Tätigkeitsschäden. 1. Versichert sind abweichend von Ziff. 4.1.5.2 der Haftpflichtversicherungsbedingungen Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die die versicherte Person in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit an oder mit diesen Sachen (z. B. Bearbeitung, Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) verursacht hat und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation