Common use of Umbuchungen Clause in Contracts

Umbuchungen. 5.1. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern das Ferienwerk seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Reiseteilnehmers nach der Buchung der Reise und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommen, erhebt das Ferienwerk eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € je Änderungsvorgang. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung von dem Reiseteilnehmer zu zahlen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer vor der Umbuchung informiert. 5.2. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

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Samples: Reisevertrag

Umbuchungen. 5.16.1 Wenn ein Reisender auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er den Reiseveranstalter um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers nach Vertragsschluss Recht auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind allenfalls möglich, sofern das Ferienwerk seine vorvertraglichen Informationspflichten gemwenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen 6 Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. ArtUmbuchungen können nur bis 56 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Reiseteilnehmers nach der Buchung der Reise und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt dennoch Für eine Umbuchung vorgenommenwird ein Entgelt von 100,- € pro Person erhoben, erhebt das Ferienwerk zuzüglich entstehender Kosten (z. B. Gebühren Dritter). Bezieht sich die Umbuchung nur auf eine Umbuchungsgebühr einzelne Reiseleistung (z. B. Hotel oder Flug), wird ein Entgelt von 30,00 30,- je Änderungsvorgangpro Person zuzüglich entstehender Kosten erhoben. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für Für Um- und Neubuchungen gelten die umgebuchte Leistung von dem Reiseteilnehmer zu zahlen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer vor der Umbuchung informiertausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden. 5.2. Umbuchungswünsche6.2 Unabhängig davon steht es jedem Reisenden frei, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem Reisevertrag der ursprünglich gebuchten Reise zu den vorstehenden Bedingungen Stornobedingungen unter Xxxxxx 5.3. zurückzutreten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.eine neue Reise zu buchen

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Samples: Kreuzfahrbedingungen

Umbuchungen. 5.1. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers Wünschen Sie nach Vertragsschluss auf Vertragsabschluss innerhalb der gleichen Reise-, Tour-,Veranstaltungsart und innerhalb der Gültigkeitsdauer der Veranstaltung eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantrittsgebuchten Objekts, der Unterkunftgebuchten Personen oder haben Sie eventuell nachträglich Sonderwünsche, versucht der VerpflegungsartVeranstalter, diese Bitte zu erfüllen, falls den Veranstalter Ihr Umbuchungswunsch bis 90 Tage vor Anreise vorliegt. Die Umbuchungskosten entsprechen den Stornoentgelten. Andere oder spätere Umbuchungswünsche können lediglich als Rücktritt und anschließend mit Neuanmeldung entgegengenommen werden und sind nach Maßgabe der Beförderungsart oder in diesen AGB geregelten Storno-Entgelte zu berechnen Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern das Ferienwerk seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Reiseteilnehmers nach der Buchung Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder aus nicht genannten Gründen der Veranstalter die dritte Person (Ersatzperson) ausschließt. Der Veranstalter erhebt für Mehrkosten ein pauschales Umbuchungs-Entgelt von 100 Euro pro Person, zusätzlich anfallender Kosten für Fähren etc. Für diese Kosten wie auch für den gesamten Reisepreis haften Sie und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommen, erhebt das Ferienwerk eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € je Änderungsvorgang. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung von dem Reiseteilnehmer zu zahlen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer vor der Umbuchung informiertIhre Ersatzperson als Gesamtschuldner. 5.2. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.

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Samples: Allgemeine Und Erweiterte Bedingungen

Umbuchungen. 5.1. 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmers Reiseteilnehmer, nach Vertragsschluss Vertragsabschluss, auf Änderung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern das Ferienwerk Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informationspflichten Informations- pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmers Reiseteilnehmer nach der Buchung der Reise Vertragsabschluss und bis zum 3022. Tag vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommenÄnderungen hinsichtlich des Reisetermins, erhebt das Ferienwerk eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € je Änderungsvorgang. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung von des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer zu zahlendie tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer vor der Umbuchung informiertZusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart. 5.2. Umbuchungswünsche6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den vorstehenden dort genann- ten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Umbuchungen. 5.1. 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmers Reiseteilnehmer, nach Vertragsschluss Vertragsabschluss, auf Änderung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern das Ferienwerk Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informationspflichten Informations- pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmers Reiseteilnehmer nach der Buchung der Reise Vertragsabschluss und bis zum 3022. Tag vor Reiseantritt dennoch eine Umbuchung vorgenommenÄnderungen hinsichtlich des Reisetermins, erhebt das Ferienwerk eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € je Änderungsvorgang. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung von des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer zu zahlendie tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer vor der Umbuchung informiertZusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart. 5.2. Umbuchungswünsche6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die nach Ablauf dieser Frist ab dem 28. Tag vor Reisean- tritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den vorstehenden Bedingungen dort genannten Bedin- gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen (Arb)

Umbuchungen. 5.16.1 Wenn ein Reisender auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er den Reiseveranstalter um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Anspruch des Reiseteilnehmers nach Vertragsschluss Recht auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind allenfalls möglich, sofern das Ferienwerk seine vorvertraglichen Informationspflichten gemwenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen 6 Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. ArtUmbuchungen können nur bis 56 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Reiseteilnehmers nach der Buchung der Reise und bis zum 30. Tag vor Reiseantritt dennoch Für eine Umbuchung vorgenommenwird ein Entgelt von 100,- € pro Person erhoben, erhebt das Ferienwerk zuzüglich entstehender Kosten (z. B. Gebühren Dritter). Bezieht sich die Umbuchung nur auf eine Umbuchungsgebühr einzelne Reiseleistung (z. B. Hotel oder Flug), wird ein Entgelt von 30,00 30,- je Änderungsvorgangpro Person zuzüglich entstehender Kosten erhoben. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für Für Um- und Neubuchungen gelten die umgebuchte Leistung von dem Reiseteilnehmer zu zahlen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer vor der Umbuchung informiertausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden. 5.2. Umbuchungswünsche6.2 Unabhängig davon steht es jedem Reisenden frei, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt von dem Reisevertrag der ursprünglich gebuchten Reise zu den vorstehenden Bedingungen Stornobedingungen unter Xxxxxx 5.3. zurückzutreten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werdeneine neue Reise zu buchen.

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Samples: General Terms and Conditions