Common use of Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle Clause in Contracts

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 4.1. Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (= Privatpersonen), insbe- sondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Gas sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbe- schwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elekt- ronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stadtwerke-kulmbach.de, www.stadtwerke-kulmbach.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 4.1. 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (= Privatpersonen(Verbraucher), insbe- sondere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Gas sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, den Messstellenbetrieb Messstellen- betrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 vier Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbe- schwerde Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elekt- ronisch elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.inn-ergie.de, www.swro.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 4.1. 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (= PrivatpersonenPrivat- personen), insbe- sondere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Gas sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber Messstellen- betreiber ist, den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 vier Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbe- schwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elekt- ronisch elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stadtwerke-bayreuth.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 4.1. 4.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (= Privatpersonen), insbe- sondere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung mit Gas sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber ist, den Messstellenbetrieb betreffen, innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbe- schwerde Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elekt- ronisch elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stadtwerke-rastatt.de

Verbraucherbeschwerden und Schlichtungsstelle. 4.1. 7.1 Der Versorger wird Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 des BGB (= Privatpersonen(Verbraucher), insbe- sondere insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Versorgers, die die Versorgung Belieferung mit Gas Energie sowie, wenn der Versorger auch Messstellenbetreiber oder Messdienstleister ist, den Messstellenbetrieb die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von 4 vier Wochen ab deren Zugang beim Versorger an den Kunden beantworten. Wird der Verbraucherbe- schwerde Verbraucherbeschwerde durch den Versorger nicht abgeholfen, wird er der Versorger dem Kunden die Gründe hierfür schriftlich oder elekt- ronisch elektronisch darlegen und ihn auf das Schlichtungsverfahren nach § 111b 111 b EnWG hinweisen.

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Samples: www.stw-bad-rodach.de