Tarifänderungen Musterklauseln

Tarifänderungen. Bei Tarifänderungen (etwa Transport-, Versand- oder Energiepreise) erfolgt die Verrechnung auf Basis der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden Tarife.
Tarifänderungen. Tarifänderungen (z. B. Fahrpreisänderungen) werden Vertragsinhalt.
Tarifänderungen. Tarifänderungen des Verkehrsverbundes Vogtland werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Tarifänderungen werden zum 1. des der Bekanntgabe gegenüber dem Kunden folgenden Monats wirksam. Ist der Kunde von der Tarifänderung betroffen, kann er den Abo-Vertrag fristlos zum Letzten des Monats, in dem die Tarifänderung wirksam wird, in Textform kündigen. In diesem Fall entfällt die Erhebung der Rabattnachforderung gem. Ziff. 4.
Tarifänderungen. Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Einzugsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst. Der Einzugsbetrag bei jährlicher Zahlweise ist davon unberührt. Im Falle einer Tarifänderung hat der Kunde das Recht zur außeror- dentlichen Kündigung zum Ende des Monats vor Eintritt der Tariferhö- hung. Tritt die Tariferhöhung nicht zum 1. des Monats ein, kann die Kündigung zum Ende des Monats erfolgen, in dem die Tariferhöhung eingetreten ist. Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. des Nachmonats erfolgen, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Be- kanntmachung der Tariferhöhung folgt. Wirksam wird die Kündigung erst dann, wenn die noch nicht genutzten Fahrkarten bis zum 5. Tag nach Ablauf des letzten Abonnementmonats der Ausgabestelle vorlie- gen. Wird der Rückgabetermin versäumt, gilt das Abonnement bis zum Ablauf des Monats, in dem die Fahrkarten der Ausgabestelle vor- liegen, als fortgesetzt. Bei Einsendung auf dem Postweg sind die noch nicht genutzten Fahrkarten möglichst per Einschreiben an die Ausga- bestelle zu schicken.
Tarifänderungen. Bei Tarifänderungen werden die monatlichen Teilbeträge ab dem Änderungszeitpunkt entsprechend angepasst.
Tarifänderungen. Es gelten die Regelungen von Nr. 5.8.6 (hinsichtlich monatlicher Zahlweise) analog.
Tarifänderungen. Für Eltern-Spar-Karten gelten die Regelungen von Nr. 5.8.6 (hinsicht- lich monatlicher Zahlweise) analog.
Tarifänderungen. Der monatliche bzw. jährliche Betrag richtet sich nach den Tarifen des Mitteldeut- schen Verkehrsverbundes (MDV) für die Jobticket-Produkte auf Grundlage des „ABO Basis“, „ABO Premium“, „ABO Azubi“ und dem „ABO Azubi Plus“ sowie den im Rahmenvertrag zwischen HAVAG und Arbeitgeber vereinbarten Rabattstaffeln, die abhängig von der Abnahmemenge oder dem Arbeitgeberzuschuss sind und sich im Laufe eines Jahres ändern können. Über die jeweilige Höhe kann sich der Beschäftigte bei seinem Arbeitgeber informieren. Mit Wirksamwerden neuer Ta- rife gelten diese für das Jobticket und werden Vertragsinhalt. Der monatliche Betrag für das Jobticket Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt ist den Ta- rifbestimmungen zum Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt zu entnehmen. Das Jobticket Azubi-Ticket Sachsen-Anhalt wird nicht rabattiert. Bei Zahlung eines Arbeitgeber- zuschusses wird dieser mit berücksichtigt.
Tarifänderungen. Der monatliche bzw. jährliche Betrag richtet sich nach den Tarifen des Mitteldeut- schen Verkehrsverbundes (MDV) für die Jobticket-Produkte auf Grundlage des „ABO Basis“, „ABO Premium“, „ABO Azubi“ und dem „ABO Azubi Plus“ sowie den im Rahmenvertrag zwischen HAVAG und Arbeitgeber vereinbarten Rabattstaffeln, die abhängig von der Abnahmemenge oder dem Arbeitgeberzuschuss sind und sich im Laufe eines Jahres ändern können. Über die jeweilige Höhe kann sich der Beschäftigte bei seinem Arbeitgeber informieren. Mit Wirksamwerden neuer Tarife gelten diese für das Jobticket und werden Vertragsinhalt.
Tarifänderungen. Eine Änderung des Tarifes ist frühstens nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragszeit möglich. Sofern die Parteien im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbaren, startet die Mindestvertragslaufzeit bei einer Tarifänderung neu.