Vereinbarungen. Die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum verpflichten sich - neben der weiteren Förderung des ZMMK und des Nachwuchsprogramms Köln-Fortune im bisherigen Umfang -, bis zum 31.12.2006 insgesamt weitere 0.000.000 € für die oben genannten Forschungsschwerpunkte bzw. für Investitionen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Sie werden in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2002 bis 2006 aus den Zuführungen des Landes eine entsprechende zentrale Mittelreserve bilden. Die Einsparungen sollen insbesondere dadurch erreicht werden, daß die Abteilung für Chirurgie II in Köln-Merheim aufgelöst wird. Die dann frei werdende C4-Professur ist für die Leitung des fachübergreifenden Zentrums für funktionelle Genomforschung vorgesehen. Die Stellen in der Abteilung für Arbeitsmedizin werden reduziert. Hierbei soll der Betrieb des Instituts aufrechterhalten werden und darüber hinaus Perspektiven für eine zukünftige Struktur z.B. als fakultätsübergreifendes An-Institut entwickelt werden. Acht C3-Stellen werden nicht wieder besetzt. Neben den sieben im Strukturbericht der Medizinischen Fakultät vom 31.05.2001 genannten Stellen soll auch die C3-Professur für Vorklinische Zahnheilkunde entfallen. Eine Umwidmung der Stellen zur gezielten Förderung der genannten Forschungsschwerpunkte bleibt unberührt. Die Medizinische Fakultät wird ihre Berufungspolitik und interne Ressourcenverteilung an den o.g. Forschungsschwerpunkten ausrichten. Die Medizinische Fakultät wird sich mit der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn über die wissenschaftlichen Schwerpunkte und die Ausrichtung von Professuren abstimmen. Die Medizinische Fakultät erklärt sich bereit, im Fach Rechtsmedizin die Lehre für die Medizinstudenten der Technischen Hochschule Aachen und Dienstleistungen für die Justiz im Aachener Raum zu erbringen. Die Medizinische Fakultät berichtet dem Ministerium jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen und das erzielte Einsparpotential und seine Verwendung. Das Ministerium verpflichtet sich, sich dafür einzusetzen, daß der Haushaltsgesetzgeber - unbeschadet der parametergesteuerten Mittelverteilung - die jährlichen Zuführungen für den Fachbereich Medizin während der Laufzeit dieser Vereinbarung zumindest in Höhe des Jahres 2002 festlegt und im Falle zusätzlicher Aufwendungen (z.B. wegen Tarifsteigerungen) entsprechend erhöht. Die mit Erlaß vom 11.12.1998 – 321 - 7110 – ausgesprochene Bitte, das Ministerium über entste...
Vereinbarungen. Die Präambel ist Bestandteil dieser Vereinbarungen.
Vereinbarungen. Vereinbarungen, die von diesem Kollektivvertrag beziehungsweise betrieblichen Regelungen abweichen oder diese ergänzen, sind schriftlich unter Beiziehung des Betriebsrates festzuhalten, zum Beispiel in Form einer Ergänzung zum Dienstzettel gemäß Abschnitt IV, Punkt 2. Dem Arbeit- nehmer ist vor Beginn der Entsendung insbesondere mitzuteilen:
Vereinbarungen. Landeshauptstadt Hannover • Die Landeshauptstadt Hannover wird die begonnene Wohnbauflächeninitiative fortfüh- ren und in den nächsten Jahren bis 2020 jährlich durchschnittlich Baurecht für 500 bis 700 Wohneinheiten auf kommunalen und auch auf privaten Grundstücken neu schaffen. In der Wohnbauflächenvorschau der Landeshauptstadt Hannover sind mit dem Zeithori- zont 2020 Flächen für bis zu 9.000 Wohneinheiten dargestellt. • Die Landeshauptstadt Hannover wird in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft an den Voraussetzungen dafür arbeiten, dass Wohnungsunternehmen zukünftig gemein- schaftlich größere Flächen von der Landeshauptstadt Hannover erwerben können, um so zeitliche und kostenmäßige Synergieeffekte bei der Erschließung und der Errichtung der Gebäude erzielen zu können. • Die Landeshauptstadt Hannover wird bei der Beurteilung von Wohnungsneubauflächen der Innenentwicklung unverändert eine hohe Bedeutung beimessen und, soweit recht- lich möglich und städtebaulich angemessen, die Mobilisierung von Verdichtungspoten- zialen aktiv unterstützen. Dies soll auch private Grundstücke für den Neubau von Woh- nungen zugänglich machen und nach Möglichkeit und, soweit wirtschaftlich angemes- sen, die Errichtung preiswerten, innerstädtischen Wohnraums befördern. • Die Mobilisierung von privaten Flächen für den Wohnungsneubau ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung der Ziele der Wohnungsbauoffensive. Die Partner sind sich einig, dass auch auf den privaten Flächen öffentlich geförderter Wohnungsbau er- richtet werden muss, um den vereinbarten Anteil an gefördertem Wohnraum zu realisie- ren. Der jeweilige Anteil des geförderten Wohnungsbaus wird orientiert an der bisherigen Praxis und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Baugebiete und Grundstücke individuell vereinbart. Die Forderung nach Errichtung von geförderten Wohnungen soll erst erhoben werden, wenn die Anzahl der Wohnungen 20 Einheiten übersteigt. • Im Sinne einer strategischen Flächenentwicklung wird die Landeshauptstadt Hannover einen verwaltungsinternen Prozess anstoßen, mit dem die Möglichkeiten zur Neukon- zeption von mindergenutzten Flächen und deren Nutzbarmachen für das Wohnen über- prüft werden. Wohnungswirtschaft • Die unterzeichnenden Wohnungsunternehmen und Verbände verpflichten sich, auf die Mitglieder der ArGeWo einzuwirken, in den kommenden Jahren bis 2020 pro Jahr mit dem Bau von durchschnittlich 1.000 Wohnungen zu beginnen. • Die Wohnungsunternehmen...
Vereinbarungen. Der Verantwortliche der Datenverarbeitung kommuniziert die Auftragserteilung über ein schriftliches oder digitales Dokument an den Auftragsverarbeiter.
Vereinbarungen. Dieser Rahmenvertrag wird, soweit erforderlich, durch ausführende Vereinbarungen ergänzt.
Vereinbarungen. (§ 78 c SGB VIII)
Vereinbarungen a) Verpflichtungen der FHH
b) Verpflichtungen der Wohnungsverbände Kategorie 2: Wohnungsbau und Öffentliche Gebäude zwischen 1910 und 1936 Diese Bauten sind bedeutend für Hamburg, von hohem, baukulturellen Wert und prä- gen ganze Stadtteile. Die Fassaden sollen erhalten bleiben, es sei denn, schwerwie- gende bauliche Gründe sprechen dagegen. Im Falle einer technisch unausweichli- chen Fassadenerneuerung gilt eine Backstein-Vorsatzschale als Ideallösung. Alter- nativ können auch gebrannte Klinkerriemchen zur Anwendung kommen. Wärme- dämm-Verbundsysteme mit Putzoberfläche sind für städtebaulich wirksame Fassa- den ausgeschlossen. Kategorie 3: Bestände des Wieder- und Neuaufbaus bis Mitte der 1960er Jahre Kategorie 4: Stadterweiterungen bis Ende der 1970er Jahre Kategorie 5: Bestände seit den 1980iger Jahren
Vereinbarungen. Die Regierungen der Länder werden ermäch- tigt, zur besseren Nutzung bestehender und zur Schaffung zusätzlich nutzbarer Übertra- gungskapazitäten Vereinbarungen miteinander oder mit anderen Landesregierungen über grenzüberschreitende Frequenznutzungen und -koordinierungen, Frequenzverlagerungen und über die Einräumung von Standortnutzungen zu treffen. Die betroffenen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Anstalt sind vor Ab- schluss der Vereinbarung zu beteiligen.
Vereinbarungen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen in Version 2017E sind teil dieses Vertrages. Ort, Datum Ort, Datum Zeltlager Eckmannshain e.V., Xx Xxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxx Seite 1 von 2 Zwischen Mieter und Vermieter wird folgender Belegungsvertrag abgeschlossen: Der Vermieter stellt dem Mieter das Grundstück „Zeltlager Eckmannshain“, Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx (Gemarkung Ulrichstein, Flur 1, Flurstücke 42 und 43) sowie die vereinbarten Gebäude und Räumlichkeiten im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Der Verein hält die vereinbarte Zahl an Plätzen bereit.