Vereinigte Staaten. Das Angebot und der Verkauf der Anteile an Personen, die keine US-Personen sind, sind von der Registrierung nach der unter dem United States Securities Act of 1933 Act, in der geltenden Fassung (der „1933 Act“) erlassenen Regulation S ausgenommen. Die Anteile wurden und werden nicht gemäß dem 1933 Act registriert, noch wurden sie zum Verkauf gemäß dem Recht eines Xxxxxx der Vereinigten Staaten registriert und deshalb dürfen die Anteile nicht an US-Personen verkauft, diesen angeboten oder anderweitig an US-Personen übertragen werden. Die hier angebotenen Anteile wurden weder von der US-Börsenaufsicht („SEC“) noch von der Wertpapieraufsichtsbehörde irgendeines US-Bundesstaates oder einer ähnlichen Behörde eines anderen Landes oder eines anderen Hoheitsgebiets genehmigt oder abgelehnt, und weder die SEC noch eine solche andere Behörde wird dies tun. Die Fonds wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1940, in der geltenden Fassung (der „1940 Act“) registriert.
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