Telefonbuch Musterklauseln

Telefonbuch. Was vereinbaren wir für Telefonbücher? 10.1 Wenn Sie einen Vertrag mit uns haben, übernehmen wir auf Ihren Wunsch diese Daten in unser elektronisches Teilnehmerverzeichnis, in das Telefonbuch und nutzen sie auch für unsere Auskunftsdienste: Name, akademischer Grad, Anschrift und Rufnummer. Zusätzlich können Sie Ihre Berufsbezeichnung und andere Daten dort eintragen lassen – nach den für Sie geltenden Leistungsbeschreibungen. 10.2 Ihr Eintrag im Telefonbuch wird für die folgende Ausgabe unverändert übernommen.
Telefonbuch. Auf Kundenwunsch wird ein Telefonbucheintrag er­ stellt. Der Eintrag kann mit Rufnummer, Name und Adresse erstellt werden und sowohl elektronisch als auch gedruckt veröffentlicht werden. Der Standard­ eintrag für einen All­IP Anlagenanschluss umfasst die Stammnummer mit Durchwahl zur Zentrale (in der Re­ gel „–0“), der Standardeintrag für einen All­IP MSN Anschluss die festgelegte Standard­MSN.
Telefonbuch. Die vio:networks Telefonanlage ermöglicht das Anlegen und Verwalten von Telefonbüchern, welche über CSV-Dateien importiert bzw. exportiert werden können. Folgende Einträge können vorgenommen werden ◆ Name ◆ Vorname ◆ Büronummer ◆ Mobilfunknummer ◆ Private Telefonnummer
Telefonbuch. Der Kunde kann seine Eintragung in das örtli- che Telefonbuch seines Wohnsitzes beantragen. Die Aufnahme der Daten des Kunden in dieses Telefonbuch erfolgt kostenlos. Der Kunde trägt in jedem Fall die alleinige Verantwortung für die Informationen, die er zwecks Aufnahme ins Telefonbuch bereitstellt. Die Veröffentlichung dieser Informationen kann in folgen- den Fällen von VOO ausgesetzt werden, ohne dass Rechtsmittel gegen VOO ergriffen werden können: sofern auf schriftliche Anfrage seitens VOO an den Kunden nicht binnen 15 Tagen Nachweise erbracht werden, anhand derer sich die Richtigkeit der zu veröf- fentlichenden Informationen überprüfen lässt; sofern die Eintragung den Ruf der Telefonbücher gefährdet; sofern die Eintragung die Rechte Dritter verletzen könnte; sofern die Eintragung sittenwidrig ist; um den Jugendschutz zu gewährleisten; und allgemein in allen Fällen, die einen Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften und geschäftliche Gepflogenheiten darstellen können. Die Telefonbücher sollen Dritten die Möglichkeit bieten, die Rufnummer des Kunden anhand seines Namens und seiner Adresse (wie VOO mitgeteilt) zu finden.
Telefonbuch. Was vereinbaren wir für Telefonbücher? 10.1 Wenn Sie einen Vertrag mit uns haben, übernehmen wir auf Ihren Wunsch diese Daten in unser elektronisches Teilnehmerverzeichnis, in das Telefonbuch und nutzen sie auch für unsere Auskunftsdienste: Name, akademischer Grad, Anschrift und Rufnummer. Zusätzlich können Sie Ihre Berufsbezeichnung und andere Daten dort eintragen lassen – nach den für Sie geltenden Leistungsbeschreibungen. 10.2 Elektronische Teilnehmerverzeichnisse bieten Ihnen verschiedene nützliche Funktionen – z.B. die Suche anhand von Namen, Adressen, Rufnummern etc. 10.3 Wenn Sie einen anonymen Vertrag haben (z.B. X.XXXX), dann weisen Sie Ihre Identität nach, bevor wir Sie in unser Teilnehmerverzeichnis aufnehmen (Pkt. 2.2). 10.4 Ihr Eintrag im Telefonbuch wird für die folgende Ausgabe unverändert übernommen. 10.5 Wenn Sie Ihre Daten im Telefonbuch ändern oder löschen wollen, dann informieren Sie bitte unsere Redaktion schriftlich – spätestens bis Redaktionsschluss. Die Kontaktdaten der Redaktion und den Redaktionsschluss finden Sie im Telefonbuch. 10.6 Bitte beachten Sie: Die Entgelte für Nebeneintragungen im Telefonbuch müssen Sie bis Redaktionsschluss zahlen.

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  • Umbuchungen 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart. 6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

  • Mietsachschäden A.6.1 Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.1.5.1 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht 1. aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden; 2. aus der Beschädigung von zu privaten Zwecken gemieteten Grundstücken und Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Mitversichert sind die mitgemieteten, außen am Gebäude angebrachten Bestandteile (z. B. Balkone, Terrassen, Markisen, Rollläden) sowie die fest mit dem dazugehörigen Grundstück verbundenen Bestandteile (z. B. Zäune, Bäume, Swimmingpools, gemauerte Grillanalagen); 3. aus der Beschädigung oder Zerstörung der Einrichtung von vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Bei mobilen Unterkünften zählt als Einrichtung auch die fest installierte Inneneinrichtung wie z. B. Sitzgruppe, Sanitäranlagen. A.6.2 Die Leihe, Pacht und das Leasing eines der vorgenannten Objekte ist der Miete gleichgestellt. A.6.3 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen - Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, - Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, - Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen, Elektro- und Gasgeräten und alle sich daraus ergebenen Vermögensschäden. Dieser Ausschlus gilt nicht - für Schäden, die durch Brand, Explosion, Leitungswasser oder Abwasser entstanden sind; - für Haftpflichtansprüche gemäß Ziffer A.6.1.3. Nicht versichert bleiben sich daraus ergebende Vermögensschäden.

  • Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Form und Inhalt der Schuldverschreibungen sowie die Rechte und Pflichten der Emittentin und der Schuldverschreibungsgläubiger bestimmen sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  • Auslandsschäden Versicherungsschutz besteht – abweichend von Ziffer 7.9 AHB – für Versicherungsfälle im Ausland. Dies gilt jedoch nur, soweit die versicherten Haftpflichtansprüche in europäischen Staaten und nach dem Recht europäischer Staaten geltend gemacht werden.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für alle Lieferungen/Leistungen ist die vom Auftraggeber bezeichnete Empfangsstelle. 2. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftraggebers oder nach Xxxx des Auftraggebers der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

  • Auslandsfahrten Auslandsfahrten innerhalb Europas sind möglich. Fahrten in außereuropäische Länder bedürfen der vorherigen Einwilligung des Vermieters. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 11.1 Erfüllungsort ist Neuenhaus. 11.2 Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen Vertrag und der Geschäftsverbindung - einschl. Wechsel- und Scheckklagen - sind ausschließlich zuständig das Amtsgericht Nordhorn bzw. das Landgericht Osnabrück. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. 11.3 Für alle Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschl. das Recht der Bundesrepublik Deutschland – ohne daß eine etwaige dortige Weiterverweisung in eine andere Rechtsordnung zum Tragen kommt - anwendbar. Bei mehrsprachigen Vertragstexten und Unterlagen ist im Falle von Interpretationszweifeln die deutsche Fassung verbindlich. 11.4 Die einheitlichen Gesetze vom 17.07.1973 über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen und das UN-Übereinkommen vom 11. 4. 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht BGBl. 1989 II, S. 588) sind von der Anwendung ausgeschlossen.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 2. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • Erfüllungsort und Gerichtsstand 15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat. 15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

  • Rechtswahl, Gerichtsstand Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.