Common use of Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle Clause in Contracts

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung mit Energie sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber oder Messdienstleister ist, die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stadtwerke-altdorf.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucherVerbraucher), insbesondere ins- besondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung Versorgung mit Energie Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber oder Messdienstleister Messstellenbetreiber ist, die Messung der Energie den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von vier 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b lit. b) EnWG hinweisen.

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Samples: www.stadtwerke-bamberg.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 3.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucherVerbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung mit Energie sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ist, die Messung der vom Kunden verbrauchten Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen.

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Samples: Grundversorgungsvertrag Gas

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 1. Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucherVerbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung mit Energie sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ist, die Messung der vom Kunden verbrauchten Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde nicht durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisenhinw eisen.

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Samples: Grundversorgungsvertrag STR Zwischen Der

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 4.1. Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucher(= Privatpersonen), insbesondere insbe- sondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung Versorgung mit Energie Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber oder Messdienstleister Messstellenbetreiber ist, die Messung der Energie den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von vier 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch elekt- ronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stromfix-kulmbach.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucher(= Privatper- sonen), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des VersorgersVer- sorgers, die die Belieferung Versorgung mit Energie Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber oder Messdienstleister Messstellenbetrei- ber ist, die Messung der Energie den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucherVerbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss Ver- tragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des VersorgersVersor- gers, die die Belieferung Versorgung mit Energie Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber oder Messdienstleister Messstellenbetreiber ist, die Messung der Energie den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von vier 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger Ver- sorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde Verbraucherbe- schwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG hinweisenhin- weisen.

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Samples: www.ew-westenthanner.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucherVerbraucher), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung mit Energie sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber Messstellenbetreiber oder Messdienstleister Messdienstleis- ter ist, die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG hinweisen.

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Samples: www.gvr-bad-rodach.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucher(= Privatpersonen), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung Versorgung mit Energie Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber oder Messdienstleister Messstellenbetrei- ber ist, die Messung der Energie den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von vier 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch elektro- nisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stadtwerke-forchheim.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 6.1 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (Ver- braucher(= Privatpersonen), insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Belieferung Versorgung mit Energie Strom sowie, wenn der Versorger auch Messstellen- betreiber oder Messdienstleister Messstellenbetreiber ist, die Messung der Energie den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von vier 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird der Versorger er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.uez.de