Vandalismus Musterklauseln

Vandalismus. Bei mut- und böswilliger Beschädigung oder Zerstö- rung durch unbekannte Dritte erfolgt eine Regulierung entsprechend § 3 Nr. 2.
Vandalismus. Grundlose Handlung, die bewirkt, dass ein Vermögensgegenstand beschädigt oder zerstört wird.
Vandalismus. Der Versicherer leistet auch dann Entschädigung, wenn der Täter versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt, nachdem er gemäß Pkt. 3.1 in die Versicherungsräumlichkeiten eingedrungen ist.
Vandalismus. Mutwillige Beschädigung des Fahrzeugs oder seiner Elemente durch unbekannte und nicht identifizierbare Täter.
Vandalismus. Von „Vandalismus“ spricht man, wenn der oder die Täter versicherte Sachen absichtlich zerstören oder beschädigen. Das Zerstören oder Beschädigen geschieht dabei um seiner selbst Willen. Sozusagen aus reiner Zerstörungswut, oder aus Freude am Kaputtmachen. Versi- chert ist in Ihrer Hausratversicherung der Vandalismus nach einem Einbruch. Beispiel: Täter brechen ein Fenster auf. Danach demolieren sie absichtlich das Mobiliar in Ihrer Wohnung.
Vandalismus. Vandalismus liegt vor, wenn der Täter auf eine der in Nr. 2 a, 2 e oder 2 f bezeichneten Arten in den Versicherungsort eindringt oder eine gemäß Nr. 4 a räuberische Tat ausübt und versicherte Sachen vorsätz- lich zerstört oder beschädigt.
Vandalismus. Versichert sind Schäden durch mut- oder böswilliges Abbre- chen von Antennen, Rückspiegeln, Ziervorrichtungen oder Scheibenwischern, Zerstechen der Reifen, Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstoff- oder Öltank, Auf- schlitzen des Cabrioletverdecks und Beschädigungen durch das Bemalen und Besprayen durch unbekannte Dritte. Bei Motorrädern ist zusätzlich das Zerstechen oder Bemalen von Satteltaschen und Sitzflächen versichert. Diese Aufzählung ist abschliessend.
Vandalismus. Mutwillige Beschädigung Ihres Wasserfahrzeugs. Fester Liegeplatz Hafen, Bootswerft oder anderer Standort, an dem sich das Wasserfahrzeug befindet, wenn es nicht zur Fahrt benutzt wird.
Vandalismus. Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Vandalismus zerstört oder beschädigt werden oder infolge dessen abhanden kommen. Als Vandalismus gilt jede vorsätzliche, unmittelbare Beeinträchtigung (z.B. Graffiti), Beschädigung und Zerstörung von versicherten Sachen durch unbekannte Dritte, soweit der Schaden an einwandfrei beschaffenen Gewerken verursacht wurde. Ab einer Schadenhöhe von EUR 1.000,- müssen derartige Schäden der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf EUR 3.000,- begrenzt.
Vandalismus. Pannenhilfe wird geleistet, falls das eigene Fahrzeug vorsätzlich und absichtlich durch Dritte beschädigt oder zerstört wurde, so dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich oder verboten ist. Als autorisierte Servicepartner gelten diejenigen Servicebetriebe, die vom offiziellen Importeur als solche ernannt sind, um Service- und Wartungsarbeiten sowie Reparaturen an Fahrzeugen der Volkswagen ID. Familie durchzuführen.