Vereinbarungsdauer und Kündigung Musterklauseln

Vereinbarungsdauer und Kündigung. (1) Die Rahmenvereinbarung endet zwei Jahre nach Vertragsschluss.
Vereinbarungsdauer und Kündigung. Die Vereinbarung wird fest bis 31.12.2022 abgeschlossen. Nach Ablauf der festen Vertragsdauer kann sie mit einer Frist von 2 Jahren gekündigt werden, frühestens per 31.12.2020 auf 31.12.2022. Bazenheid, ................................................ …………., ................................................. ................................................................... ................................................................... Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Vorsitzender der GL XXX ................................................................... ...................................................................
Vereinbarungsdauer und Kündigung. 4.1 Die Vereinbarung ist zunächst gültig bis zum Ende des auf die Unterzeichnung folgenden vollen Kalenderjahres. Die Vereinbarung wird automatisch um jeweils 12 Monate verlängert, wenn nicht 60 Tage vor Jahresende gekündigt wird.
Vereinbarungsdauer und Kündigung. Die Leistungsvereinbarung gilt ab dem Schuljahr 2016/2017. Die Leistungsvereinbarung ist erstmals auf das Ende des Schuljahres 2017/2018 per 31.07.2018 kündbar. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
Vereinbarungsdauer und Kündigung. Die Vereinbarung läuft zunächst bis zum 31.12. des Folgejahres ab Unterzeichnung durch beide Partner. Sie verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt wird. Eine Kündigung ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund ist für beide Parteien möglich. Insbesondere kann eine fristlose Kündigung bei der Einleitung von Vergleichs- oder Insolvenz- verfahren über das Vermögen des PARTNER, bei einer missbräuchlichen Verwendung der Demo- oder Kunden-Software, der Softwarehandbücher oder der unerlaubten Herstellung und Verbreitung von Softwarekopien erfolgen. Ebenfalls kann eine fristlose Kündigung bei wiederholtem Verstoß gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung erfolgen. Bei Beendigung der Vereinbarung hat der PARTNER zum Vertragsende sämtliche von Novaline zur Verfügung gestellten Werbe-/Informationsmaterialien, Dokumentationen und Softwarelizenzen etc. zurückzugeben. Die für Demonstrationszwecke zur Verfügung gestellte Software muss der PARTNER bei Beendigung der Vereinbarung an Novaline zurückgeben. Der PARTNER hat nach Beendigung der Vereinbarung alles zu unterlassen, was auf einen Status als Novaline-Partner hinweisen könnte. Der Name Novaline und das betreffende Logo darf nach Ablauf dieser Vereinbarung nicht mehr verwendet werden.
Vereinbarungsdauer und Kündigung 

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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.