Tierbiss. Versichert sind unmittelbar durch einen Tierbiss verursachte Schäden. Folge- schäden am Fahrzeug sind bis zu 10.000 EUR je Schadenfall versichert.
Tierbiss. A.2.2.7 Versichert sind Schäden durch Tierbiss an Fahrzeugen, die als Pkw, Campingfahrzeug oder Kraftrad zugelassen sind. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versiche- rungsschutz ausgeschlossen. Durch Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbe- sondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind nur für Pkw und Krafträder bis zu einer Höhe von 3.000 Euro versichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur oder Austausch von Steu- ergeräten, Lenkungsteilen, Motoren) ist, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist.
Tierbiss. A.2.2.5 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen bei einem Pkw, Campingfahr- zeug, Kraftrad oder Lieferwagen. Daraus resultierende Folgeschä- den am Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 1 000 EUR mitversichert.
Tierbiss. A.2.3.4 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden bei einem Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad oder Lieferwagen. Folge- schäden am Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 1 000 EUR mitversichert. A.2.3.5 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder - das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Tierbiss. A.2.2.1.7 Für, durch Tierbiss verursachte Schäden besteht kein Versicherungsschutz. A.2.2.1.8 Für, durch Lawinen und Muren verursachte Schäden besteht kein Versicherungsschutz.
Tierbiss. A.2.2.2.4 Durch Tierbiss verursachte über A.2.2.1.7 hinausgehende Schäden an Pkw, Lkw im Werkverkehr bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Campingfahrzeugen oder Krafträdern.
Tierbiss. A.2.2.7 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar am Pkw verursachte Schäden. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Folgeschäden sind nicht versichert.
Tierbiss. A.2.4.3 Abweichend zu A.2.2.7 und A.2.3.4 sind Folgeschäden durch Tierbiss bis zu einem Betrag von 20.000 Euro mitversichert.
Tierbiss. A.2.2.1.7 Versichert sind durch Tierbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen, Leitungen, Gummimanschetten und Dämmmatten. Bei Pkw in Premium und allen anderen Fahrzeugarten sind Folgeschäden aus versicherten Tierbissen am Fahrzeug bis zur Höhe von 5.000 EUR mitversichert. Bei vereinbarter VollkaskoPLUS Versicherung sind Folgeschäden aus versicherten Tierbis- sen am versicherten Fahrzeug bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes nach A.2.5.1.1 mitversichert. A.2.2.1.8 Bei vereinbarter Teilkaskoversicherung mit Schutzbriefleistungen sind die Leistungen der Kfz-Schutzbriefversicherung nach A.3 mitversichert. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Tierbiss. Versichert sind durch Tierbiss verursachte über A.2.2.1.5 hinaus- gehende Schäden an Pkw (mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen).