Umfang und Ausführung des Auftrages Musterklauseln

Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Auf die Absätze 3 und 4 der Präambel wird verwiesen.
Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen.
Umfang und Ausführung des Auftrages. Die von der IJOS GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht aus- drücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbeson- dere schuldet IJOS GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellung- nahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftragge- bers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Für den Umfang der durch die IJOS GmbH zu erbringenden Leistungen ist der im Einzelfall abzuschließende Auftrag maßgebend. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten (Projektleitern) beider Seiten unterzeichnet sind. Wesentliche Vertragsgrundlage und Voraussetzung für die Qualität der Auftragserbringung ist eine möglichst umfassende Information der IJOS GmbH durch den Auftraggeber zur fi- nanziellen, geschäftlichen, organisatorischen, und wettbewerblichen Situation seines Un- ternehmens. Unbeschadet etwaiger Sonderabsprachen wird der Auftraggeber daher nach Maßgabe nachfolgender Regeln bei der Auftragsdurchführung mitwirken. IJOS GmbH wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenanga- ben sowie Angaben zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, als richtig zu Grunde legen. Soweit die IJOS GmbH Unrichtigkeiten oder nicht plausibel erscheinende An- gaben feststellt, wird sie hierauf hinweisen. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit der vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Auswertungen ist nicht Gegenstand des an die IJOS GmbH erteilten Auftra- ges, es sei denn, eine Prüfung dieser Unterlagen ist besonders vertraglich vereinbart und unter Beachtung gesetzlicher Regelungen (insb. Rechtsberatungsgesetz und Steuerbera- tungsgesetz) auch zulässig. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden durch die IJOS GmbH auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch er- bracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.
Umfang und Ausführung des Auftrages. 3.1 Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrags werden vertraglich vereinbart.
Umfang und Ausführung des Auftrages. Der Leistungsumfang eines Auftrages wird vor Auftragserteilung festgelegt. Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform. Fristen für die Auftragsdurchführung gelten als unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden.
Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht ein be- stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufs- ausübung ausgeführt. Mercer ist berechtigt, sich zur Durchführung der Auftragsleistung Dritter zu bedie- nen.
Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Die von IJOS - GmbH abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet IJOS - GmbH nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
Umfang und Ausführung des Auftrages. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Auftrag einschließlich etwaiger schriftlicher Auftragsbestäti- gungen der Hessenwasser. Fristen für die Auftragsdurch- führung sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Im Zentrallabor ist ein DIN EN ISO/IEC 17025 konformes Qualitätsmanagement-System etabliert. Leistungen nach Vorgaben dieser Norm müssen gesondert beauftragt werden. Die zur Untersuchung angewandten Prüfverfahren basie- ren auf nationalen und internationalen Richtlinien bzw. Empfehlungen oder sind diesen im Anwendungsfall vergleich- bar. Informationen zu den akkreditierten Prüfverfahren wer- den dem Auftraggeber auf der Homepage der Hessenwasser bzw. auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Sofern keine gesonderten Absprachen zwischen Hessenwasser und dem Auftraggeber getroffen wurden, orientieren sich die Leistungskenndaten der eingesetzten Prüfverfahren an den Anforderungen der jeweils angewandten Norm (z. B. TrinkwV). Die Probenahme erfolgt generell nach den deutschen Ein- heitsverfahren. Sollte davon abgewichen werden, wird dies im Bericht dokumentiert. Die Meinungen und Interpretationen zu den erhaltenen Prüfergebnissen werden auf der Grundlage nationaler und internationaler Richtlinien, Empfehlungen bzw. nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik abgegeben. In der Regel werden alle Untersuchungen im eigenen Zentrallabor durchgeführt. Hessenwasser ist jedoch berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise an einen Unterauftragnehmer zu vergeben. Der Auftraggeber wird darüber informiert und seine Zustimmung eingeholt. Für die Tätigkeiten eines vom Auftraggeber festgelegten Drittlabors trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Wir weisen Sie darauf hin, dass wir gemäß § 15a TrinkwV verpflichtet sind, festgestellte Überschreitungen des in Anlage 3 Teil II festgelegten Maßnahmenwertes bei Untersuchungen gemäß § 14b Abs. 1 (Untersuchungspflichten in Bezug auf Legionella spec.) unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Untersuchungsergebnisse werden in der Regel in einer vereinfachten Form berichtet, die nicht stets in allen Einzelheiten den Anforderungen der ISO 17025 entspricht. So wird z. B. die Messunsicherheit des angewandten Prüfver- fahrens in der Regel nicht berichtet und das Probenahme- protokoll nicht beigefügt. Beides kann jedoch auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Xxxxxxxxxxxx wird dem Auftraggeber die Unters...
Umfang und Ausführung des Auftrages. (1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Die Unkelbach Treuhand übernimmt im Zusammenhang mit ihren Leistungen keine Aufgaben der Geschäftsführung. Die Unkelbach Treuhand ist für die Nutzung oder Umsetzung der Ergebnisse ihrer Leistungen nicht verantwortlich. Die Unkelbach Treuhand ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.
Umfang und Ausführung des Auftrages. 2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.