Common use of Trinkwassererwärmungsanlagen - Kenndaten Clause in Contracts

Trinkwassererwärmungsanlagen - Kenndaten. Die Auswahl der Trinkwassererwärmungsanlage – geschlossene Speicherwassererwärmer, Speicherladesysteme oder Durchflusssysteme - deren Leistung und Wasserinhalt ist in Abhängigkeit von der Verbrauchsstruktur des Kunden (Nutzungszeiten, Spitzenwassermenge, erforderliche Temperaturen etc.) nach den geltenden Regeln der Technik (u.a. DIN 4753, DIN 4708, DVGW VP 670) festzulegen. Die Trinkwassererwärmungsanlage ist für eine maximale Wassertemperatur (Zapftemperatur) von 60 °C auszulegen und abzusichern. Das Zirkulationssystem ist so zu erstellen und zu betreiben, dass die Wassertemperatur im System 55 °C aus hygienischen Gründen nicht unterschreitet (siehe hierzu auch DVGW-Arbeitsblatt W 551 Ausgabe April 2004). Der hydraulische Abgleich der Zirkulation ist daher zwingend erforderlich. Trinkwassertemperaturen über 60 °C sind hingegen nicht sinnvoll und zu vermeiden, da sie nur eine erhöhte Ausfällung von Karbonathärte verursachen. Bei derartigen Temperaturen sind zumindest in jedem Fall Maßnahmen gegen Steinbildung zu treffen (s. a. DIN 1988 Teil 7). Die Folge derartig hoher Temperaturen sind, dass die Übertragungsflächen „verkalken“ mit allen negativen Auswirkungen wie z. B. Verschlechterung des Gütegrades des Wärmeüberträgers und erhöhte Druckverluste bis hin zur Unbrauchbarkeit. Es ist zu beachten, dass im Primärnetz mit einer minimalen Netzvorlauftemperatur von 65°C gefahren werden kann. Heizwasser bis zu einer Außentemperatur von ungefähr + 5 °C die Mindestvorlauftemperatur (Sockeltemperatur) 70 °C beträgt, d.h. theoretisch ist im Xxxxxx nur eine Trinkwassertemperatur von max. 70 °C zu erreichen. Wird im Einzelfall Trinkwarmwasser höherer Temperatur benötigt, wie es ggf. in der Lebensmittelverarbeitung nötig sein kann, ist eine geänderte Konzeption mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen. Beim Einsatz von reinen Durchflusssystemen ist in jedem Fall vor der Planung bzw. der Ausführung die schriftliche Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens einzuholen. Die gesetzlichen und die Vorgaben des Trinkwasserversorgungsunternehmens sowie die entsprechenden Normen, DVGW- und VDI-Vorschriften sind beim Anschluss der Trinkwassererwärmungsanlagen zu beachten. Ein Einsatz ist grundsätzlich nur für Einfamilienhäuser zulässig.

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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme

Trinkwassererwärmungsanlagen - Kenndaten. Die Auswahl der Trinkwassererwärmungsanlage – geschlossene Speicherwassererwärmer, Speicherladesysteme oder Durchflusssysteme - deren Leistung und Wasserinhalt ist in Abhängigkeit von der Verbrauchsstruktur des Kunden (Nutzungszeiten, Spitzenwassermenge, erforderliche Temperaturen etc.) nach den geltenden Regeln der Technik (u.a. DIN 4753, DIN 4708, DVGW VP 670) festzulegen. Die Trinkwassererwärmungsanlage ist für eine maximale Wassertemperatur (Zapftemperatur) von 60 °C auszulegen und abzusichern. Das Zirkulationssystem ist so zu erstellen und zu betreiben, dass die Wassertemperatur im System 55 °C aus hygienischen Gründen nicht unterschreitet (siehe hierzu auch DVGW-Arbeitsblatt W 551 Ausgabe April 2004). Der hydraulische Abgleich der Zirkulation ist daher zwingend erforderlich. Trinkwassertemperaturen über 60 °C sind hingegen nicht sinnvoll und zu vermeiden, da sie nur eine erhöhte Ausfällung von Karbonathärte verursachen. Bei derartigen Temperaturen sind zumindest in jedem Fall Maßnahmen gegen Steinbildung zu treffen (s. a. DIN 1988 Teil 7). Die Folge derartig hoher Temperaturen sind, dass die Übertragungsflächen „verkalken“ mit allen negativen Auswirkungen wie z. B. Verschlechterung des Gütegrades des Wärmeüberträgers und erhöhte Druckverluste bis hin zur Unbrauchbarkeit. Es ist zu beachten, dass im Primärnetz mit einer minimalen Netzvorlauftemperatur von 65°C gefahren werden kann. Heizwasser bis zu einer Außentemperatur von ungefähr + 5 °C die Mindestvorlauftemperatur (Sockeltemperatur) 70 °C beträgt, d.h. theoretisch ist im Xxxxxx nur eine Trinkwassertemperatur von max. 70 °C zu erreichen. Wird im Einzelfall Trinkwarmwasser höherer Temperatur benötigt, wie es ggf. in der Lebensmittelverarbeitung nötig sein kann, ist eine geänderte Konzeption mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen. Beim Einsatz von reinen Durchflusssystemen ist in jedem Fall vor der Planung bzw. der Ausführung die schriftliche Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens einzuholen. Die gesetzlichen und die Vorgaben des Trinkwasserversorgungsunternehmens sowie die entsprechenden Normen, DVGW- und VDI-Vorschriften sind beim Anschluss der Trinkwassererwärmungsanlagen zu beachten. Ein Einsatz ist grundsätzlich nur für Einfamilienhäuser zulässig.

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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag, www.kuehlenthal-fernwaerme.de

Trinkwassererwärmungsanlagen - Kenndaten. Die Auswahl der Trinkwassererwärmungsanlage – geschlossene Speicherwassererwärmer, Speicherladesysteme oder Durchflusssysteme - deren Leistung und Wasserinhalt ist in Abhängigkeit von der Verbrauchsstruktur des Kunden (Nutzungszeiten, Spitzenwassermenge, erforderliche Temperaturen etc.) nach den geltenden Regeln der Technik (u.a. DIN 4753, DIN 4708, DVGW VP 670) festzulegen. Die Trinkwassererwärmungsanlage ist für eine maximale Wassertemperatur (Zapftemperatur) von 60 °C auszulegen und abzusichern. Das Zirkulationssystem ist so zu erstellen und zu betreiben, dass die Wassertemperatur im System 55 °C aus hygienischen Gründen nicht unterschreitet (siehe hierzu auch DVGW-Arbeitsblatt W 551 Ausgabe April 2004). Der hydraulische Abgleich der Zirkulation ist daher zwingend erforderlich. Trinkwassertemperaturen über 60 °C sind hingegen nicht sinnvoll und zu vermeiden, da sie nur eine erhöhte Ausfällung von Karbonathärte verursachen. Bei derartigen Temperaturen sind zumindest in jedem Fall Maßnahmen gegen Steinbildung zu treffen (s. a. DIN 1988 Teil 7). Die Folge derartig hoher Temperaturen sind, dass die Übertragungsflächen „verkalken“ mit allen negativen Auswirkungen wie z. B. Verschlechterung des Gütegrades des Wärmeüberträgers und erhöhte Druckverluste bis hin zur Unbrauchbarkeit. Es ist zu beachten, dass im Primärnetz mit einer minimalen Netzvorlauftemperatur von 65°C gefahren werden kann. Heizwasser bis zu einer Außentemperatur von ungefähr + 5 °C die Mindestvorlauftemperatur (Sockeltemperatur) 70 °C beträgt, d.h. theoretisch ist im Xxxxxx nur eine Trinkwassertemperatur von max. 70 °C zu erreichen. Wird im Einzelfall Trinkwarmwasser höherer Temperatur benötigt, wie es ggf. in der Lebensmittelverarbeitung nötig sein kann, ist eine geänderte Konzeption mit dem Fernwärmeversorgungsunternehmen abzustimmen. Beim Einsatz von reinen Durchflusssystemen ist in jedem Fall vor der Planung bzw. der Ausführung die schriftliche Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens einzuholen. Die gesetzlichen und die Vorgaben des Trinkwasserversorgungsunternehmens sowie die entsprechenden Normen, DVGW- und VDI-Vorschriften sind beim Anschluss der Trinkwassererwärmungsanlagen zu beachten. Ein Einsatz ist grundsätzlich nur für Einfamilienhäuser zulässig.des

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Samples: www.schuby-fernwaerme.de, www.rantrum-fernwaerme.de