Untersuchung Musterklauseln

Untersuchung. (a) Falls die Mängelursache für den Kunden nicht ersichtlich ist, wird der Service-Provider die Ursache untersuchen.
Untersuchung. Im Falle von festgestellten Unregelmäßigkeiten oder bei begründetem Anfangsverdacht ist eine eingehende Untersuchung von den jeweils dienstaufsichtsmäßig Verantwortlichen umgehend einzuleiten. Sofern terre des hommes Gelder betroffen sind bzw. sein könnten, hat terre des hommes das Recht, eine solche Untersuchung zu veranlassen.
Untersuchung. Die Dancutter A/S teilt dem Kunden innerhalb einer angemessen Zeit, nachdem die Dancutter A/S die Mitteilung des Kunden über einen Fehler oder Mangel erhalten und den Anspruch untersucht hat, mit, ob der Fehler oder Mangel unter die Garantie fällt. Der Kunde muss nach Aufforderung defekte Teile an die Dancutter A/S senden. Der Kunde trägt die Kosten und das Risiko für Teile, die sich im Transport an die Dancutter A/S befinden. Die Dancutter A/S trägt die Kosten und das Risiko für Teile, die sich im Transport an den Kunden befinden, wenn der Fehler oder Mangel unter die Garantie fällt.
Untersuchung. Ich bin damit einverstanden, dass alle Hebammen der (Einrichtung) Untersuchungen durchführen, die zur Beurteilung meiner allgemeinen Gesundheit sowie meiner Schwangerschaft erforderlich sind, dazu gehören: Blutdruckkontrolle, Herztonkontrollen mittels Höhrrohr, Dopton oder Herzton-Wehen- Aufzeichnung (CTG), Urinuntersuchungen, vaginale Untersuchung, Blutuntersuchungen laut Mutterschafts-Richtlinien, körperliche Untersuchungen. Ich bin darüber informiert worden, dass trotz der korrekten Durchführung der oben genannten Maßnahmen das Auftreten unvorhergesehener medizinischer Probleme nicht völlig auszuschließen ist.
Untersuchung. 12.1. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass der Liefergegenstand mangelfrei ist und den vertraglich vereinbarten Vorgaben entspricht. Unter keinen Umständen entbinden die von Eberle Controls GmbH vor, während oder nach der Lieferung/Annahme durchgeführten Untersuchungen den Lieferanten von seiner Pflicht, einen mangelfreien Liefergegenstand zu liefern.
Untersuchung. Die dem Käufer in Ziffer 9 „Gewährleistung" gewährten Rechte gelten ausschließlich für mangelhafte Produkte; diese Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Käufer die Produkte untersucht hat oder hätte untersuchen müssen und die Mangelhaftigkeit der Produkte bei einer solchen Untersuchung hätte feststellen können.
Untersuchung. 4.1 Stabiplan hat das Recht, die Software, Services und den Content jederzeit auf unerlaubte Nutzung zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.
Untersuchung. Sobald in Bezug auf die Lieferung des Materials, der Herstellung oder der Produkte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang Mängel festgestellt werden, hat die Käuferin diese gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich oder in Textform zu rügen, es sei denn, es sind anderweitige Vereinbarungen getroffen worden, insbesondere in Qualitätssicherungsvereinbarungen, in denen die Käuferin von ihren Verpflichtungen zur Untersuchung und Rüge von Mängeln gemäß § 377 des Handelsgesetzbuchs befreit ist. Die Rüge von Mängeln ist als rechtzeitig anzusehen, falls dem Verkäufer diese Rüge innerhalb einer Frist von fünf Tagen nach Kenntniserlangung der Käuferin von dem betreffenden Mangel zugeht. Insoweit verzichtet der Verkäufer auf die Einrede der verspäteten Mängelrüge. Die Käuferin kann den Verkäufer auffordern, nicht angenommene Lieferungen zu reparieren, zu ersetzen oder den Kaufpreis für diese Lieferungen zu erstatten. Die Käuferin kann auch Produkte annehmen und nach Entdeckung der Nichteinhaltung der vertraglichen Vorgaben diese Produkte zurücksenden oder behalten. Der Verkäufer trägt die Reparaturkosten, die Kosten für Ersatzlieferung, für die Untersuchung, für den Transport, die Wiederverpackung und/oder eine erneute Untersuchung durch die Käuferin. Die Annahme der Produkte durch die Käuferin beeinträchtigt die Rechte der Käuferin nicht und ist auch in sonstiger Weise für die Käuferin nicht bindend, falls verborgene Mängel vorliegen oder der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen oder falsche Angaben in Bezug auf die Produkte macht. Falls die Untersuchung und eventuelle Tests nach Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und der Käuferin auf dem Gelände des Verkäufers oder bei Zulieferern des Verkäufers durchgeführt werden, stellt der Verkäufer der Käuferin ohne zusätzliche Kosten alle angemessenen Einrichtungen, Informationen und Unterstützung zur Verfügung, die für die sichere und zweckdienliche Untersuchung und eventuelle Tests erforderlich sind und die von den mit der Untersuchung beauftragten Mitarbeitern oder Personen für die Erbringung ihrer Untersuchungsleistung angefordert werden.

Related to Untersuchung

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und