Common use of Umfang des Versicherungsschutzes Clause in Contracts

Umfang des Versicherungsschutzes. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mit- telbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein- schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- gen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis ... l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen der vorhandenen Behälter ... l/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: www.gdv.de, www.gdv.de

Umfang des Versicherungsschutzes. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers für unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit Wasserbeschaf- fenheit eines Gewässers ein- schließlich einschließlich des Grundwassers Grundwas- sers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden Vermögens- schäden wie Sachschäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- genAnlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen Anla- gen bis ... 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen Ge- samtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter ... 1.000 l/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. Beschränkungen überschritten über- schritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorgeversi- cherung (A1-9).

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Samples: www.wwk.de, www.wwk.de

Umfang des Versicherungsschutzes. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers für unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Folgen einer nachteiligen nach- teiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein- schließlich einschließlich des Grundwassers (GewässerschädenGewässer- schäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden Sach- schäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen gewäs- serschädlichen Stoffen aus Anla- genAnlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer Ver- sicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz Versicherungs- schutz ausschließlich für Anlagen bis ... 100 l/kg Inhalt (KleingebindeKlein- gebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen vorhan- denen Behälter ... 1.000 l/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. o. g. Beschränkungen überschritten überschrit- ten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: Ver Wahrungsvertrag

Umfang des Versicherungsschutzes. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers als Bauherr für unmittelbare oder mit- telbare Folgen mittelbare Fol- gen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit Wasserbeschaf- fenheit eines Gewässers ein- schließlich einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- genAnlagen, deren Betreiber Betrei- ber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz Ver- sicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis ... 100 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen der vorhandenen Behälter ... 1.000 l/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. Beschränkungen oben genannten Beschränkun- gen überschritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vor- sorgeversicherung (A1-9A.1.1.9).

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Samples: www.wgv.de

Umfang des Versicherungsschutzes. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mit- telbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein- schließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- gen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis ... l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen der vorhandenen Behälter ... l/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. o. g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: www.gdv.de

Umfang des Versicherungsschutzes. A2-1.1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers für unmittelbare oder mit- telbare mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit Wasser- beschaffenheit eines Gewässers ein- schließlich einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- genAnlagen, deren de- ren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultierenresultie- ren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis ... l50 Liter/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter ... lBe- hälter 250 Liter/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutzVersicherungs- schutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: www.xxv24.de

Umfang des Versicherungsschutzes. A2-1.1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers für unmittelbare oder mit- telbare und mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein- schließlich einschließlich des Grundwassers (GewässerschädenGewässer- schäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden Sach- schäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- genAnlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz Versich- erungsschutz ausschließlich für Anlagen bis ... l100 Liter/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter ... l1.000 Liter/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vorsorge- versicherung (A1-9).

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Samples: www.gev-versicherung.de

Umfang des Versicherungsschutzes. A2-1.1.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers für unmittelbare oder mit- telbare und mittelbare Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers ein- schließlich einschließlich des Grundwassers (GewässerschädenGewässer- schäden). Hierbei werden Vermögensschäden wie Sachschäden Sach- schäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- genAnlagen, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz Versich- erungsschutz ausschließlich für Anlagen bis ... l150 Liter/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen Gesamtfassungsvermögen der vorhandenen Behälter ... l5.000 Liter/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. Beschränkungen überschritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-9).

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Samples: www.gev-versicherung.de

Umfang des Versicherungsschutzes. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aller versi- cherten Personen für unmittelbare oder mit- telbare Folgen mittelbare Fol- gen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit Wasserbe- schaffenheit eines Gewässers ein- schließlich einschließlich des Grundwassers Grund- wassers (Gewässerschäden). Hierbei werden Vermögensschäden Vermö- gensschäden wie Sachschäden behandelt. Sofern diese Gewässerschäden aus der Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen aus Anla- genAnlagen resultieren, deren Betreiber der Versicherungsnehmer ist, resultieren, besteht Versicherungsschutz ausschließlich für Anlagen bis ... 50 l/kg Inhalt (Kleingebinde) soweit das Gesamtfassungsvermö- gen Gesamtfassungs- vermögen der vorhandenen Behälter ... 500 l/kg nicht übersteigt. Wenn mit den Anlagen die o.g. Beschränkungen oben genannten Beschrän- kungen überschritten werden, entfällt dieser Versiche- rungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (A1-91.9).

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Samples: www.bllv-wd.de