Unzulässige Nutzungen Musterklauseln

Unzulässige Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden: • Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind. • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken. • Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl. • Zur Beförderung von Tieren aller Art (außer durch vorherige Absprache mit dem Vermieter). • Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobiles abweichen. • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe. • Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus. Der Mieter ist für die Einhaltung der für die Reise nötigen Vorschriften verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu Lasten des Mieters. Wohnmobile Rheinhessen xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx.xx USt-ID Nr. DE 2119 21474 Mainzer Volksbank eG Xxxxxxxxx 00 Tel. 06138/0000000 St.-Nr. 44 089 70267 BIC XXXXXX00
Unzulässige Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden: • Zur Beteiligung an motorsportlichen Ver- anstaltungen und Fahrzeugtests. • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind. • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken. • Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl. • Zur Beförderung von Tieren aller Art (au- ßer durch vorheriger Absprache mit dem Vermieter). • Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemobiles abweichen. • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefähr- licher Stoffe. • Zur Nutzung über das zulässige Gesamt- gewicht hinaus.
Unzulässige Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden: • Zur Beteiligungen an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. • Teilnahme an Festivals (Wacken, Rock am Ring o.ä.) • Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts nachweisbar sind. • Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken. • Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Perso- nenzahl. • Zur Beförderung von Tieren aller Art. • Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Reisemo- bils abweichen. • Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger oder sonstiger gefährlicher Stoffe. • Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus. • Fahrten unter Ein luss von Drogen, Alkohol und Medikamenten sind zu unterlassen • Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Sollte im Fahrzeug doch geraucht werden, ist eine Gebühr von 1000 € fällig.
Unzulässige Nutzungen. Sie dürfen PayPal -Spenden weder ausdrücklich noch insgeheim für die folgenden Zwecke oder in Verbindung mit diesen nutzen:
Unzulässige Nutzungen. Sämtliche DGE-Abbildungen unterliegen dem urheber- und markenrechtlichen Schutz. Unzulässig sind daher insbesondere folgende Nutzungen: a. Eine Nutzung der DGE-Abbildungen ist unzulässig, wenn das Kontaktformular nicht, unvollständig oder falsch ausgefüllt wurde. b. Die DGE-Abbildungen dürfen nicht als Schmuckelement (d. h. nur Abdruck der DGE- Abbildungen ohne erläuternden Begleittext) eingesetzt werden. c. Sichergestellt werden soll die Verbreitung der Aussagen und Inhalte der DGE- Abbildungen zur Umsetzung einer vollwertigen Ernährung. DGE-Abbildungen dürfen daher diesem Zweck nicht zuwider genutzt werden, insb. nicht zu ungenehmigten, werblichen Zwecken (wie der Bewerbung eines Unternehmens, Nahrungsergänzungsmittels, eines Arzneimittels, einer Diät oder einer Veranstaltung). d. Die DGE-Abbildungen oder Teile davon dürfen nicht unterlizenziert, vermietet, übertragen oder in sonstiger Form weitergegeben werden. x. Xxxxxx dem*der Lizenznehmer*in aktualisierte Versionen der DGE-Abbildungen oder Teile davon zur Verfügung gestellt werden, gelten die vorgenannten Beschränkungen uneingeschränkt auch für diese Versionen. Insbesondere ist eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung der aktualisierten DGE-Abbildungen oder Teilen davon an Dritte verboten, sofern dies nicht in diesen Lizenzbedingungen ausdrücklich erlaubt ist.
Unzulässige Nutzungen. 11.1. Unzulässig sind alle Nutzungen von Leistungen durch den Nutzer, die die Vertrau- lichkeit oder Integrität der informationstechnischen Systeme der NotarNet oder der Bundesnotarkammer beeinträchtigen können. Unzulässig sind außerdem Nutzun- gen, die nicht den vertraglich bestimmten Zwecken der Leistungen dienen. 11.2. Unzulässig sind insbesondere: – Jegliche Nutzung der Leistungen der NotarNet für andere Zwecke als die Ausübung der Tätigkeit als Notar oder Notariatsverwalter oder in einer nota- riellen Organisation wie beschrieben in Ziffer 1. – Jegliche Nutzung, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten, Berufs- und/oder Standesrecht, andere Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter, ins- besondere nationale oder internationale Urheber-, Marken-, Patent-, Na- mens- und Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und Persönlichkeitsrechte Dritter, verstößt. – Verbreitung, Zugänglichmachung oder Förderung der Verbreitung von Schadsoftware. – Jeder Zugriff auf informationstechnische Systeme der NotarNet oder des Notarnetzes über andere als die von der NotarNet vorgesehenen Zugangs- punkte oder Schnittstellen. – Missbräuchliche Nutzung der Funktionalitäten der bereitgestellten Leistun- gen. – Versand von Nachrichten oder Inhalten, die nach ihrer Art oder Funktion, Größe oder Anzahl (z.B. Spamming) geeignet sind, den Betrieb des Notar- netzes oder darüber zugänglicher Dienste zu gefährden. – Manipulation oder Reverse Engineering der Funktionalitäten, Daten oder Dienste, die über das Notarnetz zugänglich sind. – Umgehung, Manipulation oder Beeinträchtigungen der Sicherheit von Me- chanismen zur Authentifizierung, Verifizierung oder Identifizierung, ein- schließlich der unbefugten Nutzung von Benutzerberechtigungen, Merkma- len zur Authentifizierung oder dem Vorspiegeln oder Verschleiern von Identi- täten oder Benutzern. – Unbefugte Zugriffe auf Dienste, Daten, Programme, Funktionalitäten, Netz- werke oder Netzwerkbereiche. – Belastungen der informationstechnischen Systeme durch Anfragen, Aufrufe oder sonstige Nutzungen von Ressourcen (insbesondere Prozessorauslas- tung, Arbeits- oder Festplattenspeicher, Bandbreite, Dienste), die zur bestim- mungsgemäßen Nutzung nicht erforderlich sind. – Eingriffe in die Netz- oder Netzwerksicherheit. – Verstöße gegen die geltenden Sicherheitsrichtlinien. – Abruf von Daten, Datenbanken oder sonstigen Dateien der im Notarnetz ab- rufbaren Dienste, soweit dies nicht einer konkreten notariellen Tätigkeit dien...
Unzulässige Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug wie folgt zu verwenden: - Zur Beteiligung an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests. - Zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortsnachweisbar sind. - Zur Weitervermietung, Überlassung an Dritte oder zu unsittlichen Zwecken. - Zur entgeltlichen Personenbeförderung, zur Beförderung von Lasten oder mehr als der zulässigen Personenzahl. - Zur Beförderung von Tieren aller Art. - Zum Transport von Gütern jeglicher Art, die von den Vorstellungen zur Verwendung eines Fahrzeug abweichen. - Zur Beförderung explosiver, entzündlicher, giftiger, radioaktiver oder sonstiger gefährlicher Stoffe. - Zur Nutzung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus. -
Unzulässige Nutzungen. Dem Mieter ist untersagt, das Wohnmobil wie folgt zu verwenden:

Related to Unzulässige Nutzungen

  • Stornierungen 4.1. Kann ein Nutzer das gebuchte Fahrzeug nicht nutzen, kann eine Stornierung erfolgen. 4.2. Der Anbieter behält sich vor, die Vorabreservierungszeit zu ändern. Der Nutzungsvertrag kommt mit Abschluss der Buchung des jeweiligen Fahrzeugs zustande. 4.3. Bei einer Stornierung vor dem geplanten Fahrtantritt sowie nach dem geplanten Fahrtantritt wird eine Gebühr gemäß Preis- und Gebührenliste berechnet. Verkürzungen von Buchungen werden wie Stornierungen des verkürzten Zeitraumes behandelt.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Kundenkennungen Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschafts- raums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basis-Lastschrift ausschließlich auf der Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger anhand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zusätzlich angegebe- nen BIC des Zahlungsempfängers aus.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Besteller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzei- gen. Der Lieferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinbaren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestel- lers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personellen Kosten.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.

  • Vorbemerkungen Mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz- PflBRefG) vom 17.07.2017 wurde das Pflegeberufegesetz (PflBG) erlassen (BGBl. I 2017). Teil 2 des PflBG regelt die berufliche Ausbildung in der Pflege; deren Finanzierung erfolgt nach Maßgabe des Abschnitts 3 (§§ 26 bis 36 PflBG). Mit Inkrafttreten der §§ 26 bis 36 PflBG zum 1. Januar 2019 und weiterer Regelungen zum 1. Januar 2020 werden die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung an der Finanzierung der Kosten der Pflegeausbildung beteiligt. Der Anteil der sozialen Pflegeversicherung an der Aufbringung des Finanzierungsbedarfs beträgt 3,6 Prozent. Der Finanzierungsbeitrag der Pflegeversicherung wird in Form jährlicher Direktzahlungen an die nach § 26 Abs. 2 PflBG auf Landesebene organisierten und verwalteten Ausgleichsfonds geleistet. Die Direktzahlung (Einzahlung) erfolgt aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung nach § 65 SGB XI (§ 33 Abs. 5 iVm. Abs. 1 PflBG). Die private Pflegepflichtversicherung erstattet der sozialen Pflegeversicherung 10 Prozent ihrer jeweiligen Direktzahlung (§ 33 Abs. 1 Nr. 4 PflBG); in diesem Umfang ist sie an der Finanzierung beteiligt. Zum Zwecke der Erstattung leistet der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. den Betrag in Höhe von 10 Prozent aller aus Mitteln des Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung nach § 65 SGB XI jährlich vorgenommenen Direktzahlungen an das Bundesversicherungsamt, das den Erstattungsbetrag vereinnahmt. Die jährlichen Direktzahlungen der sozialen Pflegeversicherung erfolgen jeweils zum 30. November des Festsetzungsjahres, erstmals zum 30. November 2019 (§ 13 Abs. 2 Satz 1 Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV, BGBl. I 2018,1622)). Abweichend davon leistet die soziale Pflegeversicherung ihre jährlichen Direktzahlungen erstmals zum letzten Tag des vorletzten Monats, vor dem die Ausbildung nach dem PflBG beginnt, wenn in dem Land, dessen Finanzierungsbedarf aufzubringen ist, die Ausbildung nach dem PflBG nicht bereits zum 1. Januar 2020 beginnt (§ 13 Abs. 2 Satz 2 PflAFinV). Mit der nachfolgenden Vereinbarung regeln das Bundesversicherungsamt, der GKV- Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. das Nähere über das Verfahren zur Leistung der Direktzahlungen sowie über die Zahlung und Abrechnung des Finanzierungsanteils der privaten Versicherungsunternehmen, die die private Pflegepflichtversicherung durchführen.

  • Bekanntmachungen 43 - Bekanntmachungen - (1) Bekanntmachungen werden unter der Firma der Genossenschaft veröffentlicht; sie sind gemäß § 22 Abs. 2 und 3 zu unterzeichnen. Bekanntmachungen des Aufsichtsrates werden unter Nennung des Aufsichtsrates vom Vorsitzenden und bei Verhinderung von seinem Stellvertreter unterzeichnet. (2) Bekanntmachungen, die durch Gesetz oder Satzung in einem öffentlichen Blatt zu erfolgen haben, werden in der Berliner Zeitung veröffentlicht. Die offenlegungspflichtigen Unterlagen der Rechnungslegung werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.