Common use of Umbuchungen Clause in Contracts

Umbuchungen. 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart. 6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen

Umbuchungen. 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart. 6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt Reisean- tritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten Bedingungen genannten Bedin- gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Reisebedingungen (Arb)

Umbuchungen. 6.1 Wenn ein Reisender auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er den Reiseveranstalter um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, Recht auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind allenfalls möglich, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gemwenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen 6 Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. ArtUmbuchungen können nur bis 56 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hatFür eine Umbuchung wird ein Entgelt von 100,- € pro Person erhoben, zuzüglich entstehender Kosten (z. B. Gebühren Dritter). Sollen Bezieht sich die Umbuchung nur auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotel oder der Fluggesellschaft vorgenommen werdenFlug), wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer ein Entgelt von 30,- € pro Person zuzüglich entstehender Kosten erhoben. Für Um- und Neubuchungen gelten die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbartausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden. 6.2 Umbuchungswünsche des ReiseteilnehmersUnabhängig davon steht es jedem Reisenden frei, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. von der ursprünglich gebuchten Reise zu den dort genann- ten Bedingungen Stornobedingungen unter Xxxxxx 5.3. zurückzutreten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) eine neue Reise zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.buchen

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Samples: Kreuzfahrbedingungen

Umbuchungen. 6.1 5.1. Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, Reiseteilnehmers nach Vertragsabschluss, Vertragsschluss auf Änderungen Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH das Ferienwerk seine vorvertraglichen Informations- pflichten Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen Wird auf Wunsch des Reiseteilnehmer Reiseteilnehmers nach Vertragsabschluss der Buchung der Reise und bis zum 2230. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reiseterminsdennoch eine Umbuchung vorgenommen, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH erhebt das Ferienwerk eine Umbuchungsgebühr von 30,00 € je Änderungsvorgang. Das Umbuchungsentgelt ist zusätzlich zu einem eventuell neuen Reisepreis für die umgebuchte Leistung von dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden Kosten pro zu zahlen. Über einen aufgrund der Umbuchung entstehenden neuen Reisepreis wird der Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbartvor der Umbuchung informiert. 6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers5.2. Umbuchungswünsche, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom von dem Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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Samples: Reisevertrag

Umbuchungen. 6.1 Ein Anspruch des ReiseteilnehmerWünschen Sie nach Vertragsabschluss innerhalb der gleichen Reise-, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen Tour-,Veranstaltungsart und innerhalb der Gültigkeitsdauer der Veranstaltung eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantrittsgebuchten Objekts, der Unterkunftgebuchten Personen oder haben Sie eventuell nachträglich Sonderwünsche, versucht der Beförderungsart Veranstalter, diese Bitte zu erfüllen, falls den Veranstalter Ihr Umbuchungswunsch bis 90 Tage vor Anreise vorliegt. Die Umbuchungskosten entsprechen den Stornoentgelten. Andere oder spätere Umbuchungswünsche können lediglich als Rücktritt und anschließend mit Neuanmeldung entgegengenommen werden und sind nach Maßgabe der Fluggesellschaft besteht nichtin diesen AGB geregelten Storno-Entgelte zu berechnen Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch Dritte ersetzen lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gemwenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen oder aus nicht genannten Gründen der Veranstalter die dritte Person (Ersatzperson) ausschließt. ArtDer Veranstalter erhebt für Mehrkosten ein pauschales Umbuchungs-Entgelt von 100 Euro pro Person, zusätzlich anfallender Kosten für Fähren etc. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss Für diese Kosten wie auch für den gesamten Reisepreis haften Sie und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 Ihre Ersatzperson als vereinbartGesamtschuldner. 6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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Samples: Allgemeine Und Erweiterte Bedingungen

Umbuchungen. 6.1 Wenn ein Reisender auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er den Reiseveranstalter um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, Recht auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind allenfalls möglich, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gemwenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen 6 Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. ArtUmbuchungen können nur bis 56 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hatFür eine Umbuchung wird ein Entgelt von 100,- € pro Person erhoben, zuzüglich entstehender Kosten (z. B. Gebühren Dritter). Sollen Bezieht sich die Umbuchung nur auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotel oder der Fluggesellschaft vorgenommen werdenFlug), wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer ein Entgelt von 30,- € pro Person zuzüglich entstehender Kosten erhoben. Für Um- und Neubuchungen gelten die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbartausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden. 6.2 Umbuchungswünsche des ReiseteilnehmersUnabhängig davon steht es jedem Reisenden frei, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. von der ursprünglich gebuchten Reise zu den dort genann- ten Bedingungen Stornobedingungen unter Xxxxxx 5.3. zurückzutreten und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursacheneine neue Reise zu buchen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.

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Samples: General Terms and Conditions