Test. 8.1. Auf Wunsch der TERRITORY CTR übernimmt es der Kunde als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der von der TERRITORY CTR erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit unentgeltlich mitzuwirken (Test). Das Testverfahren nach dieser Ziff. V. 8. ersetzt dann das Freigabe/Abnahmeverfahren nach Ziff. V. 3.
8.2. Die TERRITORY CTR wird den Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests den Leistungsabschnitt, auf den sich der Test bezieht, das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird die TERRITORY CTR auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
8.3. Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.
8.4. Gibt der Kunde von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, es sei denn es liegen Abweichungen vor, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesenen wären. Die TERRITORY CTR wird dem Kunde mit der Mitteilung nach Ziff.
Test. 8.1. Auf Wunsch der TERRITORY übernimmt es der Kunde als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der von der TERRITORY erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit unentgeltlich mitzuwirken (Test). Das Testverfahren nach dieser Ziff. V. 8. ersetzt dann das Freigabe/Abnahmeverfahren nach Ziff. V. 3.
8.2. Die TERRITORY wird den Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests den Leistungsabschnitt, auf den sich der Test bezieht, das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen mitteilen und ihn zur Teilnahme an dem Test auffordern. Bei der Festlegung des Test-Zeitpunktes wird die TERRITORY auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen.
8.3. Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird im Rahmen des Tests die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.
8.4. Gibt der Kunde von ihm im Rahmen des Tests erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, es sei denn es liegen Abweichungen vor, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesenen wären. Die TERRITORY wird dem Kunde mit der Mitteilung nach Ziff. V.
Test. (a) Bei Tests vor der Implementierung oder Änderung der Informationssysteme, die Daten verarbeiten, dürfen keine realen Daten oder „Live“-Daten verwendet werden, es sei denn, deren Verwendung ist notwendig und es gibt keine angemessene Alternative. Werden reale oder „Live“-Daten verwendet, so müssen sich diese auf das für die Prüfung erforderliche Maß beschränken. Außerdem muss das Sicherheitsniveau, das der Art der verarbeiteten Daten entspricht, gewährleistet werden.
Test. Jeder Lizenznehmer muss jedes Softwaremodule vor der Nutzung auf Verfügbarkeit unter den jeweiligen Umständen testen. Das gilt auch für Programme, die der Lizenznehmer im Rahmen einer Nacherfüllung und eines eventuellen Support-Vertrags erhält.
Test. Jeder Lizenznehmer muss jedes Softwaremodule vor der Nutzung auf Verfügbarkeit unter den jeweiligen Umständen testen. Das gilt auch für Programme, die der Lizenznehmer im Rahmen einer Nacherfüllung und eines eventuellen Support-Vertrags erhält.