Tag- und Nachtwache. Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stati- onären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person er- forderlich ist.
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Tag- und Nachtwache. Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach der Entlassung aus einer stati- onären vollstationären Behandlung wird organisieren wir eine Tag- und Nachtwache organisiertNachtwache. Voraussetzung ist, wenn dass aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person er- forderlich erforderlich ist.
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Tag- und Nachtwache. Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach der Entlassung aus einer stati- onären stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung Beaufsichti- gung der versicherten Person er- forderlich erforderlich ist.
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Tag- und Nachtwache. Für die versicherte Person wird eine Tag- und Nachtwache für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stati- onären stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen medi zinischen Gründen eine intensive Beaufsichtigung der versicherten Person er- forderlich erforderlich ist.
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Tag- und Nachtwache. Für die versicherte Person wird eine Tag- und Nachtwache für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stati- onären stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine intensive Beaufsichtigung der versicherten Person er- forderlich erforderlich ist.
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Tag- und Nachtwache. 1. Für einen Zeitraum von bis zu 48 Stunden nach Entlassung aus einer stati- onären stationären Behandlung wird eine Tag- und Nachtwache organisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versicherten Person er- forderlich erforderlich ist.
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