Vereinbarungen Musterklauseln

Vereinbarungen. Die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum verpflichten sich - neben der weiteren Förderung des ZMMK und des Nachwuchsprogramms Köln-Fortune im bisherigen Umfang -, bis zum 31.12.2006 insgesamt weitere 0.000.000 € für die oben genannten Forschungsschwerpunkte bzw. für Investitionen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Sie werden in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2002 bis 2006 aus den Zuführungen des Landes eine entsprechende zentrale Mittelreserve bilden. Die Einsparungen sollen insbesondere dadurch erreicht werden, daß die Abteilung für Chirurgie II in Köln-Merheim aufgelöst wird. Die dann frei werdende C4-Professur ist für die Leitung des fachübergreifenden Zentrums für funktionelle Genomforschung vorgesehen. Die Stellen in der Abteilung für Arbeitsmedizin werden reduziert. Hierbei soll der Betrieb des Instituts aufrechterhalten werden und darüber hinaus Perspektiven für eine zukünftige Struktur z.B. als fakultätsübergreifendes An-Institut entwickelt werden. Acht C3-Stellen werden nicht wieder besetzt. Neben den sieben im Strukturbericht der Medizinischen Fakultät vom 31.05.2001 genannten Stellen soll auch die C3-Professur für Vorklinische Zahnheilkunde entfallen. Eine Umwidmung der Stellen zur gezielten Förderung der genannten Forschungsschwerpunkte bleibt unberührt. Die Medizinische Fakultät wird ihre Berufungspolitik und interne Ressourcenverteilung an den o.g. Forschungsschwerpunkten ausrichten. Die Medizinische Fakultät wird sich mit der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn über die wissenschaftlichen Schwerpunkte und die Ausrichtung von Professuren abstimmen. Die Medizinische Fakultät erklärt sich bereit, im Fach Rechtsmedizin die Lehre für die Medizinstudenten der Technischen Hochschule Aachen und Dienstleistungen für die Justiz im Aachener Raum zu erbringen. Die Medizinische Fakultät berichtet dem Ministerium jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen und das erzielte Einsparpotential und seine Verwendung. Das Ministerium verpflichtet sich, sich dafür einzusetzen, daß der Haushaltsgesetzgeber - unbeschadet der parametergesteuerten Mittelverteilung - die jährlichen Zuführungen für den Fachbereich Medizin während der Laufzeit dieser Vereinbarung zumindest in Höhe des Jahres 2002 festlegt und im Falle zusätzlicher Aufwendungen (z.B. wegen Tarifsteigerungen) entsprechend erhöht. Die mit Erlaß vom 11.12.1998 – 321 - 7110 – ausgesprochene Bitte, das Ministerium über entste...
Vereinbarungen. Die Präambel ist Bestandteil dieser Vereinbarungen.
Vereinbarungen. 2. Vereinbarungen, die von diesem Kollektivvertrag beziehungsweise betrieblichen Regelungen abweichen oder diese ergänzen, sind schriftlich unter Beiziehung des Betriebsrates festzuhalten, zum Beispiel in Form einer Ergänzung zum Dienstzettel gemäß Abschnitt IV, Punkt 2. Dem Arbeit- nehmer ist vor Beginn der Entsendung insbesondere mitzuteilen:
Vereinbarungen. Landeshauptstadt Hannover • Soweit nicht für die B-Planabwägung relevante Fragestellungen berührt sind, werden Gutachten im Rahmen der Bauvorbereitung durch den Investor in einvernehmlicher Ab- stimmung mit der Stadt beauftragt. Sind für die B-Planabwägung relevante Fragestel- lungen berührt, beauftragt die Stadt die betreffenden Gutachten und stimmt Inhalt und Zeitplanung frühzeitig kooperativ mit dem Investor ab. Die Finanzierung erfolgt grund- sätzlich durch den Planungsbegünstigten. • Um frühzeitig Kostensicherheit für den Investor zu schaffen und Kostenreduktionen im Rahmen der Ausschreibung zu ermöglichen, wird die Herstellungspflicht der inneren Er- schließung nach Bundes- oder nach Landesrecht beitragsfähiger sowie nicht beitrags- fähiger Erschließungsanlagen der damit verbundenen Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung auf die Investoren übertragen, soweit die Investoren die rechtlichen Vo- raussetzungen für eine Übertragung öffentlicher Leistungen erfüllen und es sich nicht um städtische Grundstücke handelt (Voraussetzungen im Detail siehe Anlage 1). • Mit gleicher Zielsetzung und unter gleichen Voraussetzungen können auch die Ausbau- planung, Ausschreibung und Herstellung der öffentlichen siedlungsentwässerungstech- nischen Anlagen auf die Investoren übertragen werden (Voraussetzungen im Detail siehe Anlage 1). • Unter ähnlichen Bedingungen können auch die Planung, Ausschreibung, Vergabe und Bauleitung bzw. Herstellung von öffentlichen Spiel- und Erholungsflächen (z.B. Grünan- lagen, Spiel- und Bolzplätze) auf die Investoren übertragen werden. • Die Landeshauptstadt Hannover verpflichtet sich, Lösungsansätze zur Kostenreduzie- rung zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten. Unter gewissen Rahmenbedingungen wäre der Ansatz von privaten „Ökokonten“ denkbar. Allerdings muss gewährleistet sein, dass der Rat weder direkt noch indirekt in seinen künftigen, den Bebauungsplan betreffenden Entscheidungen vorab gebunden wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden hierzu erarbeitet. • Um die auf Seiten der Investoren anfallenden Kosten im Zusammenhang mit der Besi- cherung vertraglich vereinbarter Leistungen im Rahmen der Bauvorbereitung und Er- schließung soweit wie möglich zu minimieren, sollen zukünftig schnellere Teilfreigaben von Bürgschaften nach Abnahme der vertraglichen Leistungen erfolgen. • In bewährter Praxis gewährleistet die Landeshauptstadt Hannover weiterhin, beim Ver- kauf städtischer Grundstücke die notwen...
Vereinbarungen a) Der Verantwortliche der Datenverarbeitung kommuniziert die Auftragserteilung über ein schriftliches oder digitales Dokument an den Auftragsverarbeiter.
Vereinbarungen. (§ 78 c SGB VIII)
Vereinbarungen. Dieser Rahmenvertrag wird, soweit erforderlich, durch ausführende Vereinbarungen ergänzt.
Vereinbarungen a) Verpflichtungen der FHH
Vereinbarungen. 4.1 Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung durch Van Leeuwen, entweder mittels Auftragsbestätigung oder oder tatsächlichem / faktischem Ausführen des Auftrags, zustande.
Vereinbarungen. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen in Version 2018A sind teil dieses Vertrages. Ort, Datum Unterschrift Ort, Datum Unterschrift Zeltlager Eckmannshain e.V., Xx Xxxxxxxxxxxxx 00x, 00000 Xxxxx Seite 1 von 2 Zwischen Mieter und Vermieter wird folgender Belegungsvertrag abgeschlossen: Der Vermieter stellt dem Mieter das Grundstück „Zeltlager Eckmannshain“, Xxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx (Gemarkung Ulrichstein, Flur 1, Flurstücke 42 und 43) sowie die vereinbarten Gebäude und Räumlichkeiten im vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Der Verein hält die vereinbarte Zahl an Plätzen bereit.