Teilschäden. Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
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Samples: Versicherungsvertrag, Campingversicherung, Insurance Policy
Teilschäden. Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert Wiederbeschaffungswert / Reparaturwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
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Samples: Campingversicherung
Teilschäden. Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles Versicherungsfalls zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt vor Eintritt des Eintritts Versicherungsfalls. Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Zahlung des VersicherungsfallesBetrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
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Samples: Versicherungsvertrag
Teilschäden. Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werden, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles Versicherungsfalls zuzüglich einer etwaigen WertminderungWertminder- ung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt vor Eintritt des Eintritts des VersicherungsfallesVersicherungsfalls.
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Samples: Hausrat , Haftpflicht Und Gebäudeversicherung Für Ferienimmobilien
Teilschäden. Wenn versicherte Sachen teilweise beschädigt werdenwer- den, ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer etwaigen Wertminderung, höchstens jedoch den ortsüblichen Neubauwert zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles.
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Samples: Allgemeine Versicherungs Bedingungen