Transfer Musterklauseln

Transfer. (1) Jede Vertragspartei gewährleistet den Investoren der anderen Vertragspartei ohne ungebührli- che Verzögerung den freien Transfer in frei konvertierbarer Währung der im Zusammenhang mit einer Investition stehenden Zahlungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, a) des Kapitals und zusätzlicher Beträge zur Aufrechterhaltung oder Erweiterung der Investition; b) von Beträgen, die zur Abdeckung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung der Investition bestimmt waren; c) der Erträge; d) der Rückzahlung von Xxxxxxxx; e) des Erlöses im Falle vollständiger oder teilweiser Liquidation oder Veräußerung der Investiti- on; f) einer Entschädigung gemäß Artikel 4 Absatz 1 dieses Abkommens. (2) Die Zahlungen gemäß diesem Artikel erfolgen zu den Wechselkursen, die am Tage der Trans- ferzahlung im Hoheitsgebiet der Vertragspartei, von der aus der Transfer vorgenommen wird, gelten. (3) Die Wechselkurse werden entsprechend den Notierungen an den im Hoheitsgebiet jeder Ver- tragspartei befindlichen Börsen bzw. subsidiär von dem jeweiligen Bankensystem im Hoheitsgebiet jeder der Vertragsparteien festgelegt. Die Bankgebühren werden gerecht und angemessen sein.
Transfer. Die TU Ilmenau wird ihre Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers kontinuierlich aus- bauen und ihren Beitrag zum Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft strategisch planen. Sie wirkt im Thüringer Hochschulgründernetzwerk mit und beteiligt sich im Be- reich des Managements von Schutzrechten am Kooperationsnetzwerk Patentmanage- ment Thüringer Hochschulen (PATON-PTH). Die Mittel hierfür werden der jeweils koordi- nierenden Hochschule zur Bewirtschaftung zugewiesen. Näheres regelt das Zuweisungs- schreiben.
Transfer. 1. Die EFTA-Staaten und Mexiko garantieren für Investitionen auf ihrem Hoheits- gebiet durch Investoren einer anderen Vertragspartei das Recht des freien Transfers in und aus ihrem Hoheitsgebiet, einschliesslich Start- oder Zusatzkapital, Erträgen, Zahlungen im Rahmen vertraglicher Abmachungen, Lizenz- und anderen Gebühren, Erlösen aus der vollständigen oder teilweisen Veräusserung oder Liquidationen der Kapitalanlage. 2. Die Transfers erfolgen zu dem im Zeitpunkt der Überweisung herrschenden marktüblichen Wechselkurs. 3. Unbeschadet von Absatz 1 und 2 kann eine Vertragspartei einen Transfer durch in billiger, nichtdiskriminierender und gutgläubiger Weise ergriffene Massnahmen verzögern oder verschieben, die: (a) zum Gläubigerschutz im Rahmen von Konkurs-, Insolvenz- und anderen Rechtsverfahren nötig sind; (b) zur Einhaltung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften im Bereich (i) der Ausgabe, des Handels und Verkaufs von Wertpapieren, Futures und Derivaten, (ii) von Überweisungsberichten oder -protokollen nötig sind, oder (c) die im Zusammenhang mit Straftaten, Verwaltungs- oder Gerichtsentschei- den in Verwaltungs- und Rechtsverfahren notwendig sind. 30 Direktinvestitionen umfassen Operationen, die im betreffenden Staat durch nicht ansässige Personen oder die im Ausland von ansässigen Personen erbracht werden durch: 1) Errichtung oder Erweiterung eines im Alleineigentum stehenden Unternehmens, Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung oder den Erwerb des Alleineigentums an einem bestehenden Unternehmen; 2) Beteiligung an einem neuen oder bestehenden Unternehmen; 3) Darlehen über fünf oder mehr Jahre.
Transfer. Die Universität investiert aktiv in den Technologie- und Wissenstransfer. Ein Mitarbei- ter (50%) des Dezernats Forschungsförderung und Transfer unterstützt Wissen- schafts- und Technologietransfer und berät bei geplanten Ausgründungen. Zusätzlich wird externe Kompetenz eingekauft: Seit Beginn der formalen Kooperation (Oktober 2012) mit dem netzwerk nordbayern fanden 5 Workshops zur Businessplanerstellung und ca. 30 Einzelgespräche mit gründungsinteressierten Personen zur Information und Antragsvorbereitung statt. Angestrebt ist, die Beratungen und Workshops min- destens in diesem Maße fortzuführen. Erreicht werden soll auch eine moderate Stei- gerung der Ausgründungen bis 2018 (in den Jahren 2009 bis 2013 sind im Durch- schnitt 0,8 Ausgründungen pro Jahr erfolgt). Ferner soll die Bekanntheit der Transferangebote der Universität Bamberg bei Unter- nehmen der Region erhöht werden. Wesentliches Instrument zu Erreichung der Ziele ist die Erstellung eines Transferkatalogs, der interessierten Unternehmen und ande- ren Organisationen einen Überblick über Angebote der Universität im Bereich For- schungstransfer bietet. Eine Kurzbroschüre ‚Transfer‘ soll bis 2015, ein Onlinekatalog mit Angeboten aus allen Fakultäten soll bis 2018 vorliegen. Transfer soll auch über das neue Modell von fachlich ausgerichteten Kompetenz- zentren stattfinden. Bereits eingerichtet wurde das Kompetenzzentrum Angewandte Personalpsychologie (KAP). Die Einrichtung weiterer Kompetenzzentren ist geplant. Das KAP stellt eine Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis dar und führt Koopera- tions- sowie Dienstleistungsprojekte mit Unternehmen und anderen Organisationen durch. Arbeitsschwerpunkte liegen im Bereich Personalauswahl und -entwicklung. Das KAP bietet so für Studierende die Möglichkeit, praxisnah und anwendungsorien- tiert zu lernen. Es ist angestrebt, das Kompetenzzentrum weiter zu etablieren und die Angebote auszuweiten. Bis 2018 sollen über 100 Kooperations- und Dienstleistungs- projekte mit einem entsprechenden Drittmittelaufkommen eingeworben werden.
Transfer. Bei Ankunft an Ihrem Zielflughafen werden Sie von Ihrer Reiseleitung oder einem Fahrer der örtlichen Agentur erwartet, die für Ihren Transfer zum gebuchten Hotel sorgen, sofern dieser in Ihrem Reisearrangement inkludiert ist. Bitte beachten Sie, dass mehrere Hotels von einem Bus angefahren werden können und unsere Reiseleitung Sie nicht immer per­ sönlich bis zur Unterkunft begleiten kann. Achten Sie deshalb auch immer selbst darauf, dass Ihr Gepäck vollständig im Bus verstaut ist und vom Bus entnommen wird. Sofern Sie nur eine Einzelleistung mit Anforderung T über unser Service Team buchen, fällt ein Bearbeitungsentgelt von 10 € pro Vorgang an. Das Entgelt entfällt bei einer Buchung in Kombination mit einer Landleistung. Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns einen Reisevertrag über die einzelnen gebuchten Leis­ tungen abgeschlossen haben und Sie diese nicht einseitig abändern können. Umbuchun­ gen vor Ort erfolgen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches und führen grundsätzlich nicht dazu, dass wir die bei uns ursprünglich gebuchten Leistungen erstatten können. In diesen Fällen erstatten wir nur die sog. „ersparten Aufwendungen“, das heißt, was uns der Leistungsträger nicht berechnet. Dies ist meist deutlich weniger, als der Kunde erwartet. Wenn Sie einzelne Leistungen vor Ort nicht in Anspruch nehmen wollen (z.B. eine Hotelübernachtung, weil Sie die Reiseroute geändert haben), so informieren Sie bitte unverzüglich unsere Agenturen darüber, da sonst das Hotel die volle Höhe des Reiseprei­ ses belastet und wir somit auch nicht erstatten können. Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden.
Transfer. Die EAH Jena wird ihre Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers kontinuierlich aus- bauen und ihren Beitrag zum Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft strategisch planen. Sie wirkt im Thüringer Hochschulgründernetzwerk mit und beteiligt sich im Bereich des Managements von Schutzrechten am Kooperationsnetzwerk Patentmanagement Thü- ringer Hochschulen (PATON-PTH). Die Mittel hierfür werden der jeweils koordinierenden Hochschule zur Bewirtschaftung zugewiesen. Näheres regelt das Zuweisungsschreiben.
Transfer. Die Bauhaus-Universität Weimar wird ihre Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers kontinuierlich ausbauen und ihren Beitrag zum Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesell- schaft strategisch planen. Sie wirkt im Thüringer Hochschulgründernetzwerk mit und be- teiligt sich im Bereich des Managements von Schutzrechten am Kooperationsnetzwerk Patentmanagement Thüringer Hochschulen (PATON-PTH). Die Mittel hierfür werden der jeweils koordinierenden Hochschule zur Bewirtschaftung zugewiesen. Näheres regelt das Zuweisungsschreiben. Darüber hinaus wird die Bauhaus-Universität Weimar, die noch im Xxxxxx 2020 ein Transfer-Audit durchführt, deren Ergebnisse ab 2021 systematisch um- setzen. Dafür wird eine verbindende Struktur für Transferaktivitäten etabliert sowie finanzi- ell und personell ausgestattet. Die Struktur wird die drei Bereiche der Innovation (Anwen- dungsforschung, Kooperationen, Gründungen, Patente etc.), der Intervention (Expertise und Beratung im politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Raum) sowie der Wissen- schaftskommunikation umfassen.
Transfer. Die Hochschule Nordhausen wird ihre Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers konti- nuierlich ausbauen und ihren Beitrag zum Wissenstransfer in Wirtschaft, Verwaltung, Non-Profit-Organisationen und Gesellschaft strategisch planen. Sie wirkt im Thüringer Hochschulgründernetzwerk mit und beteiligt sich im Bereich des Managements von Schutzrechten am Kooperationsnetzwerk Patentmanagement Thüringer Hochschulen (PATON-PTH). Die Mittel hierfür werden der jeweils koordinierenden Hochschule zur Be- wirtschaftung zugewiesen. Näheres regelt das Zuweisungsschreiben. Darüber hinaus wird die Hochschule Nordhausen folgende Aktivitäten weiterverfolgen: - Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Landkreis Nordhausen als wichtige Partner der Hochschule, - Kooperation mit den regionalen Unternehmerverbünden (Nordthüringer Unterneh- merverband, Bundesverband mittelständische Wirtschaft), - Ausbau des Regionalmanagements mit den Nordthüringer Landkreisen Nordhau- sen, Eichsfeld, Kyffhäuser und Unstrut-Hainich, - Regionale und überregionale Kooperationen mit Gedenkstätten und Dokumentati- onszentren der NS-Zeit und SED-Diktatur.
Transfer. Die FH Erfurt wird ihre Aktivitäten im Bereich des Wissenstransfers kontinuierlich aus- bauen und ihren Beitrag zum Wissenstransfer in Wirtschaft und Gesellschaft strategisch planen. Sie wirkt im Thüringer Hochschulgründernetzwerk mit und beteiligt sich im Be- reich des Managements von Schutzrechten am Kooperationsnetzwerk Patentmanage- ment Thüringer Hochschulen (PATON-PTH). Die Mittel hierfür werden der jeweils koordi- nierenden Hochschule zur Bewirtschaftung zugewiesen. Näheres regelt das Zuweisungs- schreiben. Darüber hinaus werden Projekte in Forschung und Lehre mit Schnittstellen zur Gesell- schaft weiter ausgebaut und gefördert.
Transfer. The CLIENT has the right to permanently transfer the contracted Software to third parties by turning this over with the License Certificate and documentation. In this case, the CLIENT fully relinquishes the right to use the contracted Software and agrees to delete any installed copies from their machines as well as delete or turn over to Aiio any back-up copies, pending that the law does not require these to be kept. The client agrees to provide to Aiio upon Xxxx’x request a written confirmation that the above steps have been fully carried out, including, if applicable, written explanation of why copies must be maintained under the law. Furthermore, CLIENT will explicitly agree with third party the observance of item 3.2 The CLIENT will advise the third party that any usage exceeding the terms agreed upon between Aiio and CLIENT per item 3.2 is illegal, and that Aiio reserves all rights to pursue civil claims against the third party.