Urlaubsvergütung Musterklauseln

Urlaubsvergütung. 4.1 Der Arbeitnehmer erhält für den Urlaub gemäß Nr.1 eine Urlaubsvergütung.
Urlaubsvergütung. Der Auszubildende (Lehrling) erhält nach sechsmonatiger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit wäh- rend des Urlaubs eine Urlaubsgratifikation in der gleichen prozentualen Höhe, wie es für die übrigen Arbeitnehmer im Bereich des Fachverbandes Metall NW vereinbart ist. Bezugsgröße ist die Ausbil- dungsvergütung des Monats, in den der Urlaub bzw. Teilurlaub fällt. Auszubildende erhalten in entsprechender Anwendung der §§ 4 und 5 des Tarifvertrages über Sonder- zahlungen eine Jahressonderleistung. Monatsgrundentgelt ist die Monatsausbildungsvergütung. Diese Vereinbarung tritt mit Wirkung vom 01.10.2014 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten erstmals zum 30.09.2016 gekündigt werden. Essen, Duisburg, 22. September 2014 gez. Hunold gez. Xxxxxxxx gez. Xxxxxxx gez. Cwiklinski gez. Brokopf Zwischen dem wird nachstehende Vereinbarung getroffen:
Urlaubsvergütung. Als Urlaubsvergütung wird die zum Urlaubszeitpunkt zustehende Grundvergütung zuzüglich der während der vorausgegangenen drei Monate durchschnittlich gezahlten Leistungs- und Funktions- zulagen gezahlt. Eine Arbeitnehmerin, die im abgelaufenen Kalenderjahr Zeitzuschläge erhalten hat, erhält mit der Vergütung für den Monat Juni eine Nachzahlung für die Zeit des der Arbeitnehmerin im betreffen- den Kalenderjahr jeweils zustehenden gesetzlichen Mindesturlaubes. Die Nachzahlung beträgt für jeden Tag des der Arbeitnehmerin im abgelaufenen Kalenderjahr zu- stehenden gesetzlichen Mindesturlaubes 1/230 der Summe der im betreffenden Kalenderjahr be- zogenen Zeitzuschläge. 43
Urlaubsvergütung. Bei der Berechnung der Urlaubsvergütung sind zugrunde zu legen:
Urlaubsvergütung. 4.1 Der Arbeitnehmer erhält für den Urlaub nach Nummer 1 eine Urlaubsvergütung. Die Urlaubsvergütung beträgt 14,25 v. H., bei Schwerbehinderten im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen 16,63 v. H. des Bruttolohnes. Die Urlaubsvergütung besteht aus dem Urlaubsentgelt in Höhe von 11,4 v. H. – bei Schwerbehin- derten in Höhe von 13,3 v. H. – des Bruttolohnes und dem zusätzlichen Urlaubsgeld. Das zusätzliche Urlaubsgeld beträgt 25 v. H. des Urlaubsentgelts. Es kann auf betrieblich gewährtes zusätzliches Urlaubsgeld angerechnet werden.
Urlaubsvergütung. 4.1 Die Urlaubsvergütung bei Erholungsurlaub und Zusatzurlaub besteht aus - dem Urlaubsentgelt - dem zusätzlichen Urlaubsgeld und errechnet sich wie folgt:
Urlaubsvergütung. 1. Für den Urlaub ist dem Arbeitnehmer das Regelentgelt zu zahlen. Bei Teilzeitbeschäftigten bemisst sich die Urlaubsvergütung nach der vereinbarten Arbeitszeit.
Urlaubsvergütung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Urlaubsvergütung. 18.1. Das Urlaubsentgelt wird nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst analog
Urlaubsvergütung. Die Freie Mitarbeiterin erhält vom MDR für jeden Urlaubstag eine Urlaubsvergütung von 0,3 % ih- rer Vorjahresbezüge. Die Urlaubsvergütung wird abrechnungsmäßig wie eine Honorarzahlung im Urlaubszeitraum behandelt.