Stundung. (2) Sie können zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der Vertrag weist zu Beginn der Stundung mindestens einen Rückkaufswert (§ 23) in Höhe der zu stundenden Beiträge auf.
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Stundung. (2) Sie können zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der Vertrag weist zu Beginn der Stundung mindestens einen Rückkaufswert (§ 2327) in Höhe der zu stundenden Beiträge auf.
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Stundung. (2) Sie können zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf 24 Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der Vertrag weist zu Beginn zum Ablauf der Stundung mindestens einen Rückkaufswert (§ 23) ein Deckungskapital in Höhe Hö- he der zu stundenden Beiträge auf.
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Stundung. (2) Sie können zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der Vertrag weist zu Beginn der Stundung mindestens einen Rückkaufswert (§ 2324) in Höhe der zu stundenden Beiträge auf.
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Stundung. (2) Sie können zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-E- Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der Vertrag weist zu Beginn der Stundung mindestens einen Rückkaufswert (§ 2325) in Höhe der zu stundenden Beiträge auf.
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Stundung. (2) Sie können zu jedem Monatsersten in Textform (beispielsweise Brief, Fax, E-E- Mail) beantragen, dass wir die Beiträge für höchstens zwölf Monate zinslos stunden. Voraussetzungen für die Stundung: - Nach Ablauf der Stundung beträgt die Beitragszahlungsdauer noch mindestens ein Jahr. - Der Vertrag weist zu Beginn der Stundung mindestens einen Rückkaufswert (§ 2324) in Höhe der zu stundenden Beiträge auf.
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