Umfang des Versicherungsschutzes. 2.1 Versicherungsschutz wird bei Schäden gewährt, die entstanden sind durch schuldhafte auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z. B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkun- denfälschung) der versicherten Personen gemäß Ziffer 2.3, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften über unerlaub- te Handlungen zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind.
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Samples: radsportverband-nrw.de, vielfalt-sport-kultur.de, nwdsb.de
Umfang des Versicherungsschutzes. 2.1 Versicherungsschutz wird bei Schäden gewährt, die entstanden sind durch schuldhafte auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z. z.B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkun- denfälschung) der versicherten Personen gemäß Ziffer 2.3, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften über unerlaub- te Handlungen zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind.
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Samples: www.flugplatz-nardt.de, kreissportbund-lueneburg.de
Umfang des Versicherungsschutzes. 2.1 Versicherungsschutz wird bei Schäden gewährt, die entstanden sind durch schuldhafte schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z. B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkun- denfälschung) der versicherten Personen gemäß Ziffer 2.3, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften über unerlaub- te Handlungen zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind.
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Samples: trisport-erding.de
Umfang des Versicherungsschutzes. 2.1 Versicherungsschutz wird bei Schäden gewährt, die entstanden sind durch schuldhafte schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie z. z.B. Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkun- denfälschung) der versicherten Personen gemäß Ziffer 2.3, soweit diese nach den gesetzlichen Vorschriften über unerlaub- te Handlungen zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind.
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Samples: www.vejas.de