Common use of Streitbeilegungsverfahren Clause in Contracts

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische Werke, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xx

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Samples: www.fulda-eder-energie.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 17.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss Vertragsab- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen Wo- chen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, Verbraucher- beschwerden sind zu richten an: Städtische WerkeStxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0Xxxxxx- Xxxxxxxx-Xxx. 00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782Xxxxxxxx; Tel: 00000 0000-3030 und E 0; Fax: 00000 0000-00; E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.

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Samples: www.stadtwerke-torgelow.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeVersorgungsbetrie- be Bordesholm GmbH, AktiengesellschaftXxxxxxxxxx. 00, Xxxxxxxxx 000000 Xxxxxxxxxx, Tel.: 00000 0000-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782e-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xx-xxxxxxxxxx.xx

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 14.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Unter- nehmenUnterneh- men) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVer- braucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten der SWBB betreffen, sind zu richten an: Städtische Werke, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxx 0XxxX Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782Xxxxxxxxx Telefon: 07142/ 0000-3030 und E 000 Fax: 07142/ 0000-000 E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xx-xx.xx

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Samples: www.sw-bb.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 15.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen Be- anstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss Vertrags- schluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss An- schluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten Leistun- gen der SWBB betreffen, sind zu richten an: Städtische Werke, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxxxx Telefon: 07042/ 909-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/78241 Fax: 07042/ 13 60 9 E-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xx-xxx.xx

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Samples: www.sw-ori.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 14.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere insbe- sondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher- beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Städtische WerkeStadt- werke Arnsberg Vertriebs und Energiedienstleistungs GmbH, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0-Xxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxXxxxxxxx, Servicenummer 0561/782Telefon: 00000 000-3030 und E 0000, E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.

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Samples: www.stadtwerke-arnsberg.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 16.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Unter- nehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern privaten Letzt-verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeXxxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx-Xxxxx XxxX, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0-Xx Xxxxxxxx 00, 00000 XxxxxxXxxxxxx, Servicenummer 0561/782Tel.-Nr. 0000 0000000, E-3030 und E Mail-Adresse: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx

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Samples: www.stadtwerkenergie.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 (1) Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeXxxxxxxxxx Xxxxxx XxxX, AktiengesellschaftXxxxxxxxxxxx. 00 - 20, Xxxxxxxxx 0-58455 Witten, Xxxxxxxx 00 00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx, Telefon: 00000 0000-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xx000.

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Samples: www.stadtwerke-witten.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 13.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, Verbraucherbeschwerden sind zu richten an: Städtische WerkeXxxxxxxxxx Xxx Xxxxxx XxxX, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0-Xxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxx Xxxxxx, Servicenummer 0561/782Telefon: 033841 4448-3030 und E 0, Telefax: 033841 4448-88, E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxx-xxxxxx.xx.

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 13.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeOsterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx Xx Xxxxxxxxxx 0-00, 00000 XxxxxxXxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx, Servicenummer 0561/782T. 04791 809-3030 und E 999, F. 04791 809-922, E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx.

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Samples: osterholzer-stadtwerke.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 14.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das VersorgungsnetzVersorgungs- netz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische Werke, AktiengesellschaftXxxxxxxxxx Xxxxxxx XxxX, Xxxxxxxxx 0-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782Xxxxxxx Tel.-Nr. 00000 000-3030 und E 000 E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxx.xx

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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Erdgas Für Den Eigenverbrauch Im Haushalt/Gewerbe Für Das Gebiet Werdohl Durch Die Stadtwerke Werdohl GMBH

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienst- leister (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie Ener- gie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeXxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, AktiengesellschaftXxxxxxxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx 0Tel.: 03984/853-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/7820 oder per E-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxMail xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.

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Samples: www.prenzlau.eu

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 14.1 Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeXxxxxxxxxx Xxxxxxx XxxX, AktiengesellschaftXxxxxxxxxxxx 0 xx 00000 Xxxxxxx, Xxxxxxxxx 0Tel.: 00000-00000 000, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.

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Samples: www.stadtwerke-huenfeld.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 14.1. Energieversorgungsunternehmen und Messstellenbetreiber (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen Leis- tungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das VersorgungsnetzVersor- gungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren Verfah- ren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeGemeindewerke Dudenhofen, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx Kon- xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0-00, 00000 XxxxxxXxxxxxxxxx, Servicenummer 0561/782Telefon: 06232 / 656-3030 und E 131 oder -231, Fax: 06232 / 656-202, E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.

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Samples: www.vgrd.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 10.1 Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber (Unter- nehmen) Messdienstleister sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (VerbraucherbeschwerdenVerbraucher-beschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeXxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX (XXX), Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxx 0-Xxxxxxxx 00 - 00, 00000 XxxxxxXxxxxxxx, Servicenummer 0561/782Tel. 0000 000-3030 und E 0000, E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xxxx.xx.

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Samples: www.stadtwerke-schwerin.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 10.1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Messdienstleister (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. Verbraucherbeschwerden, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten der SWBB betreffen, sind zu richten an: Städtische Werke, Aktiengesellschaft, Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxx 0XxxX Xxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxxxxx-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/782Xxxxxxxxx Telefon: 07142/ 0000-3030 und E 000 Fax: 07142/ 0000-000 E-Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxxxxxxxxxxxxxx@xx-xx.xx

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Samples: www.sw-bb.de

Streitbeilegungsverfahren. 7.1 Energieversorgungsunternehmen 1. Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messstellenbetreiber Mess- dienstleister (Unter- nehmenUnternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbeschwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen Wochen- ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten. VerbraucherbeschwerdenVerbraucherbeschwer- den, die den Vertragsabschluss oder die Qualität der Leistungen des Lieferanten betreffen, sind zu richten an: Städtische WerkeXxxxxxxxxx Xxxxxxxx XxxX, AktiengesellschaftXxxxxxxxxxxxxxxxx 00 xx 00000 Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx 0Tel.: 03984/853-00, 00000 Xxxxxx, Servicenummer 0561/7820 oder per E-3030 und E Mail: Xxxxxxxxxx@xxxxx.xxMail xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxx.xx.

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Samples: www.prenzlau.eu