Termingeschäfte. Bei Termingeschäften kann das Kreditinstitut vom Kunden angemessene Zeit vor der Fälligkeit den Nachweis dafür verlangen, dass die vom Kunden geschuldete Leistung fristgerecht auf dem vereinbarten Konto einlangen wird. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, oder steht aufgrund anderer Umstände fest, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist das Kreditinstitut berechtigt, auch schon vor der vereinbarten Fälligkeit zum bestmöglichen Kurs ein Glattstellungsgeschäft abzuschließen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions
Termingeschäfte. Bei Termingeschäften kann das Kreditinstitut vom Kunden angemessene ange- messene Zeit vor der Fälligkeit den Nachweis dafür verlangen, dass die vom Kunden geschuldete Leistung fristgerecht auf dem vereinbarten Konto einlangen ein- langen wird. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, oder steht aufgrund anderer ande- rer Umstände fest, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist das Kreditinstitut berechtigt, auch schon vor der vereinbarten Fälligkeit zum bestmöglichen Kurs ein Glattstellungsgeschäft abzuschließen.
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Termingeschäfte. (1) Bei Termingeschäften kann das Kreditinstitut vom Kunden angemessene in angemessener Zeit vor der Fälligkeit den Nachweis dafür verlangen, dass die vom Kunden geschuldete Leistung fristgerecht auf dem vereinbarten Konto einlangen wird. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erbracht oder steht aufgrund anderer Umstände fest, dass der Kunde seine Verpflichtungen nicht erfüllen er- füllen wird, ist das Kreditinstitut berechtigt, auch schon vor der vereinbarten Fälligkeit zum bestmöglichen Kurs ein Glattstellungsgeschäft abzuschließenGlattstel- lungsgeschäft ab- zuschließen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen