Umfang der Beauftragung Musterklauseln

Umfang der Beauftragung. 2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftraggeber-Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers i.S.v. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn.
Umfang der Beauftragung. (1) Die oculai GmbH verarbeitet die Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden (nachfolgend auch Auftraggeber genannt). Der Kunde bleibt Verantwortlicher für den Datenschutz.
Umfang der Beauftragung. Die EU Standardvertragsklauseln werden um die folgenden Regelungen ergänzt: Userlike bleibt es vorbehalten, die Auftraggeber-Daten zu anonymisieren oder zu aggregieren, so dass eine Identifizierung einzelner betroffener Personen nicht mehr möglich ist, und in dieser Form zum Zweck der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung sowie der Erbringung des nach Maßgabe des Hauptvertrags vereinbarten Dienstes zu verwenden. Die Parteien stimmen darin überein, dass anonymisierte bzw. nach xxxxxx Xxxxxxx aggregierte Auftraggeber-Daten nicht mehr als Auftraggeber-Daten im Sinne dieses Vertrags gelten. Userlike wird den Auftraggeber vor der erstmaligen Anonymisierung in Textform über die näheren Umstände informieren.
Umfang der Beauftragung. 2.1 Die Regelungen dieser AVV gelten immer dann, sobald der Auftragnehmer im Rahmen seiner hauptvertraglichen Leistungserbringung Zugang/Zugriff zu personenbezogenen Daten (nachfolgend „Daten“) erhält, für die der Auftraggeber verantwortlich im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist. In diesen Fällen verarbeitet der Auftragnehmer Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers i.S.v. Art. 28 DSGVO (Auftragsverarbeitung). Der Auftraggeber bleibt hierbei Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinn. Für die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der DSGVO, aber auch dafür, dass die gesetzlichen Betroffenenansprüche im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten eingehalten werden, ist insofern der Auftraggeber verantwortlich.
Umfang der Beauftragung. Die EU Standardvertragsklauseln werden um die folgenden Regelungen ergänzt: ApptiveGrid bleibt es vorbehalten, die Auftraggeber-Daten zu anonymisieren oder zu aggregieren, so dass eine Identifizierung einzelner betroffener Personen nicht mehr möglich ist, und in dieser Form zum Zweck der bedarfsgerechten Gestaltung, der Weiterentwicklung und der Optimierung sowie der Erbringung des nach Maßgabe des Hauptvertrags vereinbarten Dienstes zu verwenden. Die Parteien stimmen darin überein, dass anonymisierte bzw. nach obiger Maßgabe aggregierte
Umfang der Beauftragung. 3.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftraggeber-Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers
Umfang der Beauftragung. 2.1. Diese AVV gilt für Zugang und Zugriff des Auftragnehmers zu personenbezogenen Daten (Daten), für die der Auftraggeber verantwortlich ist, im Rahmen der hauptvertraglichen Leistungserbringung des Auf- tragnehmers. Der Auftragnehmer verarbeitet Daten im Auftrag und nach Weisung des Auftraggebers
Umfang der Beauftragung