Kundenverpflichtungen Musterklauseln

Kundenverpflichtungen. 4.1 Der Kunde stellt so bald wie praktisch sinnvoll, auf Verlangen von C&W, alle Informationen, Unterstützungshandlungen, Genehmigungen und Einwilligungen zur Verfügung, die C&W nach vertretbaren Maßstäben in Bezug auf die Erfüllung von C&Ws Pflichten in Verbindung mit dem Auftrag benötigt. Der Kunde gewährleistet, dass alle durch, oder im Namen des Kunden bereitgestellten Informationen in jeder Hinsicht vollständig korrekt und aktuell sind, und benachrichtigt C&W unverzüglich, wenn er davon Kenntnis erhält, dass bereitgestellte Informationen unvollständig, unzutreffend oder irreführend sind.
Kundenverpflichtungen. 5.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) die Auswirkungen der Produkte auf seine Systemumgebung zu beurteilen und insbesondere angemessene Standards für Informationssicherheit, Datenschutz und Malware / Virenschutz zu implementie- ren und aufrechtzuerhalten; (ii) sicherzustellen, dass sein Personal die von As- com geforderten Schulungen absolviert; (iii) Ascom über alle anwendbaren lo- kalen Vorschriften und Standards informiert, insbesondere betreffend Medizin- produkte, Produkt- und Personensicherheit, Informationssicherheit und Bauvor- schriften usw. und diese einzuhalten; (iv) sicherzustellen, dass Produkte nur in Übereinstimmung mit der beabsichtigten Verwendung gebraucht werden, für die das Produkt von Ascom entworfen und hergestellt wurde, sowie nur in Übereinstimmung mit den jeweiligen Produktbeschriftungen und Gebrauchs- anweisungen, die von Ascom herausgegeben werden, und (vi) sicherzustellen, dass notwendige Kompensationsmassnahmen getroffen werden, um den Be- trieb sowie den Zugang zu Informations- und Alarmierungsprozessen zu ge- währleisten, wenn die von Ascom durchgeführten Services eine Abschaltung des Kundensystems erfordern und Ascom dies dem Kunden mitteilt.
Kundenverpflichtungen a) Im Allgemeinen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit aller Kundendaten. Der Kunde sichert Marmind zu, dass er über alle erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, um alle Kundendaten wie in dieser Vereinbarung vorgesehen zu sammeln, weiterzugeben und zu nutzen (einschließlich der Gewährung der Rechte an Marmind in Abschnitt 3.2 (Rechte an Kundendaten)) und dass keine Kundendaten (i) geistige Eigentumsrechte Dritter oder Publizitäts-, Datenschutz- oder andere Rechte, (ii) Gesetze oder (iii) Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien oder andere Vereinbarungen, die die Konten des Kunden bei Drittplattformen regeln, verletzen oder dagegen verstoßen. Der Kunde sichert ferner zu und gewährleistet, dass alle Kundendaten mit der Vereinbarung übereinstimmen. Der Kunde ist in vollem Umfang für alle Kundendaten, die von einer beliebigen Person an die Dienste übermittelt werden, derart verantwortlich, als ob sie vom Kunden übermittelt worden wären.
Kundenverpflichtungen. 5.2.1 Breitband–Zugang
Kundenverpflichtungen. Da die Endgeräte der vio:networks Telefonanlage in die Netzwerkumgebung des Kunden integriert werden, müssen an diese Netzwerkumgebung bestimmte Systemanforderungen gestellt werden. Der Kunde stellt die Erfüllung dieser Systemanforderungen sicher und bestätigt die Erfüllung der Voraussetzung zum Einsatz der vio:networks Telefonanlage mit Unterzeichnung des Auftragsformulars. Der Kunde stellt die Einhaltung der nachfolgend genannten Voraussetzungen während der Nutzungsdauer sicher und bestätigt dies explizit bei dem Beratungsgespräch.
Kundenverpflichtungen. 13. Customer Obligations. Der Kunde ist dafür verantwortlich seine Benutzerkonten auf aktuellem Stand zu halten, insbesondere im Hinblick auf Berechtigungen, Abrech- nungs- und Kontoinformationen. You are responsible for keeping your account permissions, billing, and other account information up to date. Der Kunde versichert, alle Rechte, Erlaubnisse und Genehmigungen erhal- ten zu haben, die dazu erforderlich sind, Kunden- oder Endnutzerdaten innerhalb und außerhalb des Landes, in dem der Kunde ansässig ist, in Zusammenhang mit der Ausführung unserer Serviceleistungen oder der Nutzung der Software zu verwenden und zu übermitteln (wozu auch eine angemessene Information und die Einholung rechtlich ausreichender Zustimmungen von Mitarbeitern, Vertretern, Vertragsnehmern und Endnut- zern gehört). You represent and warrant that you have obtained all rights, permis- sions and consents necessary to use and transfer any Customer data or End User data within and outside of the country in which you are located in connection with our performance of the Service or your use of the Software (including providing adequate disclosures and obtaining legally sufficient consents from your employees, agents, contractors and End Users). Jegliche Handlungen, deren Vornahme der Kunde einer natürlichen oder juristischen Person in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung von Lösungen gestattet, ermöglicht oder erleichtert, wird ihm zugerechnet. Der Kunde ist für die Nutzung der Lösungen durch Endnutzer und jede Person verantwortlich, die als Folge seines Versäumnisses, ange- messene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, Zugang zu Daten des Kunden oder den Daten von Endnutzern oder zur Lösung erlangt, und zwar selbst dann, wenn die Nutzung nicht vom Kunden autorisiert worden war. You will be deemed to have taken any action that you permit, enable or facilitate any person or entity to take related to this Agreement or use of any Solution. You are responsible for the use of the Solutions by any End User and any person who gains access to your or any End User’s data or the Solution as a result of your failure to use reasonable security precautions, even if the use was not authorised by you. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Verpflichtungen aus dieser Ver- einbarung von den Endnutzern erfüllt werden und die Bedingungen der Vereinbarungen mit jedem Endnutzer dieser Vereinbarung entsprechen und rechtlich durchsetzbar sind. Wenn Sie davon Kenntnis erhalten, dass ein Endn...
Kundenverpflichtungen. Der Kunde stimmt zu: ⮚ die Kameras nicht zu manipulieren; ⮚ die von Verisure zur Verfügung gestellten Hinweisschilder nicht zu manipulieren oder zu verdecken; ⮚ die Kameras in einem angemessenen Zustand zu halten (unter Berücksichtigung von normalem Verschleiß); ⮚ alle versteckten Wasser-, Gas-, Strom- und andere Versorgungseinrichtungen in der Nähe des Systems während der Installation zu identifizieren; ⮚ die einmal installierten Kameras nicht neu zu positionieren oder umzuleiten; ⮚ jederzeit die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, um den Verlust oder Diebstahl einer Kamera zu verhindern; ⮚ niemandem außer der Polizei oder einer autorisierten Person Zugang zu den von einer Kamera aufgenommenen Bildern zu gewähren; ⮚ keine Kopien der von einer Kamera aufgenommenen Bilder länger als nach geltendem Recht zulässig aufzube- wahren; ⮚ keine Tonaufnahmen aufzuzeichnen; ⮚ die Kameras nicht für andere Zwecke als die Gewährleistung der Sicherheit seines Eigentums zu verwenden: ⮚ dass die Kameras und die dazugehörigen Dienste nur für die Erkennung und Meldung von Einbrüchen, Bränden, Überschwemmungen und anderen Sicherheitsbedrohungen für seine Räumlichkeiten bestimmt sind; ⮚ dass die Dienste oder die Kameras nicht zur Überwachung der Bewegungen und Aktivitäten von Personen ge- nutzt werden, die sich rechtmäßig auf seinem Grundstück oder in seinen Räumlichkeiten aufhalten; ⮚ dass er für die Aufnahme, Speicherung und Verwendung von Bilddaten im Komfortmodus oder auf einer Spei- cherkarte, die auf einer Kamera installiert ist, verantwortlich ist; ⮚ dass Verisure nicht für die Art und Weise, wie Bilddaten verwendet werden, verantwortlich ist.

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und