Terminvereinbarung. Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Sachverständigenvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Terminvereinbarung. Der 1.Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren angemessenen Zeit zu erstellen. Terminabsprachen Terminzusagen gelten nur dann, sofern wenn sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
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Terminvereinbarung. 1. Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren angemessenen Zeit zu erstellen. Terminabsprachen Terminzusagen gelten nur dann, sofern wenn sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
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Terminvereinbarung. 6.1 Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren angemessenen Zeit zu erstellen. Terminabsprachen Terminzusagen gelten nur dann, sofern wenn sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert zugesi- chert worden sind.
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Terminvereinbarung. 1. Der Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren ange- messenen Zeit zu erstellen. Terminabsprachen Terminzusagen gelten nur dann, sofern wenn sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert zugesi- chert worden sind.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Gutachtenerstellung
Terminvereinbarung. Der freie Sachverständige hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem beim Auftraggeber zugesichert worden sind.
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Samples: Freier Sachverständigenvertrag
Terminvereinbarung. Der Sachverständige / ASV – Dach hat das Gutachten in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erstellen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.
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