Unterbringung von Tieren im Notfall Musterklauseln

Unterbringung von Tieren im Notfall. Der Versicherer organisiert innerhalb Deutschlands die Unter- bringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Chinchillas, Fischen, Schildkröten und Ziervögeln, die im Haushalt des Versiche- rungsnehmers leben, wenn der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in je- dem Fall, dass die Tiere dem Beauftragten des Versicherers übergeben werden. Zur Unterbringung oder Versorgung ande- rer als der vorgenannten Tierarten ist der Versicherer nicht verpflichtet. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der vorgenannten Tiere bis zu 300 Euro je Versicherungsfall.
Unterbringung von Tieren im Notfall. 4.10.1 Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Ver- sorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögeln, die in Ihrem Haushalt leben, unter folgenden Vorausset- zungen: Durch Unfall, Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod sind Sie unvorhergesehen daran gehindert, die Tiere zu betreuen. Eine andere Person, die Ihre Tiere betreuen könnte, steht nicht zur Verfügung. Ihre Tiere werden in einer Tierpension bzw. einem Tierheim unterge- bracht. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass die Tiere unserem Beauftragten übergeben werden.
Unterbringung von Tieren im Notfall. 4.11.1 Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versor- gung folgender Tiere, die in Ihrem Haushalt leben: Hunde, Katzen, Ham- ster, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögel. Voraussetzungen dafür sind: Durch Unfall, Noteinweisung ins Kranken- haus oder Tod sind Sie unvorhergesehen daran gehindert, die Tiere zu betreuen. Eine andere versicherte Person, die das leisten könnte, steht nicht zur Verfügung. Wir sind darauf angewiesen, dass die Tiere unserem Beauftragten übergeben werden. Nur dann können wir unsere Leistung erbringen. Wir bringen Ihre Tiere in einer Tierpension oder einem Tierheim unter.
Unterbringung von Tieren im Notfall. Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Un- terbringung und Versorgung von Hunden, Kat- zen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Hasen, Chinchillas, Fischen, Schildkröten und Ziervögeln, die im Haushalt des Versicherungs- nehmers leben, wenn Sie oder die versicherte Person durch Unfall, Noteinweisung ins Kran- kenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Be- treuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. in einem Tierheim. Voraussetzung ist in je- dem Fall, dass die Tiere unserem Beauftragten übergeben werden. Zur Unterbringung oder Ver- sorgung anderer als der vorgenannten Tierarten sind wir nicht verpflichtet. Wir übernehmen die Kosten für die Unterbrin- gung und Versorgung der vorgenannten Tiere bis zu 300 Euro je Versicherungsfall.
Unterbringung von Tieren im Notfall a. Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Versorgung von Hunden, Katzen, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögeln, die in Ihrem Haushalt leben, wenn Sie durch Unfall, Noteinweisung in ein Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Betreuung der Tiere gehindert sind und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht.

Related to Unterbringung von Tieren im Notfall

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.