Tierbiss Musterklauseln

Tierbiss. Versichert sind unmittelbar durch einen Tierbiss verursachte Schäden. Folge- schäden am Fahrzeug sind bis zu 10.000 EUR je Schadenfall versichert.
Tierbiss. A.2.2.7 Versichert sind Schäden durch Tierbiss an Fahrzeugen, die als Pkw, Campingfahrzeug oder Kraftrad zugelassen sind. Schäden im Fahrzeuginnenraum sind vom Versiche- rungsschutz ausgeschlossen. Durch Tierbiss verursachte Folgeschäden aller Art, insbe- sondere weitergehende Schäden am Fahrzeug selbst, sind nur für Pkw und Krafträder bis zu einer Höhe von 3.000 Euro versichert. Voraussetzung für den Ersatz eines Folgeschadens (z. B. Reparatur oder Austausch von Steu- ergeräten, Lenkungsteilen, Motoren) ist, dass der Schaden ursächlich auf den Tierbissschaden zurückzuführen ist. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö- rung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs ein- schließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfol- genden Ereignisse: A.2.3.1 Versichert sind die Schadenereignisse der Teilkasko nach A.2.2. A.2.3.2 Versichert sind Unfälle des Fahrzeugs. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschäden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dazu zählen z.B. Schäden am Fahrzeug durch rutschende Ladung oder durch Abnutzung, Verwin- dungsschäden, Schäden aufgrund Bedienungsfehler oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs und Schäden zwi- schen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwir- kung von außen, es sei denn, diese Schäden sind laut Versicherungsschein mitversichert.
Tierbiss. A.2.2.5 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen bei einem Pkw, Campingfahr- zeug, Kraftrad oder Lieferwagen. Daraus resultierende Folgeschä- den am Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 1 000 EUR mitversichert.
Tierbiss. A.2.3.4 Versichert sind durch Tierbiss unmittelbar verursachte Schäden bei einem Pkw, Campingfahrzeug, Kraftrad oder Lieferwagen. Folge- schäden am Fahrzeug sind bis zu einer Entschädigungsobergrenze von insgesamt 1 000 EUR mitversichert. A.2.3.5 Versichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass - das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht oder - das Fahrzeug auf Grund der Wetterlage oder auf Grund des Seegangs über Bord gespült wird oder - das Fahrzeug deshalb über Bord geht, weil der Kapitän anordnet, das Fahrzeug zu opfern, um die Fähre, die Passagiere oder die Ladung zu retten.
Tierbiss. Versichert sind unmittelbar durch einen Tierbiss verursachte Schä- den. Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu 10.000 Euro je Scha- denfall versichert. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung, das sich unkontrolliert ausbreitet. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen- de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Nicht versichert sind Schäden durch Implosion. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden am Fahrzeug sind bis zu 10.000 Euro je Schadenfall versichert. Bei der Benutzung von Schiffen/Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug • untergeht, • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Was- ser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird, • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit Sie nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden. Ferner leisten wir Ersatz für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust Ihres Fahrzeugs entstehen. Die Zusatzleistungen gelten für die folgenden Elektro- oder Hybrid- fahrzeuge mit Antrieb über einen Akkumulator (Akku): • Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, • Quads,Trikes und Wohnmobile sowie • Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t.
Tierbiss. Versichert sind unmittelbar durch einen Tierbiss (ausgenommen Haus- und Nutztiere) verursachte Schäden. Folgeschäden sind nicht versichert. Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit offener Flammenbildung, das sich unkontrolliert ausbreitet. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Nicht versichert sind Schäden durch Implosion. Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert. Bei der Benutzung von Schiffen / Fähren leisten wir Ersatz, wenn das versicherte Fahrzeug • untergeht, • durch Schlingern des Wasserfahrzeugs, überkommendes Was- ser oder Gegenfallen von Gegenständen beschädigt wird, • durch die Schiffsführung aufgeopfert wird, soweit Sie nicht aus der Großen Havarie entschädigt werden. Ferner leisten wir Ersatz für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der Großen Havarie im Zusammenhang mit der Beschädigung oder dem Verlust Ihres Fahrzeugs entstehen.
Tierbiss. A.2.2.5 Versichert sind unmittelbare Schäden am Fahrzeug durch Tierbiss (z. B. Marderbiss). Folgeschäden am Fahrzeug durch Tierbiss sind bis zu 00.000 € versichert. Beim Basis-Tarif für Pkw ist diese Leistung ausgeschlossen. Bruch der Verglasung A.2.2.6 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Die Verglasung umfasst Glas- und Kunststoffscheiben (Front-, Heck-, Trenn- und Seitenscheiben), Glasdächer, Spiegel und die Abdeckung von Leuch- ten. Nicht als Verglasung gelten beispielsweise Glas- und Kunststoffteile von Fahrzeugassistenzsystemen und Displays.
Tierbiss. A.2.2.1.7 Für, durch Tierbiss verursachte Schäden besteht kein Versicherungsschutz. A.2.2.1.8 Für, durch Lawinen und Muren verursachte Schäden besteht kein Versicherungsschutz.
Tierbiss. A.2.2.2.4 Durch Tierbiss verursachte über A.2.2.1.7 hinausgehende Schäden an Pkw, Lkw im Werkverkehr bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht, Campingfahrzeugen oder Krafträdern.
Tierbiss. A.2.2.2.4 Versichert sind durch Tierbiss verursachte über A.2.2.1.5 hinaus- gehende Schäden an Pkw (mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen).