Common use of Termine und Fristen Clause in Contracts

Termine und Fristen. 8.1. Leistungstermine und -fristen für den Beginn der Leistungen sind nur verbindlich, wenn TIS diese ausdrücklich bestätigt und der Kunde rechtzeitig alle in seinem Einfluss liegenden Voraussetzungen zur Ausführung der Leistung durch TIS getroffen hat. 8.2. Für den Beginn und die Berechnung von Fristen, die in Bezug zur Laufzeit und zum Ende des Vertrags stehen (z. B. Mindestvertragslaufzeiten), gilt im Zweifel das in der "Auftragsbestätigung" genannte Datum der erstmaligen Leistungsbereitstellung durch TIS. 8.3. Bei einem von TIS nicht zu vertretenden, unvorhersehbaren, unvermeidbaren und außerhalb des Einflussbereichs von TIS liegenden Leistungshindernisses verschieben sich die Termine und Fristen um einen angemessenen Zeitraum. 8.4. Verzögern sich die Leistungen von TIS, ist der Kunde nur zum Rücktritt berechtigt, wenn TIS die Verzögerung zu vertreten hat und eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Leistung erfolglos verstrichen ist.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)