andere Personen eine Reise buchen. Für deren Vertragsverpflichtungen steht er dann wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Der Reisevertrag ist abgeschlossen, wenn die Reise durch den Veranstalter gebucht ist und dem Reisenden die Reiseveranstaltungsbedingungen nebst Reisebestätigung/Rechnung/Datenschutzer klärung zugegangen sind.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel durch die Zahlung des Reisepreises, die Anzahlung oder den Antritt der Reise erfolgen.
1.3. Liegen die Reiseveranstaltungsbedingungen des Veranstalters dem Reisenden bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reiseveranstaltungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2. Bestandteil des Reisevertrages.
1.4. Der Reisende versichert mit seiner Anmeldung, dass er bzw. die mitangemeldeten Personen organisch und psychisch gesund, nicht drogenabhängig sind und nicht an einer ansteckenden oder Anfallkrankheit leiden. Jeder Teilnehmer muss mindestens 15 Minuten ohne Unterbrechung in tiefem Wasser schwimmen können.
Reisevertrag. Der Vertrag, mit dem ein Reiseveranstalter sich gegenüber der Gegenpartei verpflichtet, eine von ihm angebotene und im Voraus organisierte Busreise zu übernehmen, die eine Übernachtung einschließt oder länger als 24 Stunden dauert und mindestens zwei der nachstehend genannten Dienstleistungen umfasst:
a. Beförderung; b. Aufenthalt; c. eine weitere, nicht mit Beförderung oder Aufenthalt im Zusammenhang stehende touristische Dienstleistung, die einen wichtigen Bestandteil der Reise darstellt.