Common use of Unmöglichkeit Clause in Contracts

Unmöglichkeit. Der Anbieter haftet nicht für eine nicht oder verspätet erbrachte Leistung, wenn sie ganz oder teilweise auf den Ausfall von Versorgungseinrichtungen (einschließlich der Stromversorgung), Netzausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologiediensten, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologieanlagen, Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen (insbesondere Streiks und Arbeitsunterbrechungen in Bezug auf ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner), Krieg und Terroranschläge, DoS-Angriffe oder andere Angriffe mithilfe der Informationstechnologie, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner betreffen, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, andere Naturkatastrophen oder höhere Gewalt oder jede andere Ursache, die sich vernünftigerweise der Kontrolle eines Mitglieds der Anbietergruppe oder eines Anbieterpartners entzieht, zurückzuführen ist.

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Samples: Service Agreement, Endbenutzer Lizenzvereinbarung, Endbenutzer Lizenzvereinbarung

Unmöglichkeit. Der Anbieter haftet nicht für eine nicht oder verspätet erbrachte Leistung, wenn sie ganz oder teilweise auf den Ausfall von Versorgungseinrichtungen (einschließlich der Stromversorgung), Netzausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologiediensten, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologieanlagen, Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen (insbesondere Streiks und Arbeitsunterbrechungen in Bezug auf ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner), Krieg und Terroranschläge, DoS-Angriffe oder andere Angriffe mithilfe der Informationstechnologie, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner betreffen, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, andere Naturkatastrophen oder höhere Gewalt oder jede andere Ursache, die sich vernünftigerweise der Kontrolle eines Mitglieds der Anbietergruppe oder eines Anbieterpartners entzieht, zurückzuführen ist.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvereinbarung

Unmöglichkeit. Der Anbieter haftet nicht für eine nicht oder verspätet erbrachte Leistung, wenn sie ganz oder teilweise zurückzuführen ist auf den Ausfall von Versorgungseinrichtungen (einschließlich der Stromversorgung), Netzausfälle, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologiediensten, Ausfälle von Telekommunikations- oder Informationstechnologieanlagen, Streiks oder andere Arbeitsunterbrechungen (insbesondere einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks und Arbeitsunterbrechungen in Bezug auf ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner), Krieg und Terroranschläge, DoS-Angriffe oder andere Angriffe mithilfe der Informationstechnologie, die ein Mitglied der Anbietergruppe oder einen Anbieterpartner betreffen, Überschwemmungen, Sabotage, Feuer, andere Naturkatastrophen oder höhere Gewalt oder jede andere Ursache, die sich vernünftigerweise der Kontrolle eines Mitglieds der Anbietergruppe oder eines Anbieterpartners entzieht, zurückzuführen ist.

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Samples: Endbenutzer Lizenzvereinbarung