Umwelt-Haftpflichtversicherung. Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese für Schäden durch Umwelteinwirkungen von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen verantwortlich gemacht werden. Schäden durch Umwelteinwirkungen sind Schäden, bei denen sich Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme in Boden, Luft oder Wasser mit unterschiedlicher Geschwindigkeit, auch allmählich, ausbreiten.
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Samples: Insurance Application Model, Insurance Agreement, Insurance Agreement