Vereinbarungen. Die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum verpflichten sich - neben der weiteren Förderung des ZMMK und des Nachwuchsprogramms Köln-Fortune im bisherigen Umfang -, bis zum 31.12.2006 insgesamt weitere 0.000.000 € für die oben genannten Forschungsschwerpunkte bzw. für Investitionen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Sie werden in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2002 bis 2006 aus den Zuführungen des Landes eine entsprechende zentrale Mittelreserve bilden. Die Einsparungen sollen insbesondere dadurch erreicht werden, daß die Abteilung für Chirurgie II in Köln-Merheim aufgelöst wird. Die dann frei werdende C4-Professur ist für die Leitung des fachübergreifenden Zentrums für funktionelle Genomforschung vorgesehen. Die Stellen in der Abteilung für Arbeitsmedizin werden reduziert. Hierbei soll der Betrieb des Instituts aufrechterhalten werden und darüber hinaus Perspektiven für eine zukünftige Struktur z.B. als fakultätsübergreifendes An-Institut entwickelt werden. Acht C3-Stellen werden nicht wieder besetzt. Neben den sieben im Strukturbericht der Medizinischen Fakultät vom 31.05.2001 genannten Stellen soll auch die C3-Professur für Vorklinische Zahnheilkunde entfallen. Eine Umwidmung der Stellen zur gezielten Förderung der genannten Forschungsschwerpunkte bleibt unberührt. Die Medizinische Fakultät wird ihre Berufungspolitik und interne Ressourcenverteilung an den o.g. Forschungsschwerpunkten ausrichten. Die Medizinische Fakultät wird sich mit der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn über die wissenschaftlichen Schwerpunkte und die Ausrichtung von Professuren abstimmen. Die Medizinische Fakultät erklärt sich bereit, im Fach Rechtsmedizin die Lehre für die Medizinstudenten der Technischen Hochschule Aachen und Dienstleistungen für die Justiz im Aachener Raum zu erbringen. Die Medizinische Fakultät berichtet dem Ministerium jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen und das erzielte Einsparpotential und seine Verwendung. Das Ministerium verpflichtet sich, sich dafür einzusetzen, daß der Haushaltsgesetzgeber - unbeschadet der parametergesteuerten Mittelverteilung - die jährlichen Zuführungen für den Fachbereich Medizin während der Laufzeit dieser Vereinbarung zumindest in Höhe des Jahres 2002 festlegt und im Falle zusätzlicher Aufwendungen (z.B. wegen Tarifsteigerungen) entsprechend erhöht. Die mit Erlaß vom 11.12.1998 – 321 - 7110 – ausgesprochene Bitte, das Ministerium über entstehende Vakanzen bei Professuren frühzeitig zu informieren und Berufungsverfahren erst nach Abstimmung mit dem Ministerium einzuleiten, wird mit Abschluß der Zielvereinbarung obsolet.
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Samples: Vereinbarung, Vereinbarung
Vereinbarungen. Landeshauptstadt Hannover • Die Medizinische Fakultät Landeshauptstadt Hannover wird ihr kommunales Wohnraumförderprogramm in den kommenden Jahren bis 2020 mit den anerkannten Konditionen weiterführen und das Universitätsklinikum bestrebt sein, dieses auszubauen und den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedin- gungen anzupassen. Es besteht zwischen den Partnern Einigkeit darüber, dass zurzeit nur in der Kombination mit kommunalen- und Landesmitteln die Zielzahlen erreichbar sind. • Die Landeshauptstadt Hannover wird als Beitrag zur Kostensenkung im Wohnungsbau die Veräußerung kommunaler Grundstücke weiterhin in der Regel zum Verkehrswert und in Form von Konzeptausschreibungen vornehmen. • Die Landeshauptstadt Hannover wird in ihrem Einflussbereich Kostensenkungspotenzia- le in Hinblick auf Bauvorbereitungs- und Infrastrukturkosten ausloten (siehe „Bauvorbe- reitungs- und Infrastrukturkosten optimieren“). Wohnungswirtschaft • Die unterzeichnenden Wohnungsunternehmen und Verbände verpflichten sich - neben dem Ziel, mindestens 25 % der weiteren Förderung des ZMMK und des Nachwuchsprogramms Köln-Fortune im bisherigen Umfang -Rahmen dieser Vereinbarung zu schaffenden Wohnungen im geförderten Mietwohnungsbau zu realisieren. • Die Wohnungsunternehmen werden bei der Konzeption, bis Planung und Realisierung ihrer Neubauvorhaben gezielt Ansätze des kostengünstigen, qualitätsbewussten Bauens ein- beziehen und die Kostenoptimierung ggf. zum 31.12.2006 insgesamt weitere 0.000.000 € für Kriterium von Entwurfskonkurrenzen ma- chen. • Die Wohnungsunternehmen werden kostensteigernde Faktoren analysieren und ggf. Vorschläge zur Kostensenkung erarbeiten. Darüber hinaus sollen die oben genannten Forschungsschwerpunkte bzwThemen energieef- fizientes, ressourcensparendes und nachhaltiges Bauen zwischen den Partnern der Wohnungsbauoffensive erörtert werden. für Investitionen für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen. Sie werden in den Wirtschaftsplänen Vergabeverfahren gestalten Die Entwicklung von Neubauvorhaben auf kommunalen Grundstücken ist ein zentraler Baustein der Jahre 2002 bis 2006 aus den Zuführungen des Landes eine entsprechende zentrale Mittelreserve bildenhannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016. Die Einsparungen sollen insbesondere dadurch erreicht werden, daß die Abteilung für Chirurgie II in Köln-Merheim aufgelöst wird. Die dann frei werdende C4-Professur ist für die Leitung des fachübergreifenden Zentrums für funktionelle Genomforschung vorgesehen. Die Stellen Landeshauptstadt Hannover vergibt kommunale Grundstücke in der Abteilung für Arbeitsmedizin werden reduziert. Hierbei soll der Betrieb des Instituts aufrechterhalten werden und darüber hinaus Perspektiven für eine zukünftige Struktur z.B. als fakultätsübergreifendes An-Institut entwickelt werden. Acht C3-Stellen werden nicht wieder besetzt. Neben den sieben Regel im Strukturbericht Konzeptverfahren zum Festpreis, der Medizinischen Fakultät vom 31.05.2001 genannten Stellen soll auch die C3-Professur für Vorklinische Zahnheilkunde entfallen. Eine Umwidmung der Stellen zur gezielten Förderung der genannten Forschungsschwerpunkte bleibt unberührt. Die Medizinische Fakultät wird ihre Berufungspolitik und interne Ressourcenverteilung an den o.g. Forschungsschwerpunkten ausrichten. Die Medizinische Fakultät wird sich mit der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn über die wissenschaftlichen Schwerpunkte und die Ausrichtung von Professuren abstimmen. Die Medizinische Fakultät erklärt sich bereit, im Fach Rechtsmedizin die Lehre für die Medizinstudenten der Technischen Hochschule Aachen und Dienstleistungen für die Justiz im Aachener Raum zu erbringen. Die Medizinische Fakultät berichtet dem Ministerium jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen und das erzielte Einsparpotential und seine Verwendungam Ver- kehrswert orientiert. Das Ministerium verpflichtet sich, sich dafür einzusetzen, daß Verfahren soll zur Absicherung der Haushaltsgesetzgeber - unbeschadet qualitativen Anforderungen der parametergesteuerten Mittelverteilung - die jährlichen Zuführungen für den Fachbereich Medizin während der Laufzeit dieser Vereinbarung zumindest in Höhe des Jahres 2002 festlegt und im Falle zusätzlicher Aufwendungen (z.B. wegen Tarifsteigerungen) entsprechend erhöht. Die mit Erlaß vom 11.12.1998 – 321 - 7110 – ausgesprochene Bitte, das Ministerium über entstehende Vakanzen bei Professuren frühzeitig Landeshauptstadt Hannover sowie zu informieren und Berufungsverfahren erst nach Abstimmung mit dem Ministerium einzuleiten, wird mit Abschluß der Zielvereinbarung obsoleteiner zügigen Projektumsetzung beitragen.
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Samples: Vereinbarung Zur Intensivierung Des Wohnungsneubaus Und Der Schaffung Von Gefördertem Wohnraum
Vereinbarungen. Die Medizinische Fakultät und das Universitätsklinikum verpflichten sich - neben der weiteren Förderung des ZMMK und des Nachwuchsprogramms Köln-Fortune im bisherigen Umfang -sich, bis zum 31.12.2006 – neben der Fortführung der o.g. Förderung von BIOMAT, START, ZNS und der Bonus-Programme – insgesamt weitere 0.000.000 € 5 Mio. Euro für die oben genannten Forschungsschwerpunkte bzwInvestitionen zum Aufbau eines Instituts für Biomedizinische Technologien (Landesanteil an einer auf 10 Mio. für Investitionen für Forschungszwecke Euro geschätzten HBFG-fähigen Maßnahme) zur Verfügung zu stellen. Sie werden wird in den Wirtschaftsplänen der Jahre 2002 bis 2006 aus den Zuführungen des Landes eine entsprechende zentrale Mittelreserve bildenentspre- chende Mittel einplanen und ausweisen. Die Einsparungen sollen insbesondere dadurch erreicht werden, daß dass - die Abteilung für Chirurgie II in Köln-Merheim Rechtsmedizin aufgelöst wird. Die dann frei werdende , - der Bereich Psychiatrie, Psychosomatik und Medizinische Psychologie neu geordnet wird mit der Zielsetzung, dass eine C4-Professur ist für die Leitung des fachübergreifenden Zentrums für funktionelle Genomforschung vorgesehen. Die Stellen in (mit deren Folgepersonal) eingespart wird, - der Abteilung für Arbeitsmedizin werden reduziert. Hierbei soll anatomische Bereich umstrukturiert wird und - als weitere Maßnahme Umwidmungen von Professuren und Folgepersonal zur geziel- ten Stärkung der Betrieb des Instituts aufrechterhalten werden und darüber hinaus Perspektiven für eine zukünftige Struktur z.B. als fakultätsübergreifendes An-Institut entwickelt werden. Acht C3-Stellen werden nicht wieder besetzt. Neben den sieben im Strukturbericht der Medizinischen Fakultät vom 31.05.2001 genannten Stellen soll auch die C3-Professur für Vorklinische Zahnheilkunde entfallen. Eine Umwidmung der Stellen zur gezielten Förderung der genannten Forschungsschwerpunkte bleibt unberührterfolgen. Die Medizinische Fakultät wird ihre Berufungspolitik und interne Ressourcenverteilung an den o.g. oben genannten Forschungsschwerpunkten ausrichten. Die Medizinische Fakultät wird sich mit der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn über die wissenschaftlichen Schwerpunkte und die Ausrichtung von Professuren abstimmen. Die Medizinische Fakultät erklärt sich bereit, im Fach Rechtsmedizin die Lehre für die Medizinstudenten der Technischen Hochschule das Universitätsklinikum Aachen und Dienstleistungen für die Justiz im Aachener Raum zu erbringen. Die Medizinische Fakultät berichtet berichten dem Ministerium MSWF jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen und das erzielte Einsparpotential und seine Verwendungihren finanziellen Beitrag zur Erreichung der o.g. Ziele. Das Ministerium MSWF verpflichtet sich, sich dafür einzusetzen, daß dass der Haushaltsgesetzgeber - unbeschadet der parametergesteuerten parametergestützten Mittelverteilung - die jährlichen Zuführungen für den Fachbereich Medizin während der Laufzeit dieser Vereinbarung zumindest in Höhe des Jahres 2002 festlegt und im Falle zusätzlicher Aufwendungen (z.B. wegen TarifsteigerungenTarifsteige- rungen) entsprechend erhöht. Das MSWF und die Medizinische Fakultät streben eine Senkung der Zulassungszahlen in der Zahnmedizin um 10% zur dringend notwendigen Verstärkung der Forschungsaktivi- täten in der Zahnmedizin an. Die mit Erlaß Erlass vom 11.12.1998 – 321 - 7110 – ausgesprochene Bitte, das Ministerium MSWF über entstehende Vakanzen bei Professuren frühzeitig zu informieren und Berufungsverfahren erst nach Abstimmung mit dem Ministerium MSWF einzuleiten, wird mit Abschluß Abschluss der Zielvereinbarung Zielverein- barung obsolet.
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Samples: Zielvereinbarung
Vereinbarungen. Die Medizinische Fakultät Beleuchtung 1 Durch die uptownBasel AG ist ein Beleuchtungskonzept zum Aussenraum zu erstellen und das Universitätsklinikum verpflichten sich - neben der weiteren Förderung des ZMMK und des Nachwuchsprogramms Köln-Fortune umzusetzen. Als Leitlinie dafür gilt die Norm SIA 491 "Vermeidung unnötiger Lichtemissionen im bisherigen Umfang Aussenraum". Aussenbeleuchtungen müssen gegen oben abgeschirmt, nach unten aus- gerichtet und mit Ausnahme der Strassenbeleuchtung zeitlich begrenzt sein. Zwischen 1.00 Uhr – 5.00 Uhr muss die Aussenbeleuchtung gedimmt werden. Reklame 2 Die uptownBasel AG ist berechtigt, selbstleuchtende Reklamen bis auf maximal 16 m über dem massgebendem Terrain anzubringen. Diese müssen zwischen 23.00 Uhr - 5.00 Uhr aus- geschaltet werden. Allfällige verschärfende Massnahmen durch das kommunale Reglement über Reklameeinrichtungen der Einwohnergemeinde Arlesheim gehen dieser Vereinbarung vor. Kollissionsschutz für Vögel 3 Die uptownBasel AG ist verpflichtet, für grössere Verglasungen (Türen, Fenster, Windschutz- vorrichtungen und dergleichen) die im Merkblatt «Vogelkollisionen an Glas vermeiden» der Vogelwarte Sempach (2016) enthaltenen Vorgaben und Massnahmen umzusetzen. Grünflächenziffer und Vegetationsflächenzif- fer 4 Die Grünflächenziffer innerhalb des Quartierplanareals beträgt gem. QR Ziff. 5 Abs. 6 min- destens 0.1 (10 %) und richtet sich nach § 48 Abs. 1 IVHB RBV. Gem. Ziff. 5 Abs. 9 QR werden folgende zusätzlichen Vorgaben zur Erhöhung der Arealdurchgrünung zwischen den Ver- tragspartnern über die Vegetationsflächenziffer geregelt: Vegetationsflächenzif- fer 5 Die Vegetationsflächenziffer innerhalb gesamten Quartierplanareals soll mindestens 0.2 (20%) betragen. (KOMMENTAR: Xxxxxx xxx Xxxx xxx Xxxxxxxx Xx. 0000 erfolgte, wird der Satz wie folgt geändert: Die Vertragsparteien verpflichten sich, dass die Vegetationsflächenziffer innerhalb des gesamten Quartierplanareals mindestens 0.2 (20%) beträgt. Definition Vegetations- flächenziffer 6 Die Vegetationsflächenziffer ist das Verhältnis der anrechenbaren Vegetationsfläche zur an- rechenbaren Grundstücksfläche. Definition anrechen- bare Vegetationsflä- che 7 Als anrechenbare Vegetationsfläche gelten die Grünflächen gem. § 48 Abs. 1 IVHB RBV sowie a. begrünte Flächen über unterirdischen Bauteilen. b. begrünte Flachdächer mit ihrer halben Fläche. Dies gilt auch für Dachbegrünungen, die unter Photovoltaikanlagen angelegt werden. Erfolgt die Bepflanzung der Parzelle ausschliesslich mit Arten gem. Pflanzenliste der Ge- meinde Arlesheim, ergibt dies einen Bonus von absolut 5 % zur anrechenbaren Vegetations- fläche, bezogen auf die Grundstücksfläche. Für bestehende kronenbildende Bäume gelten keine Arteneinschränkungen. Fassadenbegrünung 8 Die uptownBasel AG verpflichtet sich, bei den Gebäuden 6 und 9 die Möglichkeit einer inno- vativen Fassadenbegrünung mit Bäumen, spezifisch entlang der Südfassade, im Rahmen ei- nes qualitätssichernden Verfahrens (Wettbewerb oder ähnlich) als Anforderung einfliessen zu lassen. PV-/Solarfassaden 9 Das Energiekonzept der Arealentwicklung uptownBasel beinhaltet bereits die intensive Nut- zung von Solarenergie und darüber hinaus die Nutzung der entstehenden Abwärme der Ge- bäude. Die uptownBasel AG verpflichtet sich, die Ausstattung der Fassade mit Energieele- menten (Solarfassaden) im weiteren Verfahren zu prüfen. Dies soll im Rahmen des qualitätssichernden Verfahrens (Wettbewerb oder ähnlich) als Anforderung einfliessen. Grösse und Gestaltung Baufeld 9 /Hochhaus 10 Die uptownBasel AG verpflichtet sich, zur Qualitätssicherung der architektonischen Gestal- tung bei Gebäude 6 und 9 ein Verfahren (Wettbewerb oder ähnlich) durchzuführen. Die Form der Gebäude ist im Wettbewerb zu ermitteln. Bestimmungen im Quartierplan sol- len dabei nicht präjudiziell wirken. In den Ausschreibungsunterlagen ist durch die uptownBa- sel AG festzuhalten, dass in der Beurteilung der Wettbewerbsbeiträge die städtebauliche Qualität und die Integration ins Ortsbild gegenüber der maximalen Ausnützung höher ge- wichtet werden. Kita 11 Die uptownBasel AG verpflichtet sich, eine öffentliche Kita zu erstellen und zu betreiben, resp. betreiben zu lassen. Die Nutzungsart ist in QR Ziff. 5, Abs 1 definiert. Für die Kinderbe- treuung ist ein Standort zu wählen, der innerhalb der Baubereiche 5 oder 9 liegt. Dieser Nut- zung entsprechende erhöhte Sicherheitsaspekte sind bei der Standortwahl zu beachten. Die Räumlichkeiten sind durch die uptownBasel AG prioritär an eine im Zeitpunkt des Ver- tragsabschlusses bereits in Arlesheim ansässigen Institutionen zu vergeben. Die Institution verpflichtet sich, die Kita gemäss den Bedürfnissen und Qualitätsansprüchen (unter Anderem mindestens eine Grösse von 150m2-180 m2) von uptownBasel AG zu betreiben. Falls keine ortsansässigen Institutionen sich dafür qualifizieren, bis zum 31.12.2006 insgesamt weitere 0.000.000 € für ist die oben genannten Forschungsschwerpunkte bzw. für Investitionen für Forschungszwecke uptownBasel AG berechtigt die Räumlichkeiten anderen Anbietern zur Verfügung zu stellen. Sie werden Die Erstellung und Einrichtung kann bis zu einem Kostendach von CHF 250’000.- an die Sachleistungen angerechnet werden, sofern der Zuschuss aus dem Infrastrukturfonds sich in den Wirtschaftsplänen der vergünstigten Mietkonditionen für die ersten 10 Jahre 2002 bis 2006 aus den Zuführungen des Landes eine entsprechende zentrale Mittelreserve bildenwiderspiegelt. Die Einsparungen sollen insbesondere dadurch erreicht werden, daß die Abteilung für Chirurgie II in Köln-Merheim aufgelöst wird. Die dann frei werdende C4-Professur ist für die Leitung des fachübergreifenden Zentrums für funktionelle Genomforschung vorgesehen. Die Stellen in der Abteilung für Arbeitsmedizin werden reduziert. Hierbei soll der Betrieb des Instituts aufrechterhalten werden und darüber hinaus Perspektiven für eine zukünftige Struktur z.B. als fakultätsübergreifendes An-Institut entwickelt werden. Acht C3-Stellen werden nicht wieder besetzt. Neben den sieben im Strukturbericht der Medizinischen Fakultät vom 31.05.2001 genannten Stellen soll auch die C3-Professur für Vorklinische Zahnheilkunde entfallen. Eine Umwidmung der Stellen zur gezielten Förderung der genannten Forschungsschwerpunkte bleibt unberührt. Die Medizinische Fakultät wird ihre Berufungspolitik und interne Ressourcenverteilung an den o.g. Forschungsschwerpunkten ausrichten. Die Medizinische Fakultät wird sich mit der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn über die wissenschaftlichen Schwerpunkte und die Ausrichtung von Professuren abstimmen. Die Medizinische Fakultät erklärt sich bereit, im Fach Rechtsmedizin die Lehre für die Medizinstudenten der Technischen Hochschule Aachen und Dienstleistungen für die Justiz im Aachener Raum zu erbringen. Die Medizinische Fakultät berichtet dem Ministerium jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres über die im vergangenen Jahr getroffenen Maßnahmen und das erzielte Einsparpotential und seine Verwendung. Das Ministerium uptownBasel AG verpflichtet sich, sich dafür einzusetzen, daß den Mietvertrag mit der Haushaltsgesetzgeber - unbeschadet der parametergesteuerten Mittelverteilung - die jährlichen Zuführungen Kita-Betreiberin für den Fachbereich Medizin während der Laufzeit dieser Vereinbarung zumindest in Höhe des Jahres 2002 festlegt und im Falle zusätzlicher Aufwendungen 10 Jahre (z.B. wegen Tarifsteigerungenfix) entsprechend erhöhtabzuschliessen. Die Mieterin (Kita-Betreiberin) erhält ein einseitiges Kündigungsrecht mit Erlaß vom 11.12.1998 – 321 - 7110 – ausgesprochene Bitteeiner Kündigungsfrist von 6 Monaten. Falls die Bedürfnisse der uptownBasel AG nicht durch die gemäss Ziff. 3.2, das Ministerium über entstehende Vakanzen bei Professuren frühzeitig Abs. 11 vorstehend auserwählte Kita erfüllt werden können, ist die uptownBasel AG berechtigt zusätzlich weitere Institutionen für die Kinderbetreuung zu informieren erstellen und Berufungsverfahren erst nach Abstimmung mit dem Ministerium einzuleitenzu betreiben, wird mit Abschluß der Zielvereinbarung obsoletresp. betreiben zu las- sen.
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Samples: Quartierplanvertrag