Tarifanpassung. 18.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Pro- visionen, Sach- und Personalkosten und Auf- wand für Rückversicherung) und des Gewinn- ansatzes kalkuliert. 18.2 Wir sind berechtigt, den Beitragssatz für beste- hende Versicherungsverträge jährlich zu über- prüfen. 18.3 Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen können von uns mit Wirkung ab der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt frühestens zum Ablauf der mit dem Antrag vereinbarten Laufzeit. 18.4 Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbe- standes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt. 18.5 Wir sind berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versi- cherungsverträge weiterzugeben. 18.5.1 Beitragssenkungen gelten automatisch, auch ohne dass wir Sie informiert haben, als ver- einbart. 18.5.2 Beitragserhöhungen werden Ihnen unter Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, kündigen. 18.6 Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifli- che Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
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Samples: Allgemeine Unfall Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung
Tarifanpassung. 18.1 17.1 Der Beitragssatz Prämiensatz wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Pro- visionenProvisionen, Sach- und Personalkosten und Auf- wand Aufwand für Rückversicherung) und des Gewinn- ansatzes Gewinnansatzes kalkuliert.
18.2 17.2 Wir sind berechtigt, den Beitragssatz Prämiensatz für beste- hende bestehende Versicherungsverträge jährlich zu über- prüfenüberprüfen. Hierbei ist zusätzlich auf der Basis der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen.
18.3 17.3 Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen Prämiensätzen können von uns mit Wirkung ab der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt frühestens zum Ablauf der mit dem Antrag vereinbarten Laufzeit.
18.4 17.4 Der Beitragssatz Prämiensatz wird für Teile des Gesamtbe- standesGesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
18.5 17.5 Wir sind berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versi- cherungsverträge Versicherungsverträge weiterzugeben.
18.5.1 Beitragssenkungen 17.5.1 Prämiensenkungen gelten automatisch, auch ohne dass wir Sie informiert haben, als ver- einbartvereinbart.
18.5.2 Beitragserhöhungen 17.5.2 Prämienerhöhungen werden Ihnen unter Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe Prämienhöhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der BeitragserhöhungPrämienerhöhung, kündigen.
18.6 17.6 Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifli- che tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
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Samples: Vema Unfallversicherungskonzept
Tarifanpassung. 18.1 Der Beitragssatz Prämiensatz wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Pro- visionen, Sach- und Personalkosten und Auf- wand für Rückversicherung) und des Gewinn- ansatzes kalkuliert.
18.2 Wir sind berechtigt, den Beitragssatz Prämiensatz für beste- hende Versicherungsverträge jährlich zu über- prüfen. Hierbei ist zusätzlich auf der Basis der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Entwicklung des unternehmensindividuellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen.
18.3 Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen Prämiensätzen können von uns mit Wirkung ab der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt frühestens zum Ablauf der mit dem Antrag vereinbarten LaufzeitLauf- zeit.
18.4 Der Beitragssatz Prämiensatz wird für Teile des Gesamtbe- standesGesamt- bestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
18.5 Wir sind berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versi- cherungsverträge weiterzugeben.
18.5.1 Beitragssenkungen Prämiensenkungen gelten automatisch, auch ohne dass wir Sie informiert haben, als ver- einbartverein- bart.
18.5.2 Beitragserhöhungen Prämienerhöhungen werden Ihnen unter Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe Prämienhöhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der BeitragserhöhungPrämienerhöhung, kündigenkün- digen.
18.6 Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifli- che tarif- liche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung Tarifanpas- sung unberührt.
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Tarifanpassung. 18.1 Der Beitragssatz 1. Die Prämie wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Pro- visionenProvi- sionen, Sach- und Sach-, Personalkosten und Auf- wand Aufwand für Rückversicherung) und des Gewinn- ansatzes Gewinnan- satzes kalkuliert.
18.2 Wir sind 2. Der Versicherer ist berechtigt, den Beitragssatz die Prämie für beste- hende bestehende Versicherungsverträge jährlich zu über- prüfenüberprüfen. Hierbei ist zusätzlich auf der Basis der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Entwick- lung des unternehmensindividuellen Scha- denbedarfs zu berücksichtigen.
18.3 3. Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen können von uns Prämien kön- nen vom Versicherer zur Hauptfälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab der Beginn des nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages vorgenommen Versicherungsjahres vorgenom- men werden.
4. Die Anpassung erfolgt frühestens zum Ablauf der mit dem Antrag vereinbarten Laufzeit.
18.4 Der Beitragssatz Prämie wird für Teile des Gesamtbe- standes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter anerkann- ter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
18.5 Wir sind 5. Der Versicherer ist berechtigt, einen sich ergebenden er- gebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versi- cherungsverträge weiterzugeben.
18.5.1 Beitragssenkungen be- troffenen Versicherungsverträge weiterzuge- ben. Prämiensenkungen gelten automatisch, automatisch – auch ohne dass wir Sie informiert haben, Information des Versicherungs- nehmers – als ver- einbart.
18.5.2 Beitragserhöhungen vereinbart. Prämienerhöhungen werden Ihnen dem Versiche- rungsnehmer unter Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe Prämienhöhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb Der Versicherungsnehmer kann die Versi- cherung des ALLSTERN® OpferSchutz in- nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung Eingang der Mit- teilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der BeitragserhöhungPrämienerhöhung, kündigen.
18.6 6. Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifli- che tarif- liche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung Tarifan- passung unberührt.
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Tarifanpassung. 18.1 3.1. Der Beitragssatz Prämiensatz wird unter Berücksichtigung Berück- sichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Pro- visionenProvisionen, Sach- und Personalkosten und Auf- wand Aufwand für RückversicherungRück- versicherung) und des Gewinn- ansatzes Gewinnansatzes kalkuliert.
18.2 Wir sind 3.2. Der Versicherer ist berechtigt, den Beitragssatz Prämiensatz für beste- hende Versicherungsverträge bestehende Versiche- rungsverträge jährlich zu über- prüfenüberprüfen. Hierbei ist zusätzlich auf der Basis der bisherigen Schadenentwicklung auch die voraussichtliche künftige Entwick- lung des unternehmensindividuellen Schadenbedarfs zu berücksichtigen.
18.3 3.3. Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen Prämiensät- zen können von uns vom Versicherer zur Haupt- fälligkeit des Vertrages mit Wirkung ab der Beginn des nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages Versicherungsjah- res vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt frühestens zum Ablauf der mit dem Antrag vereinbarten Laufzeit.
18.4 3.4. Der Beitragssatz Prämiensatz wird für Teile des Gesamtbe- standesGesamtbestandes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, sind mittels anerkannter mathematisch-mathematisch statistischer Verfahren getrennt ermitteltermit- telt.
18.5 Wir sind 3.5. Der Versicherer ist berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versi- cherungsverträge Versicherungsverträge weiterzugeben.
18.5.1 Beitragssenkungen 3.5.1. Prämiensenkungen gelten automatisch, automatisch – auch ohne dass wir Sie informiert haben, Information des Versiche- rungsnehmers – als ver- einbartvereinbart.
18.5.2 Beitragserhöhungen 3.5.2. Prämienerhöhungen werden Ihnen dem Ver- sicherungsnehmer unter Gegenüberstellung Gegenüber- stellung der alten und neuen Beitragshöhe Prämien- höhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Sie können Der Versiche- rungsnehmer kann den Versicherungsvertrag Versicherungs- vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Eingang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der BeitragserhöhungPrämienerhöhung, kündigen.
18.6 3.6. Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifli- che tarifliche Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
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Samples: Bedingungen Unfallversicherung
Tarifanpassung. 18.1 Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Schadenaufwendungen, der Kosten (Pro- visionen, Sach- und Personalkosten und Auf- wand für Rückversicherung) und des Gewinn- ansatzes kalkuliert.
18.2 Wir sind berechtigt, den Beitragssatz für beste- hende Versicherungsverträge jährlich zu über- prüfen.
18.3 Tarifliche Anpassungen von Beitragssätzen können von uns mit Wirkung ab der nächsten Hauptfälligkeit des Vertrages vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt frühestens zum Ablauf der mit dem Antrag vereinbarten LaufzeitLauf- zeit.
18.4 Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbe- standes, die nach objektiv risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren getrennt ermittelt.
18.5 Wir sind berechtigt, einen sich ergebenden Anpassungsbedarf an die betroffenen Versi- cherungsverträge weiterzugeben.
18.5.1 Beitragssenkungen gelten automatisch, auch ohne dass wir Sie informiert haben, als ver- einbartverein- bart.
18.5.2 Beitragserhöhungen werden Ihnen unter Gegenüberstellung der alten und neuen Beitragshöhe mindestens einen Monat vor Hauptfälligkeit mitgeteilt. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, kündigenkün- digen.
18.6 Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifli- che Nachlässe bleiben von der Tarifanpassung unberührt.
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