Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit Musterklauseln

Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. (1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit a) easybill verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Einhaltung der technischen und organisato- rischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforder- lich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. 6.1 Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft der Auftragnehmer geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die im Auftrag des Auftraggebers durchgeführten Verarbeitungsvorgänge zu gewährleisten entsprechend Art. 32 DSGVO. Die derzeitigen Sicherheitsmaßnahmen zur Verarbeitung sind in Anlage 2 zu dieser Vereinbarung beschrieben.
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. 9.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Vertrag über den Cloud-Telefonanlagen-Service – Stand: April 2018 Seite 27 von 31 STARFACE GmbH Xxxxxxxxxxxxx. 000 00000 Xxxxxxxxx Tel: +49 (0) 721 / 151 042 – 0 Fax: +49 (0) 721 / 151 042 – 99 E-Mail: xxxx@xxxxxxxx.xx Geschäftsführung: Xxxxxxx Xxxxx Xxxxxxx Xxxxx Bank: Sparkasse Karlsruhe IBAN: DE 0566 0501 0101 0801 5108 BIC: XXXXXX00XXX
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. 4.1 Der Auftragnehmer wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz ergreifen (vgl. Art. 32 DS-GVO). Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, die im Anhang 2 zu die- sem Vertrag vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen. Diese Maßnahmen sind vom Auftragnehmer im Laufe des Auftragsverhältnisses der technischen und organisa- torischen Weiterentwicklung anzupassen, ohne dabei das Schutzniveau zu senken. Wesentliche Änderun- gen sind schriftlich zu vereinbaren.
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. 4.1. VOLVO ist verpflichtet, durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen eine ausreichende Datensicherheit zu gewährleisten, um die für den Kunden verarbeiteten Personenbezogenen Daten zu schützen; diese Maßnahmen müssen mit den Anforderungen des anwendbaren Rechts übereinstimmen. VOLVO ist berechtigt, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit nach Maßgabe des technischen Fortschritts und der technischen Entwicklung zu verändern, vorausgesetzt dies führt nicht zu einem niedrigeren Sicherheitsniveau.
Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit. 7.1 fleetster wird angemessene technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit („technische und organisatorische Maßnahmen“) umsetzen und zu jeder Zeit während der Laufzeit dieses Vertrages einhalten. Unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen trifft fleetster alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die geeignet sind, ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten. Ebenso unternimmt der Auftragnehmer Xxxxxxxx, um sicherzustellen, dass ihm unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, diese nur auf Anweisung des Auftraggebers verarbeiten, es sei denn, sie sind nach dem Recht der EU oder der EU-Mitgliedstaaten zur Verarbeitung verpflichtet.

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite. Diese soll erzielt werden durch die Anlage von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Schuldtiteln mit Anlagequalität und schuldtitelähnlichen Wertpapieren, die von staatlichen Emittenten oder staatsnahen Körperschaften mit Sitz in einem Schwellenmarkt und/oder Körperschaften (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Kapitalgesellschaften), die ihren eingetragenen Sitz oder Hauptgeschäftssitz in einem Schwellenmarkt haben oder ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in einem Schwellenmarkt nachgehen, begeben werden. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Zu Anlagezwecken verwendete Derivate werden auf Devisentermingeschäfte beschränkt, um aktive Währungspositionen einzunehmen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken, hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des JP Morgan EMBI Global Diversified Investment Grade Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Wenn die langfristigen Zinsen steigen, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds kann Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität halten, die mit einem höheren Risiko als Wertpapiere mit Anlagequalität verbunden sind. • Der Fonds investiert in Schwellenmärkten, die zu höherer Volatilität als reifere Märkte neigen, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.