Teilzeitbeschäftigung. (1) Wünscht der vollbeschäftigte Arbeitnehmer Teilzeitarbeit, so ist dem Rechnung zu tragen, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
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Samples: Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V), Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (Tv V)
Teilzeitbeschäftigung. (1) Wünscht der vollbeschäftigte Arbeitnehmer AN Teilzeitarbeit, so ist dem Rechnung zu tragen, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
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Samples: www.kav-nw.de, www.kav-nw.de, www.kav-nw.de
Teilzeitbeschäftigung. (1) Wünscht der vollbeschäftigte Arbeitnehmer der/die Beschäftigte Teilzeitarbeit, so ist dem im Rahmen der ge- setzlichen Regelungen Rechnung zu tragen, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen.
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Samples: www.kav-nw.de
Teilzeitbeschäftigung. (1) Wünscht der vollbeschäftigte Arbeitnehmer AN Teilzeitarbeit, so ist dem Rechnung zu tragen, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen.. Mit vollbeschäftigten AN soll auf Antrag eine geringere als die regelmäßige Ar- beitszeit (§ 9) vereinbart werden, wenn sie
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Samples: Bezirkstarifvertrag Für Die Kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden Württemberg (Bztv N Bw)