Streik. Wird der Betrieb des Auftraggebers bestreikt, darf dieser entgegen der Regelung in § 11 Absatz 5 AÜG keine Zeitarbeitnehmer in dem Betrieb tätig werden lassen. Darüber hinaus gilt das Einsatzverbot für Streiks, die von Mitgliedsgewerkschaften der DGB-Tarifgemeinschaft initiiert wurden, auch für bereits vor Beginn der Arbeitskampfmaßnahme eingesetzte Arbeitnehmer. Demnach wird der Zeitarbeitnehmer im Umfang des Streikaufrufs nicht in Betrieben oder Betriebsteilen eingesetzt, die ordnungsgemäß bestreikt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Zeitarbeitnehmer eingesetzt werden, soweit das Einsatzverbot reicht. Der Personaldienstleister ist insoweit nicht verpflichtet, Arbeitnehmer zu überlassen. Von den vorstehenden Regelungen können die Parteien des Arbeitskampfes im Einzelfall abweichen und den Einsatz von Zeitarbeitnehmern vereinbaren (z.B. in Notdienstvereinbarungen). Es gilt insoweit § 11 Absatz 5 Satz 2 AÜG. Der Auftraggeber informiert den Personaldienstleister unverzüglich über einen laufenden oder geplanten Streik.
Streik. Ausnahme: Dieser wurde schon vor dem Abschluss Ihrer Versicherung angedroht oder angekündigt.
Streik. 2.9 Interner Straßenverkehr im Bereich der Baustelle 7. Baustelleneinrichtung
Streik. Bei Streik hat der Auftragnehmer für die Wahrung von Ordnung und Sicherheit auf den von ihm in Anspruch genommenen Plätzen zu sorgen. Er ist dafür verantwortlich und haftbar, daß an den auf der Baustelle be- findlichen Gegenständen keine Schäden eintreten. Streikende Arbeit- nehmer dürfen sich nicht innerhalb der Baustellenumzäunung aufhalten. Der bevorstehende oder bereits eingetretene Beginn von Arbeitskampf- maßnahmen ist der Baustellenleitung unverzüglich anzuzeigen.
Streik. Im Fall eines legalen Streiks im Kundenunternehmen stellt HenterPersonal kein Personal für die Dauer des Arbeitskampfes. Sollte sich ein Streik anbahnen, informiert der Kunde HenterPersonal unverzüglich.
Streik. Streik ist die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern, deren Handlungen zu unmittelbaren Schäden an versicherten Sachen führen. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden an Gebrauchsgegen- ständen Betriebsangehöriger.
Streik. Wenn Streik (ausgenommen Streikdurch das Reiseunternehmen bzw. dessen Leistungserbringer) die Durchführung der Reise verunmöglicht.
Streik. 12.1. Wird der Betrieb des Auftraggebers bestreikt, so bleibt der Auftragnehmer berechtigt und verpflichtet, die nach diesem Vertrag obliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Daneben bleibt es den Vertragspartnern unbenommen, ein Ruhen des Dienstleistungsvertrages für die Dauer des Streiks zu vereinbaren.
Streik. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz darf ein Zeitarbeitnehmer nicht gegen seinen Willen in einem ordnungsgemäß bestreikten Unternehmen eingesetzt werden. Er kann sich jedoch zu einem solchen Einsatz bereit erklären. Der zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunter- nehmen und dem Deutschen Gewerkschaftsbund abgeschlossene Manteltarifvertrag sieht darüber hinaus gehend ein Verbot für die dieses Tarifwerk anwendenden Unternehmen vor, ihre Mitarbeiter an einen ordnungsgemäß bestreiktes Unternehmen zu überlassen.
Streik. Vorgehen eines Kollektivs, zwecks Arbeitsniederlegung, durch Arbeitnehmer eines Unternehmens, eines Wirtschaftssektors, einer Berufskategorie, um Forderungen geltend zu machen.