Tarifänderungen Musterklauseln

Tarifänderungen. Bei Tarifänderungen (etwa Transport-, Versand- oder Energiepreise) erfolgt die Verrechnung auf Basis der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden Tarife.
Tarifänderungen. Tarifänderungen (z. B. Fahrpreisänderungen) werden Vertragsinhalt.
Tarifänderungen. Tarifänderungen des Verkehrsverbundes Vogtland werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Tarifänderungen werden zum 1. des der Bekanntgabe gegenüber dem Kunden folgenden Monats wirksam. Ist der Kunde von der Tarifänderung betroffen, kann er den Abo-Vertrag fristlos zum Letzten des Monats, in dem die Tarifänderung wirksam wird, in Textform kündigen. In diesem Fall entfällt die Erhebung der Rabattnachforderung gem. Ziff. 4.
Tarifänderungen. Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Einzugsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Der Einzugsbetrag bei jährlicher Zahlweise ist davon unberührt. Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außeror- dentlichen Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhö- hung. Tritt die Tariferhöhung nicht zum 1. des Monats ein, kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Tariferhöhung eingetreten ist. Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. des Nachmonats erfolgen, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Be- kanntmachung der Tariferhöhung folgt. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die noch nicht genutzten Fahrkarten bis zum 5. Tag nach Ablauf des letzten Abonnementmonats der Ausgabestelle vorlie- gen. Wird der Rückgabetermin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Fahrkarten der Ausgabestelle vor- liegen, als fortgesetzt. Bei Einsendung auf dem Postweg sind die noch nicht genutzten Fahrkarten möglichst per Einschreiben an die Ausga- bestelle zu schicken.
Tarifänderungen. Für Eltern-Spar-Karten gelten die Regelungen von Nr. 5.8.6 (hinsicht- lich monatlicher Zahlweise) analog.
Tarifänderungen. Es gelten die Regelungen von Nr. 5.8.6 (hinsichtlich monatlicher Zahlweise) analog.
Tarifänderungen. Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Teilbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
Tarifänderungen. Tarifänderungen (z. B. Fahrpreisänderungen) werden Ver- tragsinhalt.
Tarifänderungen. Eine Änderung des Tarifes ist frühstens nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragszeit möglich. Sofern die Parteien im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbaren, startet die Mindestvertragslaufzeit bei einer Tarifänderung neu.
Tarifänderungen. Tarifänderungen (z. B. Fahrpreisänderungen) werden Vertragsinhalt. Bei Tariferhöhungen seitens der HAVAG hat der Vertragspartner ein Sonder- kündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder Kennen- müssen (Veröffentlichung der Tariferhöhung).