TELEFONVERZEICHNIS Musterklauseln

TELEFONVERZEICHNIS. 11.1. Der Kunde wird in die Kundendatenbank des Mobilfunk-Dienstes von POST Telecom aufgenommen. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Einverständniserklärung des Kunden im Vertrag und für die Laufzeit dieser Genehmigung stellt POST Telecom Anbietern von Telefonverzeichnissen und Lieferanten von Telefonauskunftdiensten die standardmäßige Registrierung des Kunden (zugewiesene Mobilfunk-Rufnummer, Name, Adresse und, auf Wunsch des Kunden, Titel, Beruf und/oder Handelsnamen) auf deren Wunsch zur Verfügung, die diese in eigener Verantwortung veröffentlichen. 11.2. Der Kunde kann die Veröffentlichung seiner Daten in einem Telefonverzeichnis jederzeit und kostenlos überprüfen, berichtigen oder sperren oder dieser Veröffentlichung widersprechen oder der Nutzung seiner Daten durch einen Anbieter von Telefonauskünften sowie ihrer Eintragung in Verzeichnisse widersprechen, mit denen eine Inverssuche seiner Identität ausgehend von seiner Telefonnummer möglich ist. Der Antrag wird schriftlich vom Kunden zusammen mit der Kopie seines Personalausweises übermittelt.
TELEFONVERZEICHNIS. Der Nutzer kann von STARFACE jederzeit verlangen, mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vorna- men und seiner Anschrift in ein allgemein zugängliches, nicht notwendig für STARFACE anbietereigenes Teil- nehmerverzeichnis unentgeltlich eingetragen zu werden oder seinen Eintrag wieder löschen zu lassen. Sofern der Nutzer eine derartige Veröffentlichung gewünscht hat, ist STARFACE entsprechend § 47 Abs. 1 TKG verpflichtet, diese Daten auf Anfrage an Unternehmen, die öffentliche Teilnehmerverzeichnisse herausgeben und / oder Telefonauskunftsdienste anbieten, weiterzugeben. Der Nutzer kann der Eintragung jederzeit wider- sprechen oder den Umfang oder die Art der Veröffentlichung beschränken.
TELEFONVERZEICHNIS. 10.1. Der Kunde wurde über seine Eintragung in die Kundendatenbank des Festnetztelefonie-Dienstes von POST Telecom in Kenntnis gesetzt und erklärt sich damit einverstanden. POST Telecom stellt den Verlegern von Telefonbüchern und Anbietern von Telefonauskünften die Standardeintragung des Kunden (Telefonnummer, Name, Anschrift und auf Antrag des Kunden Titel, Beruf und/oder Firmenbezeichnung) zur Verfügung und veröffentlicht diese unter ihrer Verantwortung. 10.2. Der Kunde kann der Veröffentlichung seiner Daten in einem Telefonbuch, ihrer Nutzung durch einen Anbieter von Telefonauskünften sowie ihrer Eintragung in Verzeichnisse, mit denen eine Inverssuche seiner Identität ausgehend von seiner Telefonnummer möglich ist, jederzeit widersprechen, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen. Einen solchen Antrag muss der Kunde zusammen mit einer Kopie seines Personalausweises an POST Telecom übermitteln.
TELEFONVERZEICHNIS. 10.1. Der Kunde wurde über seine Eintragung in die Kundendatenbank des Festnetztelefonie-Dienstes von POST Telecom in Kenntnis gesetzt und erklärt sich damit einverstanden. POST Telecom stellt den Verlegern von Telefonbüchern und Anbietern von Telefonauskünften die Standardeintragung des Kunden (Telefonnummer, Name, Anschrift und auf Antrag des Kunden Titel, Beruf und/oder Firmenbezeichnung) zur Verfügung und veröffentlicht diese unter ihrer Verantwortung. 10.2. Der Kunde kann der Veröffentlichung seiner Daten in einem Telefonbuch, ihrer Nutzung durch einen Anbieter von Telefonauskünften sowie ihrer Eintragung in Verzeichnisse, mit denen eine Inverssuche seiner Identität ausgehend von seiner Telefonnummer möglich ist, jederzeit widersprechen, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen. Einen solchen Antrag muss der Kunde zusammen mit einer Kopie seines Personalausweises an POST Telecom übermitteln. Dieser Text ist eine freie deutsche Übersetzung der französischen Fassung der « Conditions Particulières pour le Service de Téléphonie Fixe » und hat nur zum Zweck, den Kunden zu informieren. Im Falle eines Unterschieds oder eines Widerspruchs zwischen dieser deutschen Übersetzung und der französischen Fassung hat die französische Fassung Vorrang.

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  • Anlagenverzeichnis Die folgenden Anlagen sind Bestandteil des HZV-Vertrages:

  • Unterzeichnung Dieses Übereinkommen liegt bis zum 30. April 1973 in Washington und danach bis zum 31. Dezember 1974 in Bern zur Unterzeichnung auf.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Kennzeichnung 11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. 11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Teilzeitbeschäftigung 1Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

  • Lieferzeiten 1) Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag, welcher in der schriftlichen Annahmeerklärung der SAFELIFT als Liefertag angegeben wird. Soweit SAFELIFT die Leistung einer Vorauszahlung (siehe Art. 13 Nr. 3) oder Kaution (siehe Art. 14) gefordert hat, beginnt die Lieferfrist an dem Tag, der auf den Eingang der Vorauszahlung bei der SAFELIFT oder den Kautionsnachweis gegenüber der SAFELIFT folgt. 2) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Mietsache bis zu ihrem Ablauf das Werk Witten der SAFELIFT verlassen hat oder im Falle der Selbstabholung durch den Mieter die Versandbereitschaft diesem mitgeteilt worden ist. 3) Haben die Parteien die Montage der Mietsache durch die SAFELIFT vereinbart, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Mietsache oder ihre wesentlichen Bestandteile am vereinbarten Ort betriebsbereit aufgestellt worden sind. 4) Verweigert oder verhindert der Mieter die Annahme der Mietsache, kann SAFELIFT sie ihm nochmals schriftlich anbieten und eine angemessene Nachfrist für die Annahme setzen unter Hinweis darauf, dass SAFELIFT nach Ablauf der Nachfrist berechtigt ist, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Verhindert oder verweigert der Mieter die Annahme erneut oder lässt er die Nachfrist fruchtlos verstreichen, kann SAFELIFT den Mietvertrag aus wichtigem Grund kündigen. Der Mieter hat der SAFELIFT dann einen sofort fälligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 25 % des Mietpreises zu leisten, wenn nicht SAFELIFT einen höheren oder der Mieter einen geringeren Schaden nachweist. Weitere Ansprüche der SAFELIFT bleiben davon unberührt. 5) Abs. 4 gilt sinngemäß, wenn die Parteien Montage durch die SAFELIFT vereinbart haben und der Mieter es der SAFELIFT nicht ermöglicht, die Montage durchzuführen.

  • Mitteilungen Mitteilungen an das Clearing System. Die Emittentin wird alle die Schuldverschreibungen betreffenden Mitteilungen an das Clearing System zur Weiterleitung an die Gläubiger übermitteln. Jede derartige Mitteilung gilt am siebten Tag nach dem Tag der Mitteilung an das Clearing System als den Gläubigern mitgeteilt.

  • Reinigung Die Messe Essen sorgt für die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Die Reinigung der Stände obliegt dem Aussteller und muss täglich vor Veranstaltungsbeginn beendet sein. Der Aussteller hat auch hier die Möglichkeit, die Messe Essen oder von der Messe Essen zugelassene Unternehmen mit der kostenpflichtigen Reinigung zu beauftragen. Erfolgt der Einsatz von eigenem Reinigungsperso- nal so ist der Einsatz begrenzt auf eine Stunde vor und eine Stunde nach den täglichen Öffnungszeiten der Veranstaltung.