Kundenverpflichtungen Musterklauseln

Kundenverpflichtungen. 5.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, (i) die Auswirkungen der Produkte auf seine Systemumgebung zu beurteilen und insbesondere angemessene Standards für Informationssicherheit, Datenschutz und Malware / Virenschutz zu implementie- ren und aufrechtzuerhalten; (ii) sicherzustellen, dass sein Personal die von As- com geforderten Schulungen absolviert; (iii) Ascom über alle anwendbaren lo- kalen Vorschriften und Standards informiert, insbesondere betreffend Medizin- produkte, Produkt- und Personensicherheit, Informationssicherheit und Bauvor- schriften usw. und diese einzuhalten; (iv) sicherzustellen, dass Produkte nur in Übereinstimmung mit der beabsichtigten Verwendung gebraucht werden, für die das Produkt von Ascom entworfen und hergestellt wurde, sowie nur in Übereinstimmung mit den jeweiligen Produktbeschriftungen und Gebrauchs- anweisungen, die von Ascom herausgegeben werden, und (vi) sicherzustellen, dass notwendige Kompensationsmassnahmen getroffen werden, um den Be- trieb sowie den Zugang zu Informations- und Alarmierungsprozessen zu ge- währleisten, wenn die von Ascom durchgeführten Services eine Abschaltung des Kundensystems erfordern und Ascom dies dem Kunden mitteilt. 5.2. Sofern der Kunde nicht den Ascom Solution Life Cycle Plan abgeschlossen hat, ist der Kunde verantwortlich für Änderungen an den Produkten, einschliesslich kundenspezifischer Konfiguration und Anpassung, die über die Standardpro- grammierung von Ascom hinausgehen. Ebenso für Änderungen an Drittpartei- ensoftware, -produkten und -systemen, mit welchen die Produkte verbunden sind oder von denen die Produkte abhängen. Der Kunde ist verpflichtet, Ascom unverzüglich über solche Änderungen zu informieren und die Bestätigung der Kompatibilität und Interoperabilität von Ascom einzuholen.
Kundenverpflichtungen. 13. Customer Obligations. Der Kunde ist dafür verantwortlich seine Benutzerkonten auf aktuellem Stand zu halten, insbesondere im Hinblick auf Berechtigungen, Abrech- nungs- und Kontoinformationen. You are responsible for keeping your account permissions, billing, and other account information up to date. Der Kunde versichert, alle Rechte, Erlaubnisse und Genehmigungen erhal- ten zu haben, die dazu erforderlich sind, Kunden- oder Endnutzerdaten innerhalb und außerhalb des Landes, in dem der Kunde ansässig ist, in Zusammenhang mit der Ausführung unserer Serviceleistungen oder der Nutzung der Software zu verwenden und zu übermitteln (wozu auch eine angemessene Information und die Einholung rechtlich ausreichender Zustimmungen von Mitarbeitern, Vertretern, Vertragsnehmern und Endnut- zern gehört). You represent and warrant that you have obtained all rights, permis- sions and consents necessary to use and transfer any Customer data or End User data within and outside of the country in which you are located in connection with our performance of the Service or your use of the Software (including providing adequate disclosures and obtaining legally sufficient consents from your employees, agents, contractors and End Users). Jegliche Handlungen, deren Vornahme der Kunde einer natürlichen oder juristischen Person in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder der Nutzung von Lösungen gestattet, ermöglicht oder erleichtert, wird ihm zugerechnet. Der Kunde ist für die Nutzung der Lösungen durch Endnutzer und jede Person verantwortlich, die als Folge seines Versäumnisses, ange- messene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, Zugang zu Daten des Kunden oder den Daten von Endnutzern oder zur Lösung erlangt, und zwar selbst dann, wenn die Nutzung nicht vom Kunden autorisiert worden war. You will be deemed to have taken any action that you permit, enable or facilitate any person or entity to take related to this Agreement or use of any Solution. You are responsible for the use of the Solutions by any End User and any person who gains access to your or any End User’s data or the Solution as a result of your failure to use reasonable security precautions, even if the use was not authorised by you. Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Verpflichtungen aus dieser Ver- einbarung von den Endnutzern erfüllt werden und die Bedingungen der Vereinbarungen mit jedem Endnutzer dieser Vereinbarung entsprechen und rechtlich durchsetzbar sind. Wenn Sie davon Kenntnis erhalten, dass ein Endn...
Kundenverpflichtungen. Der Kunde stimmt zu: ⮚ die Kameras nicht zu manipulieren; ⮚ die von Verisure zur Verfügung gestellten Hinweisschilder nicht zu manipulieren oder zu verdecken; ⮚ die Kameras in einem angemessenen Zustand zu halten (unter Berücksichtigung von normalem Verschleiß); ⮚ alle versteckten Wasser-, Gas-, Strom- und andere Versorgungseinrichtungen in der Nähe des Systems während der Installation zu identifizieren; ⮚ die einmal installierten Kameras nicht neu zu positionieren oder umzuleiten; ⮚ jederzeit die erforderliche Sorgfalt walten zu lassen, um den Verlust oder Diebstahl einer Kamera zu verhindern; ⮚ niemandem außer der Polizei oder einer autorisierten Person Zugang zu den von einer Kamera aufgenommenen Bildern zu gewähren; ⮚ keine Kopien der von einer Kamera aufgenommenen Bilder länger als nach geltendem Recht zulässig aufzube- wahren; ⮚ keine Tonaufnahmen aufzuzeichnen; ⮚ die Kameras nicht für andere Zwecke als die Gewährleistung der Sicherheit seines Eigentums zu verwenden: ⮚ dass die Kameras und die dazugehörigen Dienste nur für die Erkennung und Meldung von Einbrüchen, Bränden, Überschwemmungen und anderen Sicherheitsbedrohungen für seine Räumlichkeiten bestimmt sind; ⮚ dass die Dienste oder die Kameras nicht zur Überwachung der Bewegungen und Aktivitäten von Personen ge- nutzt werden, die sich rechtmäßig auf seinem Grundstück oder in seinen Räumlichkeiten aufhalten; ⮚ dass er für die Aufnahme, Speicherung und Verwendung von Bilddaten im Komfortmodus oder auf einer Spei- cherkarte, die auf einer Kamera installiert ist, verantwortlich ist; ⮚ dass Verisure nicht für die Art und Weise, wie Bilddaten verwendet werden, verantwortlich ist.
Kundenverpflichtungen. 4.1 Der Kunde stellt so bald wie praktisch sinnvoll auf Verlangen von C&W alle Informationen, Unterstützungshandlungen , Genehmigungen und Einwilligungen bereit, die C&W nach vertretbaren Maßstäben in Bezug auf die Erfüllung von C&Ws Pflichten in Verbindung mit dem Auftrag verlangt. Der Kunde gewährleistet, dass alle durch oder im Namen des Kunden bereitgestellten Informationen in jeder Hinsicht vollständig und korrekt sind, und benachrichtigt C&W so bald wie praktisch sinnvoll, wenn er davon Kenntnis erhält, dass Informationen unvollständig, unzutreffend oder irreführend sind. 4.2 Der Kunde erkennt an, dass C&W: (i) sich auf die Vollständigkeit, inhaltliche Korrektheit, Hinlänglichkeit und Konsistenz aller durch ihn oder im Namen des Kunden bereitgestellten Informationen verlassen darf und
Kundenverpflichtungen a) Im Allgemeinen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, den Inhalt und die Rechtmäßigkeit aller Kundendaten. Der Kunde sichert Marmind zu, dass er über alle erforderlichen Rechte, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt, um alle Kundendaten wie in dieser Vereinbarung vorgesehen zu sammeln, weiterzugeben und zu nutzen (einschließlich der Gewährung der Rechte an Marmind in Abschnitt 3.2 (Rechte an Kundendaten)) und dass keine Kundendaten (i) geistige Eigentumsrechte Dritter oder Publizitäts-, Datenschutz- oder andere Rechte, (ii) Gesetze oder (iii) Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien oder andere Vereinbarungen, die die Konten des Kunden bei Drittplattformen regeln, verletzen oder dagegen verstoßen. Der Kunde sichert ferner zu und gewährleistet, dass alle Kundendaten mit der Vereinbarung übereinstimmen. Der Kunde ist in vollem Umfang für alle Kundendaten, die von einer beliebigen Person an die Dienste übermittelt werden, derart verantwortlich, als ob sie vom Kunden übermittelt worden wären. b) Keine sensiblen persönlichen Informationen. Sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, die Dienste nicht zu nutzen, um sensible persönliche Daten zu sammeln, zu speichern, zu verarbeiten oder zu übertragen. Der Kunde erkennt an, dass Marmind kein Zahlungskartenverarbeiter ist und dass die Dienste nicht PCI DSS-konform sind. Mit Ausnahme der Verpflichtungen von Marmind als Geschäftspartner gemäß dieser Vereinbarung ist der Kunde für alle sensiblen persönlichen Daten verantwortlich, die er versehentlich an die Dienste übermittelt, und Marmind wird solche Übermittlungen als Kundendaten gemäß der Definition in dieser Vereinbarung behandeln, so dass Marmind keinen zusätzlichen Verpflichtungen unterliegt, die für sensible persönliche Daten gelten. c) Einhaltung von Gesetzen. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der Dienste alle geltenden Gesetze einzuhalten. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, wird der Kunde keine unaufgeforderten Werbe-, Marketing- oder sonstigen Aktivitäten unter Verwendung der Dienste durchführen, insbesondere keine Aktivitäten, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen.
Kundenverpflichtungen. 5.2.1 Breitband–Zugang
Kundenverpflichtungen. Da die Endgeräte der vio:networks Telefonanlage in die Netzwerkumgebung des Kunden integriert werden, müssen an diese Netzwerkumgebung bestimmte Systemanforderungen gestellt werden. Der Kunde stellt die Erfüllung dieser Systemanforderungen sicher und bestätigt die Erfüllung der Voraussetzung zum Einsatz der vio:networks Telefonanlage mit Unterzeichnung des Auftragsformulars. Der Kunde stellt die Einhaltung der nachfolgend genannten Voraussetzungen während der Nutzungsdauer sicher und bestätigt dies explizit bei dem Beratungsgespräch.
Kundenverpflichtungen. 4.1 Der Kunde stellt so bald wie praktisch sinnvoll, auf Verlangen von C&W, alle Informationen, Unterstützungshandlungen, Genehmigungen und Einwilligungen zur Verfügung, die C&W nach vertretbaren Maßstäben in Bezug auf die Erfüllung von C&Ws Pflichten in Verbindung mit dem Auftrag benötigt. Der Kunde gewährleistet, dass alle durch, oder im Namen des Kunden bereitgestellten Informationen in jeder Hinsicht vollständig korrekt und aktuell sind, und benachrichtigt C&W unverzüglich, wenn er davon Kenntnis erhält, dass bereitgestellte Informationen unvollständig, unzutreffend oder irreführend sind. 4.2 Zusätzlich zu allen Anfragen, die gemäß der obigen Ziffer 4.1 gestellt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, C&W nachfolgende Informationen zur Verfügung zu stellen: (i) seine DAC 6 ARN Informationen; sowie (ii) die meldepflichtigen Informationen, wenn ein Auftrag eine meldepflichtige grenzüberschreitende Vereinbarung beinhaltet. 4.3 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass C&W: (i) berechtigt ist, sich auf die Vollständigkeit, Richtigkeit, Angemessenheit und Konsistenz aller Informationen zu verlassen, die ihr vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellt werden; (ii) sowie dafür, dass C&W nicht für DAC 6-Berichtspflichten (ob direkt oder indirekt) gemäß den DAC 6-Verordnungen in Bezug auf den Auftrag haftet, und diese Pflichten ausschließlich beim Kunden und seinen Beratern verbleiben; (iii) und das C&W nicht als Vermittler gemäß den DAC 6- Verordnungen handelt; und (iv) diesbezüglich auch keine Haftung für Ungenauigkeiten übernimmt, die an den vom oder im Namen des Kunden zur Verfügung gestellten Informationen enthalten sein können. 4.4 Alle durch C&W erfolgten Schätzungen beruhen auf Inhalt und Qualität der vom Kunden bereitgestellten Informationen und der Kunde ist nicht zu der Annahme berechtigt, dass C&W eine unabhängige Auswertung der Informationen des Kunden durchgeführt hat. Der Kunde hat Vorgenanntes im Zusammenhang mit allen Kalkulationen, Berechnungen und Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. 4.5 Der Kunde prüft und bestätigt die Korrektheit und die Vollständigkeit der durch C&W erstellten Immobiliengutachten und bestätigt, dass der aufbereitete Inhalt nicht irreführend ist. Der Kunde verpflichtet sich, C&W unverzüglich zu benachrichtigen, falls Einzelheiten des Gutachtens inkorrekt oder unvollständig sind.

Related to Kundenverpflichtungen

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Mitwirkungspflicht Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.

  • Mitwirkungspflichten Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.

  • Auswirkungen Die Höhe der temporären Rente ermitteln wir zum Rentenbeginn aus dem Gesamtkapital. • Wir berechnen die temporäre Rente nach versicherungsmathe- matischen Grundsätzen und verwenden dabei die Regelungen und Rechnungsgrundlagen, die zum Rentenbeginn für den Neu- abschluss einer temporären Rente vorgesehen sind. • Die garantierte Mindestrente erlischt. • Eine mitversicherte Kapitalzahlung für den Todesfall nach Ren- tenbeginn kann sich der Höhe nach ändern. • Leistungen für den Fall des Todes nach Rentenbeginn können Sie nach Ziffer 9.4 ändern. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.

  • Anzeigepflicht Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Anzeigepflichten Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.